Mehl statt Amphetamine: Forstinninger (39) wird freigesprochen
Wegen Drogenhandels musste sich ein 39-jähriger Forstinninger vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. Am Ende gab es einen Freispruch.
Ebersberg – 110 Gramm Haschisch, 30 Gramm Marihuana, 14 Ecstasy-Tabletten und fünf Kilo Amphetamine soll ein Forstinninger von einem Bekannten erworben und anschließend weiterverkauft haben. So zumindest lautete die Anklage gegen den 39-jährigen Mann, der sich am Dienstag wegen Drogenhandels vor dem Ebersberger Schöffengericht wiederfand. Doch irgendwie passte bei dieser Verhandlung so einiges nicht. Am Ende kam ein Freispruch raus.
Polizei wertet Handydaten aus: Forstinninger soll Drogen bestellt haben
Im Frühjahr 2023 durchsuchten Drogenfahnder das Haus eines 46-jährigen Mannes aus Markt Wald (Landkreis Unterallgäu). Dabei konnten Beamte verschiedene Drogen mitsamt Versandmaterial beschlagnahmen. Adressiert waren die frankierten Kuverts an den Angeklagten. Eine anschließende Auswertung des Whatsapp-Chats zwischen dem Forstinninger und dem 46-Jährigen „hat daraufhin gedeutet, dass der Angeklagte Drogen kaufen wollte“, berichtete ein als Zeuge geladener Polizist.
Mehrmals habe sich der Forstinninger bei dem Mann über „Pulver“, „Power-Ups“ und den Versand seiner Bestellungen informiert. Dabei seien Codewörter verwendet worden. Nach Auffassung des Polizisten stehe das im Chat verwendete Wort „Rasenmäher“ für Marihuana, „Mehl“ für Amphetamine.
Angeklagter weist Anschuldigungen zurück: „Ich habe einen Rasenmäher gekauft.“
„Ich finde das schon sehr weit hergeholt“, kommentierte der Verteidiger die Interpretation des Polizisten. „Es geht hier um einen völlig unbescholtenen Mann, der noch nie etwas mit Drogen zu tun hatte“, ergänzte er. Es handle sich vielmehr um ein Missverständnis. Vor Gericht gab der Angeklagte zwar zu, sich mit seinem Bekannten ausgetauscht zu haben, allerdings mit einer anderen Intention.
„Ich habe für 110 Euro Feuerplatten, für 30 Euro einen Rasenmäher und fünf Kilo Pizzamehl gekauft“, erklärte der Forstinninger kopfschüttelnd. Zum Beweis präsentierte er dem Gericht mehrere ausgedruckte Fotos, die ihn mitsamt der erworbenen Gegenstände bei der Abholung zeigen sollen. Die anschließend vernommenen Zeugen konnten die Aussage des Angeklagten bestätigen.
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Staatsanwaltschaft hält Angeklagten für schuldig – Schöffengericht spricht ihn frei
Für die Staatsanwältin war die Sache dennoch eindeutig, sie befand den Forstinninger für schuldig und forderte drei Jahre Haft. Da allerdings sowohl eine Hausdurchsuchung als auch eine zweimonatige Telefonüberwachung des Angeklagten keinen Hinweis auf einen möglichen Drogenhandel gab, sprach das Schöffengericht den 39-Jährigen frei.
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