Renten-Tabelle zeigt: Diese Jahrgänge können 2025 in den Ruhestand gehen
Welche Jahrgänge können 2025 in Rente gehen? Eine Tabelle zeigt, wer das Rentenalter erreicht – und welche Optionen für Frühverrentung bestehen.
Kassel – Der Übergang in den Ruhestand ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Meilenstein im Leben. Doch das Renteneintrittsalter hängt stark vom Geburtsjahr ab. Ab 2025 gelten in Deutschland je nach Jahrgang unterschiedliche Regelungen. Das sorgt bei manchen Ü60-jährigen für Verwirrung. Der schrittweise Anstieg des Rentenalters auf 67 Jahre spielt hierbei eine zentrale Rolle. Wer genau im kommenden Jahr ohne Abschläge oder mit Abzügen in den Ruhestand treten kann, wird durch gesetzliche Vorgaben klar definiert.
Renteneintritt 2025: Wer kann wann Rente beantragen?
Für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird das Eintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre erhöht. Laut Deutscher Rentenversicherung begann dieser Prozess mit dem Geburtsjahrgang 1947. Jedes Jahr wurde die Grenze um einen Monat angehoben. Für Versicherte des Jahrgangs 1958 beträgt das reguläre Rentenalter 66 Jahre, sodass sie 2024 abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können. Für den Jahrgang 1959 gilt 66 Jahre und zwei Monate. Das bedeutet, dass Personen, die zwischen dem 2. Dezember 1958 und dem 1. Oktober 1959 geboren sind, 2025 in den Ruhestand eintreten können.
Für langjährig Versicherte, die mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen, gibt es die Möglichkeit, bis zu vier Jahre früher in Rente zu gehen. Allerdings müssen sie Abschläge in Kauf nehmen. Pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt – bei vier Jahren sind das insgesamt 14,4 Prozent. So können Personen des Jahrgangs 1961 bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, sofern sie bereit sind, diesen Abzug hinzunehmen. Laut Informationen der Techniker Krankenkasse betrifft dies 2025 Personen, die zwischen dem 2. Dezember 1961 und dem 1. Dezember 1962 geboren wurden. Das Renteneintrittsalter 2025 nach Jahrgang als Tabelle:
Geburtsjahr\t\t | Rentenaltererhöhung (in Monaten) | Renteneintrittsalter |
---|---|---|
vor 1947 | 0 | 65 Jahre |
1956\t | 10 | 65 Jahre, 10 Monate |
1958\t | 12\t\t | 66 Jahre |
ab 1964\\t | 24\t | 67 Jahre |
Rente 2025: Besonders langjährig Versicherte profitieren
Eine Sonderregelung gibt es für besonders langjährig Versicherte, die 45 Beitragsjahre erreicht haben. Diese Gruppe kann laut Deutscher Rentenversicherung bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Im Jahr 2025 betrifft das die Jahrgänge 1960 und 1961. Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten. Diese Personen können somit mit 64 Jahren und vier Monaten in den Ruhestand treten. Für den Jahrgang 1961 beträgt das Eintrittsalter 66 Jahre und sechs Monate, was bedeutet, dass sie mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in Frührente gehen können.
Für schwerbehinderte Menschen gelten weitere Ausnahmen. Bei einer Wartezeit von 35 Jahren können sie ohne Abschläge zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Mit Abschlägen ist sogar ein Renteneintritt bis zu fünf Jahre früher möglich. 2025 betrifft dies Menschen des Jahrgangs 1963. Für sie liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 63 Jahren und zehn Monaten. Mit Abschlägen könnten sie jedoch schon früher in den Ruhestand gehen.
Bedeutung für die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt: 2025 mehr Rentner als aktive Erwerbstätige
Der Renteneintritt der Babyboomer-Generation stellt den deutschen Arbeitsmarkt vor Herausforderungen. In den nächsten Jahren werden Millionen von Fachkräften aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Die Lücke, die dadurch entsteht, könnte den bereits bestehenden Fachkräftemangel verschärfen. Ein möglicher Lösungsansatz ist eine stärkere Integration von Frauen und älteren Beschäftigten in den Arbeitsmarkt. Laut Statistischem Bundesamt ist die Erwerbsquote von Frauen nach wie vor niedriger als die von Männern. Zudem wird über eine Anhebung des Renteneintrittsalters diskutiert, die allerdings von der aktuellen Bundesregierung abgelehnt wird.
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Die Rente mit 67 könnte das Rentensystem stabilisieren, indem sie längere Beitragszahlungen ermöglicht und die Rentenbezugszeit verkürzt. Dadurch werden die Rentenkassen entlastet und Beitragssatzerhöhungen gebremst. Angesichts der steigenden Lebenserwartung erscheint diese Anhebung gerechtfertigt. Zudem könnte sie helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, da ältere Arbeitnehmer länger im Berufsleben bleiben.
Kritiker betonen jedoch die hohe Arbeitslosigkeit bei Älteren und die Risiken für Geringqualifizierte, die stärker von Langzeitarbeitslosigkeit und Altersarmut bedroht sind. Auch Menschen mit körperlich belastenden Berufen oder aus benachteiligten Gruppen könnten oft nicht bis 67 arbeiten. Zudem setzen Betriebe beim Personalabbau häufig bei älteren Beschäftigten an, während Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Qualifikation über die gesamte Erwerbszeit ausgebaut werden müssten. Interessant ist, dass junge Menschen heute besser über Rente Bescheid wissen als Babyboomer. (ls)