Ab 2025 wird die abschlagsfreie Frührente teurer: Darum sollten Sie für die Rente jetzt aktiv werden
Wer früher in Rente gehen will, für den ist 2024 ein wichtiges Jahr. Denn ab 2025 steigt der Wert eines Rentenpunktes deutlich – sodass die Frührente ohne Abschläge teurer wird.
München – Viele Menschen möchten gerne vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Das sorgt immer wieder für Diskussionen unter Politikern, denn Deutschland muss mit einem sich immer mehr verschärfenden Fachkräftemangel fertigwerden. Entsprechend versucht die Ampel-Koalition gerade neue Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen. Der nun geschiedene Finanzminister Christian Lindner (FDP) ging sogar noch weiter und forderte eine Erhöhung der Abschläge für die Frührente, um den vorzeitigen Ruhestand teurer und somit unattraktiver zu machen.
Trotzdem wird es immer auch Menschen geben, die nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten möchten. Wer jetzt über 50 ist und bereits absehen kann, dass er oder sie vorzeitig in den Ruhestand gehen will, kann unter Umständen dafür sorgen, dass die Abschläge nicht so hart ausfallen. Doch 2025 wird das teurer – weshalb es sich lohnt, noch in diesem Jahr aktiv zu werden.
Früher in Rente gehen mit und ohne Abschläge: Das sind die Bedingungen
Zunächst einmal die Bedingungen für die Frührente in Deutschland nach geltendem Recht:
- Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. In diesem Fall sind keine Abschläge fällig.
- Wer mindestens 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann ebenfalls vorzeitig in Rente gehen. Allerdings werden in diesem Fall Abschläge auf die Rente erhoben: Pro Monat, die eine Person früher in Rente geht, werden 0,3 Prozent abgezogen. Maximal werden 14,4 Prozent abgezogen.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, auch mit 35 Beitragsjahren Abschläge zu vermeiden oder abzumildern. Das ist für Personen ab 50 möglich, die schon absehen können, dass sie die Bedingungen für eine Frührente erfüllen werden. In diesem Fällen können Betroffene Sonderzahlungen an die Rentenkasse leisten und dadurch einen Ausgleich für die vorzeitige Rente bezahlen. Die Idee dahinter ist, dass so die Rentenkasse für das längere Zahlen der Altersrenten durch die Frührente teilweise „entschädigt“ wird.
Sonderzahlungen für eine Frührente: Antrag an die Rentenversicherung stellen
Um eine Sonderzahlung zu leisten, müssen Interessierte zunächst einen Antrag an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellen. Darin erklären Betroffene, dass sie die Absicht haben, eine Frührente in Anspruch zu nehmen und dafür die Bedingungen erfüllen werden. Daraufhin teilt die DRV mit, wie hoch die Sonderzahlung ausfallen müsste, um die Abschläge auszugleichen. Zur Erklärung hier ein Beispiel der DRV:
Meine news
Michael K. will zwei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.000 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 7,2 Prozent bzw. um 72,00 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden in der zweiten Jahreshälfte 2024 rund 16.600 Euro kosten.
Interessierte können die Sonderzahlung in Gänze oder nur in Teilen leisten. Wer am Ende doch nicht früher in Rente geht, aber die Sonderzahlung geleistet hat, verliert nichts – stattdessen erhält die Person dann eine höhere Rente im Alter.
2024 sind Sonderzahlungen für die Frührente günstiger: 2025 steigen die Kosten
Wer jetzt schon diese Bedingungen erfüllt und eine frühere Rente in Erwägung zieht, sollte auch noch 2024 aktiv werden. Denn im neuen Jahr wird das Ganze teurer, denn ein Element der Formel, die zur Berechnung der Sonderzahlungen hinzugezogen wird, steigt deutlich an. Die wesentlichen Bestandteile der Formel sind: Der aktuelle Durchschnittsverdienst aller Versicherten, der Beitragssatz zur Rentenversicherung sowie der Prozentsatz, um den die Rente aufgrund des vorzeitigen Rentenbeginns voraussichtlich gekürzt wird. Ab 2025 steigt der Durchschnittsverdienst der Versicherten deutlich, nach Angaben des Bundessozialministeriums von 45.358 Euro im Jahr auf 50.493 Euro.
Die Kosten zum Ausgleich der Abschläge in Frührente steigen also im neuen Jahr deutlich an. Wie sich das in Zukunft entwickeln wird, lässt sich nicht sicher sagen – sollte eine künftige Regierung jedoch entscheiden, den Abschlag auf die Frührente noch mehr zu erhöhen, dann werden auch dadurch die Sonderzahlungen höher ausfallen müssen. Die Frührente wird also tendenziell teurer werden – für Interessierte lohnt es sich also bereits jetzt über eine Sonderzahlung nachzudenken.