Neues für Rentner 2025: Diese Jahrgänge gehen jetzt bald in Rente

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Wer kann 2025 in Rente gehen? Mit welchen Erhöhungen ist zu rechnen? Und was gilt für Sonderfälle, Schwerbehinderung und Zuverdienst? Das alles im Überblick.

München – Berufliche Wege sind sehr unterschiedlich, und deshalb auch die Rentenansprüche. Wir klären die Fragen.

Neue Rentner: Wer kann 2025 regulär in Altersrente gehen?

Die Zielgröße liegt seit 2007 bei 67 Jahren. Jeder Jahrgang arbeitet sich näher daran hin. Das reguläre Rentenalter liegt für den Jahrgang 1959, also diejenigen, die in 2025 ihren 66. Geburtstag feiern, bei 66 Jahren und zwei Monaten. Wer im Januar 1959 geboren wurde und noch kein Altersruhegeld bezieht, kann damit bei Erfüllung der Mindestversicherungszeit im April 2025 regulär in Rente gehen. Die reguläre Altersrente können fast alle erhalten, die irgendwann einmal in der DRV versichert waren. Dafür reichen nämlich fünf Versicherungsjahre.

In den kommenden Jahren wird die Altersgrenze Schritt für Schritt um zwei Monate für jeden jüngeren Jahrgang angehoben. Tipp: Die gesetzliche Rente gibt es nicht automatisch bei Erreichen der Altersgrenze, sondern nur auf Antrag. Beantragt werden sollte die Rente am besten spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Renteneintritt.

Rente mit 63: Was gilt bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Wer auf 45 Versicherungsjahre kommt, kann wie bisher vor Erreichen des regulären Rentenalters in den Ruhestand gehen. An der Rentenhöhe wird dabei nicht geknapst. Eine „Rente mit 63“, wie es in den Medien oft heißt, ist das aber schon längst nicht mehr. Hier geht es stramm auf die 65-Jahres-Grenze zu. Schritt für Schritt wird aus der ursprünglichen abschlagsfreien Frührente mit 63 Jahren eine Rente mit 65 Jahren. Denn das Zugangsalter für den abschlagsfreien Rentenzugang steigt jetzt um zwei Monate je Jahrgang.

Für den Jahrgang 1961, also diejenigen, die 2025 ihren 64. Geburtstag feiern, gilt für diese besonders begehrte Rente eine Altersgrenze von 64 Jahren und sechs Monaten. Ab dem Folgemonat besteht dann Anspruch auf diese „besondere“ Altersrente. Wer beispielsweise am 15. Januar 1961 geboren wurde, hat ab August 2025 Anspruch auf diese Altersrente – sofern die Mindestversicherungszeit erfüllt ist. Ein vorzeitiger Bezug dieser Altersrente mit Abschlägen ist nicht möglich.

Neuerungen bei der Rente im Jahr 2025 betreffen Millionen Rentner
Neuerungen bei der Rente im Jahr 2025 betreffen Millionen Rentner © IMAGO/imageBROKER/Unai Huizi

Beider 45-jährigen Wartezeit werden alle Zeiten mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung angerechnet. Wer früh – etwa mit 16 – die Lehre begonnen und lebenslang durchgearbeitet hat, erfüllt diese Voraussetzung locker. Wer hingegen erst spät ins Arbeitsleben eingetreten ist (wie Akademiker) oder längere Zeit Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld bezogen hat, kann dieses Ruhegeld in der Regel nicht erhalten.

Tipp: Auch viele Mütter haben Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, selbst wenn sie in ihrem Job längere Zeit pausiert haben. Der Grund: Die sogenannten Kinderberücksichtigungszeiten zählen mit, wenn geprüft wird, ob die für diese Rente nötigen 45 Versicherungsjahre zusammenkommen.

Was gilt bei der Altersrente für langjährig Versicherte?

Hier gibt es etwas niedrigere Hürden. Es reichen schon 35 Versicherungsjahre. Diese Rente kann zwar schon ab 63 bezogen werden– dann aber mit kräftigen Abschlägen. 2025 erreicht der Jahrgang 1962 die 63-Jahres-Grenze. Wer in diesem Jahr geboren wurde, kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 mit einem Abschlag von 13,2 Prozent erhalten.

Wer zu diesem Zeitpunkt Rentenansprüche in Höhe von 1500 Euro erworben hat, bekommt als Rente deshalb brutto nur 1302 Euro. Davon gehen – wie bei allen gesetzlichen Renten– noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Für jeden neuen Rentenjahrgang werden die Abschläge höher. Ab 2027 – für den Jahrgang 1964 also – sind es dann maximal 14,4 Prozent, wenn man schon mit 63 in Rente geht.

Tipp: Niemand muss diese Rente punktgenau mit 63 beziehen. Ein Eintritt in diese Rente ist beispielsweise auch mit 64 oder 65 möglich– dann mit entsprechend geringeren Abschlägen.

Können Schwerbehinderte auch früher in Rente gehen?

Wer 1963 geboren wurde, kann beispielsweise mit 61 Jahren und zehn Monaten bereits in Rente gehen. Dann werden aber Abschläge von 10,8 Prozent (0,3 Prozent x 36 Monate) fällig. Die Schwerbehindertenrente kann man jeweils maximal drei Jahre vor dem regulären Eintrittsalter in diese Rente mit Abschlägen beziehen. Für den Jahrgang 1961 liegt die Altersgrenze für den regulären (abschlagsfreien) Bezug dieser Rente bei 64 Jahren und sechs Monaten. Diese Altersrente gibt es nur für anerkannte Schwerbehinderte (mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50), aber nicht für Personen mit einem Grad der Behinderung von 30, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind.

Tipp: Bei einer Herabstufung auf einen Grad unter 50 kann es sich deshalb allein im Hinblick auf die Rente lohnen, Widerspruch und gegebenenfalls Klage einzureichen und so die Rechtskraft der Herabstufung zu verzögern.

Mit welcher Rentenerhöhung ist 2025 zu rechnen?

Die Rentenanpassung gibt es wie immer zum 1. Juli. Der Rentenversicherungsbericht 2024 rechnet mit einem Plus von rund 3,5 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung geht derzeit von einem etwas stärkeren Anstieg aus. Um wie viel die Renten genau steigen, wird erst im Frühjahr 2025 feststehen.

Gibt es für Rentner auch Änderungen bei den Sozialversicherungen?

Leider ja. Für die meisten Rentner fallen 2025 höhere Abzüge von der Rente an: In der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Schnitt mit einer Erhöhung um 0,8 Prozent zu rechnen. Das teilen sich Rentner und die Rentenkasse mit jeweils 0,4 Prozent. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind dabei erheblich. Keine Kasse muss sich an den vom Gesundheitsminister geschätzten Anstieg halten. Kleiner Trost für Rentner: Die Erhöhung kommt für sie erst mit zwei Monaten Verspätung im März.

Tipp: Ein Kassenwechsel kann sich auch für Rentner mehr denn je lohnen. Erhöht die eigene Kasse den Beitrag, so ist das immer möglich.

Was gilt bei der Pflegeversicherung?

Auch da wird es teurer, wobei die Beiträge – anders als bei der Krankenversicherung – allein die Rentner schultern müssen – ohne Beteiligung der Rentenkasse. Für alle Rentner gibt es hier 2025 einen Anstieg um 0,2 Prozentpunkte. Wer niemals ein Kind hatte, zahlt künftig monatlich 4,2 Prozent statt4 Prozent. Rentner mit Kind 3,6 statt 3,4 Prozent. Abschläge gibt es für diejenigen, die mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren haben.

Wichtig zu wissen: Die höheren Beiträge erhält die Rentenkasse erst ab Juli 2025. Dann wird die 0,2-Prozent-Erhöhung für die ersten sechs Monate auf einen Schlag von der Rente abgezogen.

Wie viel dürfen Rentner 2025 hinzuverdienen?

Bei allen Altersrenten gilt schon seit 2023: Hinzuverdienst ist in beliebiger Höhe möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird. Jobbende Rentner müssen die Rentenversicherung auch nicht über eine Arbeitsaufnahme informieren. Das gilt auch für Bezieher einer vorgezogenen Altersrente.

Was gilt für Erwerbsminderungsrentner?

Sie dürfen nach wie vor nur begrenzt hinzuverdienen, für sie gelten allerdings recht großzügige Hinzuverdienstregeln. Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, darf 2025 jährlich 19.661,25 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Für Bezieher der halb so hohen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt ein mindestens doppelt so hoher Freibetrag.

Wichtig allerdings: Bei der Erwerbsminderungsrente kommt es nicht nur auf die Höhe des Hinzuverdienstes an. Gegebenenfalls entfällt durch die Erwerbstätigkeit die „Geschäftsgrundlage“ für die Rente. Denn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält nur, wer täglich nur noch weniger als drei Stunden arbeiten kann.

Tipp: Erwerbsminderungsrentner können probeweise ohne Beachtung der Zeit- und Verdienstgrenzen die Aufnahme einer Beschäftigung erproben. Diese Probebeschäftigung ist in der Regel auf sechs Monate begrenzt. In dieser Zeit erhalten sie weiterhin die ungekürzte Erwerbsminderungsrente. Bei Weiterführung der Beschäftigung nach dem Ende der Zeit der Erprobung wird aus der vollen Erwerbsminderungsrente gegebenenfalls eine Rente wegenteilweiser Erwerbsminderung.

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