Steueranwalt Stefan Heine: Ehrenamt lohnt sich: Das sind die steuerlichen Vorteile für engagierte Mitbürger

Es gibt gleich mehrere steuerliche Vorteile für Engagierte – je nachdem, was genau man macht:

  1. Wer als Trainingsleitung oder Chorleitung aktiv ist, kann bis zu 3.000 Euro im Jahr steuerfrei als Übungsleiterpauschale erhalten. Das gilt auch für Menschen, die Kinderturnen oder andere Trainings anbieten – vorausgesetzt, der Träger ist gemeinnützig. Zum Beispiel ein eingetragener Verein oder eine GmbH. Entscheidend ist: Die Organisation muss gemeinnützig, kirchlich oder mildtätig sein. Wichtig für die Engagierten: Die Tätigkeit muss nebenberuflich erfolgen, damit der Freibetrag genutzt werden kann.
     
  2. Für Aufgaben wie die Schriftführung, Kassenverwaltung oder Platzbetreuung sind bis zu 840 Euro Ehrenamtsfreibetrag im Jahr steuerfrei möglich – auch das unter der Voraussetzung, dass der Verein als gemeinnützig, kirchlich oder mildtätig anerkannt ist.

Über Stefan Heine

Stefan Heine ist CEO von smartsteuer und gelernter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Bei smartsteuer digitalisiert er mit seinem Team einen der analogsten Prozesse Deutschlands: die Steuererklärung. smartsteuer bietet Online-Steuererklärungen an und wurde mehrfach Testsieger in unabhängigen Studien von Steuer-Software. Das Unternehmen ist seit 2010 am Markt und hat seinen Nutzer:innen schon zu mehr als 1,5 Milliarden Euro an Steuererstattungen verholfen.

Ehrenamt lohnt sich doppelt – für Gesellschaft und Steuer

Wichtig: Die genannten Beträge sind Höchstgrenzen pro Person und Kalenderjahr, nicht pro Aufgabe oder Organisation.

Eine Kombination beider Pauschalen ist jedoch erlaubt, sofern es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt. Wer also morgens das Fußballtraining übernimmt und abends die Vereinskasse führt, kann beide Freibeträge anwenden – jeweils einmal.

Im neuen Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine weitere Erhöhung geplant: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro, der Ehrenamtsfreibetrag auf 960 Euro steigen.

Noch ist offen, wann genau die neuen Beträge in Kraft treten – aktuell gelten weiterhin 3.000 Euro bzw. 840 Euro.

Ehrenamtliche Pflege wird auch steuerlich belohnt

Wer vom Amtsgericht offiziell als ehrenamtliche rechtliche Betreuung eingesetzt wird – also etwa für eine ältere, kranke oder geistig eingeschränkte Person Entscheidungen in Gesundheits-, Vermögens- oder Wohnungsangelegenheiten trifft –, kann dafür bis zu 3.000 Euro im Jahr steuerfrei erhalten.

Wichtig dafür ist, dass die Person offiziell vom Gericht beauftragt wurde. Wer sich ohne Bestätigung durch das Gericht kümmert, bekommt kein steuerliches Entgegenkommen. Dieser sogenannte Betreuerfreibetrag gilt zusätzlich zu den anderen steuerlichen Vergünstigungen im Ehrenamt.

Ehrenamt und Steuer: Was eine Rückspende bringt

Für die Steuererklärung ist keine offizielle Bescheinigung vom Verein oder der Organisation nötig. Es reicht, wenn die Zahlungen und das Engagement bei Rückfragen belegt werden können – zum Beispiel mit Überweisungsnachweisen, E-Mails oder einer kurzen Beschreibung der Tätigkeit.

Steuerlich geltend gemacht werden kann auch eine sogenannte Rückspende. Wenn also eine ehrenamtlich tätige Person ihre Vergütung dem Verein zurückspendet, erhält sie dafür eine Spendenquittung – und kann diese in der Steuererklärung angeben. Welche Ersparnisse damit möglich sind, zeigt ein Spendenrechner.

Dieser Beitrag stammt aus dem EXPERTS Circle – einem Netzwerk ausgewählter Fachleute mit fundiertem Wissen und langjähriger Erfahrung. Die Inhalte basieren auf individuellen Einschätzungen und orientieren sich am aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis.