Drei Beispielrechnungen - Die große Gehaltsabrechnung: So viel Netto bekommen Sie mit Union und SPD
Disclaimer: Die folgenden Rechnungen sind nur Beispiele, die zum Teil noch auf Annahmen beruhen, weil es an den genauen Details einer Einkommensteuerreform noch fehlt. Die Tabellen geben Ihnen also nur einen groben Überblick, in welche Richtung es gehen wird. Sie behandeln zudem nur drei Standard-Fälle eines Singles in Steuerklasse I ohne Kinder, eine Familie mit zwei gleichwertigen Einkommen und zwei minderjährigen Kindern in Steuerklasse IV und einen Neu-Rentner in diesem Jahr in Steuerklasse I. Für viele andere Fälle wie Alleinerziehende, kinderlose Paare, Rentner-Ehepaare, die schon länger im Ruhestand sind, Selbstständige, Beamte und so weiter, haben wir keine speziellen Daten ausgerechnet. In diesem Sinne ist es gut möglich, dass die Tabellen nicht alle Aspekte berücksichtigen.

Das planen Union und SPD
Eine Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD werden Sie auf Ihrem Gehaltszettel spüren – wahrscheinlich im positiven Sinne. Alle drei Parteien planen eine Reform der Einkommensteuer. Wir haben für einige Beispielfälle verglichen, wie sich das auf Sie auswirken würde. Sowohl für Singles, als auch für Familien mit zwei Kindern sowie Rentner gehen wir dabei drei Einkommenshöhen durch. Ausgangspunkt ist das jeweilige Median-Einkommen der entsprechend Gesellschafts-Gruppe nach den aktuellen Daten des IW Köln. Zum Vergleich haben wir auch immer die Auswirkungen auf ein niedrigeres Einkommen von 80 Prozent des Medians und eines höheren Einkommens von 200 bis 300 Prozent des Medians ausgerechnet.
Berücksichtigt dabei sind vier Maßnahmen, die die Arbeitsgruppe „Steuern“ in den Koalitionsverhandlungen erarbeitet hat:
- Die SPD möchte den Grundfreibetrag um 1000 Euro auf dann 13.096 Euro pro Jahr erhöhen.
- Union und SPD wollen die Grenze für den Spitzensteuersatz anheben. Derzeit liegt diese bei 68.480 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr. Die Union möchte sie auf 80.000 Euro anheben, die SPD auf 83.600 Euro.
- Die SPD möchte den Spitzensteuersatz anheben von derzeit 42 auf 47 Prozent. Der Reichensteuersatz soll von 45 auf 49 Prozent steigen. Letzterer wird erst 277.000 Euro zu versteuerndem Einkommen fällig, spielt also für unsere Rechnung keine Rolle.
- Die Union möchte den Kinderfreibetrag anheben, und zwar schrittweise auf das Level des Grundfreibetrages. Der Kinderfreibetrag müsste sich dazu von derzeit 6672 Euro auf 12.096 Euro nahezu verdoppeln. Wir haben bereits damit gerechnet.
All diese Maßnahmen haben unterschiedliche Auswirkungen auf Ihre Abgabenlast. Ein höherer Grundfreibetrag entlastet grundsätzlich alle Steuerzahler. Je niedriger das Einkommen, desto höher ist aber der relative Effekt, weil der Grundfreibetrag dann einen höheren Anteil des Einkommens ausmacht.

Wem welche Maßnahme nutzt
Die Grenze für den Spitzensteuersatz anzuheben, entlastet alle, deren Einkommen unter der neuen Grenze liegt. In unserem System steigt der zu zahlende Steuersatz bis zum Spitzensteuersatz in zwei Progressionszonen langsam mit dem zu versteuernden Einkommen. In der unteren Zone ist dieser Anstieg langsamer, in der oberen Zone dann schneller.
Wird die obere Grenze der Progressionszone nun verschoben, flacht der Anstieg der Zone ab und die Steuersätze sinken für alle leicht. Noch nicht sicher ist, ob und wie auch die Grenze zwischen den beiden Progressionszonen dadurch verschoben wird. Wir haben für unsere Rechnung angenommen, dass sie so wächst, dass der Anstieg davor und dahinter etwa dem heutigen Stand entspricht.
Verdopplung des Kinderfreibetrags hilft Familien
Die Anhebung des Spitzensteuersatzes wiederum erhöht die Steuerlast derer, die diesen zahlen müssen, gestaltet aber auch die Steigung innerhalb der Progressionszonen stärker, weil die Steuersätze dort jetzt auf einen höheren Wert ansteigen müssen. Dieser Effekt führt zu höheren Steuersätzen für alle, fällt aber immer geringer aus, je niedriger das Einkommen ist.
Die Verdopplung des Kinderfreibetrages nutzt hingegen vielen Familien. Das liegt daran, dass das Finanzamt hier eine Günstigerprüfung vornimmt. Verglichen wird, ob eine Familie durch Kindergeld oder Kinderfreibetrag einen größeren Netto-Vorteil hat. Der Kinderfreibetrag wird also nur angewandt, wenn er größere Vorteile verspricht als das Kindergeld. Das ist umso wahrscheinlicher, je höher das Einkommen einer Familie ist. Aktuell liegt die Grenze, ab der sich der Kinderfreibetrag mehr lohnt als das Kindergeld, bei rund 86.000 Euro zu versteuerndem Einkommen eines zusammen veranlagten Ehepaares. Mit der Erhöhung, die die Union möchte, sänke diese Grenze auf rund 50.000 Euro.

So wirken sich die Vorschläge aus
Bei Singles gilt grundsätzlich, dass niedrige Einkommen stärker entlastet werden als höhere. Bei der Union ist dieser Unterschied mit 1,4 Prozent zu 1,0 Prozent mehr Nettoeinkommen aber gering. Für Menschen mit niedrigem Einkommen wären das 314 Euro mehr, für Spitzenverdiener 688 Euro extra. Bei den SPD-Vorschlägen würde der höhere Grundfreibetrag niedrige (+688 Euro, 2,9 Prozent) und mittlere Einkommen (+740 Euro, 2,6 Prozent) deutlich stärker entlasten. Der höhere Spitzensteuersatz hingegen sorgt dafür, dass hohe Einkommen nur einen minimalen Gewinn von 0,3 Prozent oder 175 Euro haben.
Für Familien hingegen sind die Unionspläne eine Goldgrube. Sie würden Ihnen 4,8 bis 5,9 Prozent mehr Netto bringen. In absoluten Zahlen sind das von 7071 Euro mehr für reiche Familien bis 3960 Euro für solche mit geringem Einkommen. Mit den SPD-Plänen läge der Gewinn bei 0,7 bis 2,3 Prozent, wobei auch hier niedrige Einkommen prozentual den größten Bonus hätten. Absolut geht es um 1031 bis 1569 Euro. Ähnlich wie bei Singles hätten ärmere Familien hier auch absolut einen größeren Bonus als wohlhabendere Familien. Die SPD möchte den Kinderfreibetrag zwar auch verändern, nennt aber keine konkreten Zahlen, so dass wir dies in der Rechnung nicht berücksichtigen konnten.
Rentner bekommen von beiden Partnern die geringsten Entlastungen, wobei kurioserweise beide Koalitionspartner Rentner mit mittlerem Einkommen am stärksten und Rentner mit geringem Einkommen am wenigsten entlasten. Bei der Union geht die Spanne von 25 bis 504 Euro in absoluten Zahlen und 0,1 bis 1,3 Prozent relativ gesehen. Bei der SPD wären es 272 bis 926 Euro oder 1,4 bis 2,7 Prozent.
Mit diesen Maßnahmen werden die Schulden aus dem Sondervermögen aber nicht zurückgezahlt werden können. Um das zu realisieren, plant vor allem die SPD höhere Steuern auf Kapitalerträge und eine Rückkehr zur Vermögensteuer.