Steueranwalt erklärt - Steuerjahr 2025: Diese Fristen sollten Sie kennen – sonst kann es teuer werden
Juli: Ende der Abgabefrist für Steuererklärung 2024 – und Alternativen für Spätentschlossene
Die wichtigste Frist für viele Steuerzahler ist der 31. Juli 2025. Bis dahin muss die Steuererklärung für das Jahr 2024 beim Finanzamt sein – zumindest, wenn sie selbst eingereicht wird. Wer das Datum versäumt, dem drohen Verspätungszuschläge von mindestens 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Monat.
Wer mehr Zeit braucht, kann beim Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Auch das sollte rechtzeitig erfolgen (ein Muster für die Anfrage finden Sie hier). Eine Verlängerung bis 30. September 2025 ist bei nachvollziehbarer Begründung meist kein Problem. Noch ausstehende, relevante Dokumente oder längere Krankheiten werden meist als Grund akzeptiert.
Wichtig: Sofern die Nebenkostenabrechnung bis Ende Juli nicht vorliegt, können auch die Daten des Vorjahres übernommen werden. Positionen wie zum Beispiel Hausmeisterkosten oder Schornsteinfegergebühren sind dort aufgeführt und lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten absetzen.
Dezember: Letzte Chance: Verlustbescheinigung und 4-Jahres-Frist
Wer Verluste mit Aktien, Fonds oder anderen Kapitalanlagen gemacht hat, sollte eine wichtige Frist im Blick behalten: Bis zum 15. Dezember 2025 muss bei der Bank eine Verlustbescheinigung beantragt werden. Denn ohne Verlustbescheinigung verrechnet die Bank Verluste nur innerhalb des eigenen Instituts.
Wer jedoch Depots bei mehreren Banken hat, kann Verluste nur über die Steuererklärung ausgleichen. Die Verlustbescheinigung stellt sicher, dass Verluste aus dem Jahr 2025 über die Steuererklärung mit zukünftigen Kapitalgewinnen verrechnet werden können.
Und noch eine wichtige Frist: Wer freiwillig abgibt, hat bis zum 31. Dezember 2025 noch Zeit, die Steuererklärungen für 2021 einzureichen. Dann endet die vierjährige Frist – eine spätere Abgabe ist nicht mehr möglich. Damit die Fristen nicht durchrauschen, am besten gleich eine Erinnerung setzen – dann gibt’s keine bösen Überraschungen.