Überraschung im Paket - Frau bestellt versehentlich illegale Waffen zu sich nach Hause: 730 Euro Strafe
Eine 50-jährige Frau aus der Schweiz bestellte ein Überraschungspaket im Internet. Sie ging davon aus, dass das Paket Alltagsgegenstände enthalten würde. Stattdessen befanden sich darin verbotene Waffen. Die Einfuhr von einem Elektroschocker, zwei Schlagringen, einem Klappmesser und einem Pfefferspray kommt die Frau nun teuer zu stehen.
Im Paket war auch ein Kubotan. Dieser 13 bis 15 Zentimeter lange Stab dient als Schlag- und Druckverstärker. Er ist in der Schweiz verboten und erlangte in Deutschland eine gewisse Berühmtheit, als die Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Lena Korté die Waffe als Wahlkampfgeschenk verteilte.
Staatsanwaltschaft: Frau hätte Inhalt abklären müssen
Die Staatsanwaltschaft Kanton Bern erklärte laut „20 Minuten“, dass die Frau bei genauerer Abklärung hätte erkennen können und müssen, dass es sich um verbotene Gegenstände handelt. Durch die Bestellung ließ sie die Waffen ins Schweizerische Staatsgebiet bringen.
Die Frau wurde nun wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz für schuldig erklärt, erhielt jedoch eine Strafmilderung wegen ihres Irrtums. „20 Minuten“ berichtet, dass sie eine Buße von 500 Franken zahlen und zusätzlich 200 Franken an Gebühren leisten muss, in Summe etwa 730 Euro. Die sichergestellten Waffen werden von der Kantonspolizei Bern beschlagnahmt und vernichtet.
Welche Waffen sind in Deutschland erlaubt?
In Deutschland sind viele Waffen zur Selbstverteidigung legal. Allerdings ist das Führen zumeist erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Zu den erlaubten Waffen gehören:
- Paintball- und Softair-Waffen: Attrappen von Schusswaffen können in Deutschland frei erworben werden. Allerdings ist für Paintball-Waffen ein Kleiner Waffenschein nötig.
- Elektroschocker: Auch diese Waffen dürfen Volljährige erwerben. Allerdings ist die Mitnahme bei öffentlichen Veranstaltungen tabu.
- Pfefferspray: Das zur Selbstverteidigung beliebte Spray ist legal, darf aber eigentlich nur zur Tierabwehr genutzt werden.
- Messer: Bei Messern kommt es auf einige Details wie Klingenlänge und die Beschaffenheit an. Auch Schwerter und Dolche sind legal, dürfen aber nicht mitgeführt werden.
Waffenrecht im letzten Jahr deutlich verschärft
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) forderte 2024 eine deutliche Verschärfung des Waffenrechts. Die Klingenlänge bei Messern sollte auf maximal sechs Zentimeter begrenzt werden. Damit reagiert die Politikerin auf die steigende Zahl von Messerangriffen in Deutschland.
Auch das Sicherheitspaket vom Oktober 2024, das als Reaktion auf das Messer-Attentat in Solingen vom Bundestags verabschiedet wurde, sah eine verschärfte Regelung für Stichwaffen vor. Dabei ging es vor allem um das Mitführen bei Großveranstaltungen. Zudem wurden in manchen Städten Waffenverbotszonen eingerichtet. In Berlin gelten sie seit Februar an drei Hotspots.