Neue Spielplatzsatzung bringt auch eine Chance für Gemeinde in Oberbayern

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Mit der neuen Spielplatzsatzung könnte künftig Geld für die gemeindlichen Spielplätze, wie hier am Roatherhaus in Burggen, generiert werden. © Christine Wölfle

Auch die Gemeinde Burggen hat eine neue Stellplatz- und Spielplatzsatzung erlassen. Ohne Diskussion stimmten die Gemeinderäte bei der jüngsten Sitzung einstimmig dafür. Und bei der Spielplatzsatzung ergibt sich die Möglichkeit, Geld für gemeindeeigene Spielflächen zu generieren.

Burggen – Im Zuge des Modernisierungsgesetztes soll die Stellplatzpflicht vereinfacht werden oder sogar ganz entfallen. Dies würde passieren, wenn die Gemeinde Burggen nicht bis zum 1. Oktober eine neue Satzung erlassen hätte, die dies ausdrücklich fordert.

An Gemeindetags-Mustersatzung orientiert

Das hat sie bei der jüngsten Sitzung aber getan und sich dabei an die Mustersatzung des bayerischen Gemeindetags gehalten. Die neue Obergrenze ist dabei auf zwei Stellplätze pro Wohneinheit festgelegt. Diese können dann aber bei der Gemeinde abgelöst werden. „Das werden wir von Fall zu Fall entscheiden, auch die Höhe der Ablöse“, erklärte Bürgermeisterin Sandra Brendl-Wolf.

Bisher schon Spielflächen gefordert

Dasselbe gilt für die neue Spielplatzsatzung: Die gab es vorher nicht in der Gemeinde, allerdings wurden Spielflächen bei größeren Wohnanlagen bisher schon gefordert. Mit der neuen Satzung wird das nun einheitlich geregelt, außer es gibt andere Regelungen im Bebauungsplan.

Geld zweckgebunden generieren

Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten müssen künftig je 25 Quadratmeter 1,5 Quadratmeter Spielplatzfläche nachweisen, mindestens jedoch 50 Quadratmeter. Auch hier kann die Regelung abgelöst werden, und das daraus generierte Geld zweckgebunden eingesetzt werden, wie beispielsweise für die Spielplätze der Gemeinde.

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