Die Änderungen in der Bayerischen Bauordnung haben nun auch den Gemeinderat in Schlehdorf beschäftigt. Beschlossen wurde eine unter anderem eine Stellplatzsatzung – samt hoher Ablösegebühr, falls man diesen nicht nachweist.
Schlehdorf - Mit dem ersten und dem zweiten Modernisierungsgesetz, die vom Bayerischen Landtag beschlossen wurden, gehen Änderungen in der Bayerischen Bauordnung einher. Jede Gemeinde hat sich damit nun auseinanderzusetzen. Insbesondere das Thema Stellplatznachweis beschäftigt viele Kommunen. Auch der Schlehdorfer Gemeinderat musste sich jüngst damit befassen. Ebenso mit der Frage, ob Spielplätze ab einer gewissen Wohnungsanzahl nachgewiesen werden müssen.
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Bürgermeister Stefan Jocher (WGL) hatte in die Sitzung eine Präsentationsfolie mitgebracht, auf der die wichtigsten Änderungen in der Bauordnung zusammengefasst waren: verfahrensfreie Dachgeschossausbauten, wegfallende Grüngestaltungssatzungen, angehobene Schwellenwerte bei Sonderbauten, beschleunigte Bauantragsverfahren. Auch das vieldiskutierte Thema Stellplatzpflicht fand sich in dieser Zusammenfassung. „Die ist ja vollständig abgeschafft worden vom Landtag“, erklärte Jocher. Zum 1. Oktober 2025 tritt die Änderung in Kraft. Zuvor hat eine Gemeinde aber die Möglichkeit, eine Stellplatzsatzung zu erlassen. „Allerdings ist jetzt geregelt, dass man maximal zwei Stellplätze je Wohnung fordern darf. Unabhängig von der Wohnungsgröße“, sagte der Bürgermeister. „Früher hatten wir das ja nach Wohnungsgröße gestaffelt gehabt. Das ist nicht mehr zulässig.“ Er würde das Maximum von zwei Stellplätzen fordern wollen, meinte Jocher mit Blick auf die noch zu beschließende Satzung.
Kaum Neubauten mit mehr als fünf Wohneinheiten
In der Bayerischen Bauordnung war bisher auch geregelt, dass ab einer gewissen Anzahl an Wohnungen in einem Neubau ein Spielplatz errichtet werden muss. „Es sei denn, es ist ein öffentlicher Kinderspielplatz in der Nähe“, berichtete Jocher. Auch diese Regelung fällt nun weg. Kommunen können jedoch die Herstellung eines Spielplatzes bei Gebäuden mit über fünf Wohneinheiten einfordern. Auch dafür braucht es aber eine Satzung. „Halte ich bei uns für eher unrealistisch“, meinte Jocher. In Schlehdorf gebe es kaum Neubauten mit mehr als fünf Wohnungen. Der Bürgermeister berichtete weiter, dass bereits über das Modernisierungsgesetz III diskutiert werde, „angeblich zum Bürokratieabbau“, merkte er an. Fragen aus dem Gremium gab es zu seinen Ausführungen nicht.
Zur Debatte stand nun, ob eine Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Kinderspielplatzes beschlossen werden soll. „Brauchen wir nicht“, befand Jocher. Man habe einen großen öffentlichen Spielplatz. Er glaube, dass „wir uns das bei der überschaubaren Größe unserer Gemeinde sparen können“. Andere Meinungen dazu wurden nicht laut. Der Gemeinderat stimmte geschlossen dafür, dass der Erlass einer solchen Satzung für nicht erforderlich gehalten wird. Damit fiel auch der nächste Tagesordnungspunkt, die Abstimmung über die Festlegung eines Ablösebetrags zur Spielplatzsatzung, weg.
Stellplatzablöse beträgt 12 000 Euro
Den Erlass einer Stellplatzsatzung sah der Gemeinderat dagegen als erforderlich an. In dieser Satzung wird nun auf die Garagen- und Stellplatzverordnung verwiesen – und damit „auf diese zwei Stellplätze pro Wohnung“, so Jocher. Das Gremium sprach sich geschlossen für den Erlass der Satzung aus. Diese tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft. Einen Ablösebetrag für den Fall, dass jemand die notwendigen Stellplätze nicht nachweisen kann, galt es in einem separaten Beschluss festzulegen. Der Vorschlag von Gemeindeseite lautete, denselben Betrag wie die VG-Gemeinde Kochel zu erheben, nämlich 12 000 Euro. Grundlage für den Betrag sind die durchschnittlichen Herstellungskosten eines Stellplatzes im Gemeindegebiet unter Berücksichtigung von Bodenrichtwerten und Baupreisen.
Das fordern die Gemeinderäte
„Ich würd‘ da mehr machen“, kommentierte dies Annemarie Schwarz (FW). „Derselben Meinung“ war Michael Wolf (FW). „Eigentlich sollte es unlukrativ sein, dass man sowas in Anspruch nimmt. Meine Meinung.“ Er würde die Ablöse teurer machen und wäre eher für 20 000 Euro. „Die Straße ist normalerweise zum Fahren da, und nicht zum Parken“, betonte Wolf. Werner Mest (WGL) würde eine Ablöse in Höhe von 12 000 Euro festlegen. „Ein Betrag“, mit dem man einen Parkplatz schaffen könnte, „wenn man den Platz hat“. Die Mehrheit des Gremiums sprach sich letztlich für eine Ablösehöhe von 12 000 Euro aus. Schwarz und Wolf stimmten dagegen.