Kontroverse Debatte über verschiedene neue Satzungen

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Um Geld für die gemeindlichen Spielplätze wie den Dorfpark zu generieren, gibt es jetzt in Ingenried eine Spielplatzsatzung. © Christine Wölfle

Die letzte Sitzung des Ingenrieder Gemeinderats vor der Sommerpause versprach eigentlich, eine trockene Angelegenheit zu werden. Doch dann entspann sich eine hitzige Diskussion über die neue Stellplatz- sowie die neue Spielplatzsatzung.

Ingenried – Bis 1. Oktober müssen Städte und Gemeinden aufgrund des bayerischen Modernisierungsgesetzes im Zuge der versprochenen Entbürokratisierung die bisherige Garagen- und Stellplatzverordnung anpassen. Sonst haben sie keinen Einfluss mehr darauf, wie diese gestaltet werden. Die vorgelegte Mustersatzung liest sich nicht wirklich entbürokratisiert, da sie alles bis ins kleinste Detail regelt – aber es gibt neue Obergrenzen und die Möglichkeit, die Stellplätze von der Gemeinde abzulösen, wenn diese zustimmt.

Das neue Gesetz sieht vor, dass pro Wohneinheit pauschal zwei Stellplätze nachzuweisen sind. Ausgenommen sind die, die unter die Wohnraumförderung fallen, da sind es 0,5 Stellplätze. Zudem sollen laut Mustersatzung ab 15 Stellplätzen 70 Prozent davon in einer Tiefgarage untergebracht werden.

Ein Stellplatz für kleine Wohnungen

„Völlig unrealistisch“, befand Gemeinderat Meinhard Ryba. „Das mag in Städten sinnvoll sein, aber nicht bei uns.“ Denn sollte wirklich ein Bauherr so viel Wohnraum schaffen wollen, eventuell auch die Ingenrieder selbst beim geplanten Bürgerhaus, wäre der Bau einer Tiefgarage eine so hohe Kostenbelastung, dass dieser wohl einen Rückzieher machen würde.

Nach einigen Rechenbeispielen schlug Ryba vor, die Zahl von 15 auf mindestens 20 zu erhöhen. Die Abstimmung ging fünf zu fünf (drei Gemeinderäte fehlten) aus, damit war der Antrag abgelehnt.

Ein Dorn im Auge

Ein anderer Antrag indes ging durch: Ryba und Andreas Fichtl war es ein Dorn im Auge, dass in der neuen Stellplatzsatzung alle Wohneinheiten gleich behandelt werden. Auch die kleinen unter 50 Quadratmetern. Bislang musste für diese nämlich nur ein Stellplatz vorgewiesen werden. Das wollten sie gerne so beibehalten. Und sieben andere Gemeinderäte auch. Diese Abweichung von der Mustersatzung wird also aufgenommen.

Noch mehr Redebedarf hatte das Gremium beim Thema Spielplatzsatzung. Diese gab es bislang – wie auch in anderen Gemeinden, zum Beispiel Schwabbruck (siehe Artikel unten) – gar nicht in Ingenried. Die Verwaltung habe laut Bürgermeister Georg Saur der Gemeinde aber nahegelegt, eine solche zu erlassen.

Freikaufen geht auch

Die Mustersatzung sieht vor, dass der Bauherr eines Gebäudes mit fünf Wohneinheiten oder mehr einen Spielplatz vorweisen muss. Genau reglementiert, wie groß und wie ausgestattet dieser dann sein muss. Allerdings auch hier mit der Option, sich daraus freizukaufen. Und genau darum geht es. Die Ingenrieder könnten dann nämlich das Geld in ihre eigenen Spielplätze stecken – eine mögliche zusätzliche Finanzspritze, die sie bisher nicht hatte.

Doch wie lässt sich das umsetzen, ohne dass Spielplätze gebaut werden, die die Ingenrieder gar nicht haben wollen? Denn in der Mustersatzung steht zwar, dass der Bauherr diese ablösen kann, aber das Ganze funktioniert nicht umgekehrt. Sprich, wenn er die Regelung befolgt, kann die Gemeinde nicht hergehen und sagen, dass er ablösen muss, weil beispielsweise der Spielplatz an dieser Stelle nicht gewollt ist.

Mustersatzung wird geändert

Nach viel Hin und Her, und weil Saur auf den Zeitdruck hinwies, beschloss der Ingenrieder Gemeinderat mit drei Gegenstimmen, der Mustersatzung zuzustimmen. Allerdings mit der Absicht, diese schon bald zu ändern.

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