„Bei den Sandgruben“: „Ja“ zu großem Mehrfamilienhaus ohne Tiefgarage - Kreisverkehr für Lidl-Kreuzung?
Ein Grundstückseigentümer will am Spirketweg in Peiting ein großes Mehrfamilienhaus errichten. Im Bauausschuss der Marktgemeinde sorgte das Vorhaben vor allem wegen der Stellplatzsituation für Diskussionen.
Peiting – Das noch unbebaute Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bei den Sandgruben“, der aus dem Jahr 1993 stammt. Wie Bauamtsmitarbeiterin Bettina Maeße erläuterte, soll dort ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten entstehen.
Um das Bauvorhaben mit einer Wandhöhe von 6,30 Metern und einem Satteldach an der Stelle allerdings realisieren zu können, seien Änderungen am Bebauungsplan hinsichtlich Dachneigung, der zulässigen Geschosse und der Wohneinheiten nötig.
Aus Sicht der Bauverwaltung sprach wenig gegen die Pläne. Zwar befänden sich auf den gegenüberliegenden Grundstücken bislang noch Bungalows, sagte Maeße. Mit Blick auf die Nachverdichtung im Ort sei es aber nur eine Frage der Zeit, bis auch diese aufgestockt würden. Auch an anderer Stelle im Wohngebiet gebe es zudem bereits Gebäude mit zwei Vollgeschossen, wies die Bauamtsmitarbeiterin hin.
Dass die zehn nötigen Stellplätze nach Willen des Bauherrn oberirdisch auf dem Grundstück Platz finden sollen – die Hälfte davon in Garagen oder Carports –, rief Gemeinderat Herbert Salzmann (SPD) auf den Plan. Mit der dichten Bebauung des Grundstücks habe er ein Problem: „Da gibt es ja dann fast kein Grün mehr“, kritisierte er und forderte, an der Auflage für eine Tiefgarage festzuhalten.
Die sei aber nach der neuen Stellplatzsatzung, die man erst jüngst verabschiedet habe, gar nicht vorgeschrieben, hielt Bürgermeister Peter Ostenrieder entgegen. Tatsächlich hatte sich der Gemeinderat zwar erstmals auf eine Tiefgaragenpflicht geeinigt, diese greift jedoch erst bei Wohnanlagen, die 15 oder mehr Stellplätze benötigen.
Man habe intensiv darüber diskutiert, erinnerte der Rathauschef, der abriet, nun gleich schon wieder davon abzuweichen. Die Nachverdichtung sei in aller Interesse, im Süden sei ausreichend Gartenfläche vorhanden.
Bebauungsplan schreibt Tiefgarage vor
Was Ostenrieder allerdings nicht bewusst war, wie er kurz darauf nach einem Hinweis von Maeße einräumen musste: Der Bebauungsplan selbst sah eine Tiefgaragenpflicht ab fünf Wohneinheiten vor. Der Rathauschef blieb jedoch dabei, dass man sich bei dem Vorhaben an der geltenden Stellplatz-Satzung orientieren und der Passus entsprechend geändert werden sollte.
Meine news
Zur Sorge, dass ohne Tiefgarage das Grundstück vor allem im Norden zugepflastert werde, kam für Salzmann noch eine weitere hinzu: Die betraf die Verkehrssituation.
Schon jetzt käme es bei der Ausfahrt von der Sandgrubenstraße auf die Münchener Straße an der Lidl-Kreuzung immer wieder zu gefährlichen Situationen – und auch Unfällen. Diese würden zunehmen, je mehr Anlieger es dort gebe, befürchtete er. Da ein Kreisverkehr an der Stelle wohl nicht mehr möglich sei, regte Salzmann an, zumindest über eine Einbahnstraßen-Regelung nachzudenken.
(Übrigens: Alles aus der Region gibt‘s jetzt auch in unserem regelmäßigen Schongau-Newsletter.)
Rathauschef Ostenrieder allerdings zeigte sich skeptisch: Die in der Vergangenheit schon des Öfteren diskutierte Kreisverkehr-Lösung sei zwar nach wie vor machbar, „aber aktuell unbezahlbar“. Zudem gelte die Kreuzung im Moment nicht als Unfallschwerpunkt.
Kritik am Bauvorhaben überhaupt kam auch von Christian Lory (Unabhängige): „Für mich ist das aus ortsgestalterischer Sicht her zu groß an der Stelle“, befand er. Doch andere Räte wie Michael Deibler hielten dagegen, verwiesen auf die nötige Nachverdichtung, um Wohnraum zu schaffen. „Dort hinten interessiert das kaum jemanden, 80 Prozent der Peitinger sind da noch nie vorbeigekommen“, sah der CSU-Fraktionschef in dem Vorhaben kein Problem.
Diese Einschätzung teilte am Ende auch die Mehrheit der Bauausschussmitglieder. Gegen zwei Stimmen wurde die Änderung des Bebauungsplans auf den Weg gebracht.