Urteil im Streit um Luxus-Schwarzbau in Bad Wiessee: Hütte muss weg
Seit zwei Jahren ist ein Ferienhäuschen im Bergwald Streitgegenstand zwischen dem Landratsamt und einem Unternehmer. Nach einem Besichtigungstermin fällte das Verwaltungsgericht ein Urteil: Die Hütte muss weg.
Bad Wiessee – Wie viel Luxus das Häuschen im Bergwald oberhalb des Breitenbachtals birgt, lässt sich von außen nur erahnen. Eine Schranke riegelt den Weg aufs Gelände ab, Bäume versperren die Sicht vom Forstweg aus und Vorhänge an allen Fenstern verhängen den Blick ins Innere. Nur die große Fensterfront und die Terrasse mit beheizbarem Badezuber lassen auf ein ebenso luxuriöses Inneres schließen. Vor rund vier Jahren wurde die Hütte zu einer Art Chalet umgebaut. Jetzt muss sie weg. Das hat das Verwaltungsgericht München nach einem Vor-Ort-Termin entschieden.
Luxus-Hütte sollte weg: Kläger sieht sich im Recht
Wie berichtet, hatte die Baubehörde am Landratsamt schon 2022 den Abriss verfügt, da die Hütte ohne Genehmigung zu einem schicken Ferienhäuschen umgebaut wurde. Der Eigentümer klagte gegen den Bescheid. Bei einem Termin machte sich nun das Verwaltungsgericht München ein Bild von der Situation im Außenbereich. Den Hütten-Eigentümer Eduard Schwaab vertrat sein Vater Rudolf Schwaab.
Der Kläger war sich keinerlei Schuld bewusst. „Wir haben nur nach Recht und Gesetz gehandelt“, erklärte Schwaab vor der Verhandlung. Die Familie, die fast jedes Wochenende zur Hütte fährt, lebt seit 25 Jahren in Waakirchen. Rudolf Schwaab betreibt rund 5400 Camping-Stellplätze von Norddeutschland bis nach Frankfurt. Rund um die Hütte besitzt die Familie 14 Hektar Wald. Zu viel Einblick in ihr Hüttenleben wollen die Schwaabs allerdings nicht gewähren – bei der rund 45-minütigen Inaugenscheinnahme durch das Gericht wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Kläger und Landratsamt uneinig bei Bestandsschutz
Während der Verhandlung auf der Terrasse mit Blick auf den See ging Vorsitzender Richter Korbinian Heinzeller auf die kritischen Punkte der Inaugenscheinnahme ein. Unter anderem diskutierten die Parteien über die Verfahrensfreiheit einer großen Pfette und eine Einzäunung westlich der Hütte. Das Landratsamt hatte die Beseitigung der Hütte gefordert, da die große Fensterfront, die neue Holzfassade, die Solaranlage und der Balken nicht verfahrensfrei und somit illegal gebaut worden seien. Wegen der grundlegenden Veränderung des Charakters der Hütte sei der Bestandsschutz des Bauwerks erloschen, das vor Jahrzehnten ursprünglich als Unterstand für Jäger und Waldarbeiter genutzt wurde.
Die Klägerseite sah das anders: Da die Pfette aus optischen Gründen eingebaut wurde und nicht aus statischen, sei keine Genehmigung erforderlich. Bilder der Vorbesitzer sollten zudem zeigen, dass die Hütte bereits in den 50er-Jahren so umgebaut wurde, wie sie im Wesentlichen heute aussieht. Der Anwalt des Klägers beharrte auf den Bestandsschutz.

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Baubehörde will keinen Kompromiss eingehen
„Die Hütte ist nicht vom Himmel gefallen oder aus dem Boden gewachsen“, sagte Heinzeller. Er stellte aber auch klar: Heute wäre diese Hütte an dieser Stelle nicht genehmigungsfähig. Einen Kompromiss wollte das Landratsamt auf Vorschlag des Richters nicht schließen. „Wir haben uns rechtlich so weit aus dem Fenster gelehnt, wir können nicht zurück und wollen auch nicht“, erklärte Landesanwalt Christian Konrad, der den Freistaat vertrat. Auch auf den wiederholten Vorschlag des Richters hin, sich gütlich zu einigen, ging die Behörde nicht ein. Heinzeller hätte sich durchaus einen Kompromiss vorstellen können, etwa indem der Badezuber entfernt werde. „Die Änderungen sind im Vergleich zu anderen Fällen in der Gegend nicht der schwerste Fall.“
Das sah auch der Kläger so: „Es gibt andere Fälle, bei denen Dinge im Argen liegen. Dieser Einzelfall wird im Vergleich zu anderen illegalen Hüttenbauwerken durch das Landratsamt anders behandelt“, sagte Anwalt Ludwig Thum und spielte damit wohl vor allem auf die Saurüsselalm an. Das Zwangsgeld in Höhe von 20 000 Euro, das das Landratsamt dem Kläger auferlegt hatte, erschien dem Gericht nicht verhältnismäßig. Die Behörde solle ein neues Zwangsgeld festlegen.
Verhandlung geht wohl in die nächste Instanz
Das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde im Nachgang am Donnerstag gefällt und fiel letztlich zugunsten des Landratsamtes aus. „Bezogen auf die übrige Beseitigungsanordnung wurde die Klage abgewiesen“, teilte ein Sprecher auf Nachfrage mit. Dass das Chalet damit in Kürze wegkommt, ist allerdings unwahrscheinlich. Der Anwalt des Klägers hatte bereits während der Verhandlung angedeutet, in die nächste Instanz zu gehen. (sf)
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