Heimlich Nachbarsmädchen fotografiert und Kinderpornos auf dem PC - 49-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten

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Ein 49-Jähriger aus dem Landkreis Weilheim-Schongau stand vor Gericht. (Symbolfoto) © dpa

Zur Befriedigung seiner Triebe soll ein 49-Jähriger ein Mädchen heimlich fotografiert und die Bilder mit weiterem kinderpornografischen Material auf seinen Geräten gespeichert haben.

Landkreis – „Es tut mir unendlich leid“, beteuerte der Angeklagte aus dem östlichen Landkreis vor dem Weilheimer Amtsgericht. Knapp dreieinhalb Jahre lang habe er sich „sehr hart mit der Realität auseinandergesetzt. Der einzige Weg, weiterzukommen, ist der der Ehrlichkeit“, lautete seine Erkenntnis. Sein Geständnis adressierte er ganz besonders an die Nachbarsfamilie, gegenüber der er einen „massiven Vertrauensbruch“ begangen hatte. Er sieht die Ursache seiner Taten unter anderem in einem zunehmend eigenbrötlerischen Lebensstil und der rückläufigen Kommunikation mit seiner Frau – auch in Bezug auf sexuelle Themen.

Im Anschluss versuchte er, seine damalige Geisteshaltung zu erklären, wobei ihm heute bewusst sei, wie „abstrus“ diese klingen mag. Er habe sich selbst eine Art pornografische „Parallelwelt“ erschaffen und sich dabei eingeredet, die „virtuelle Welt“ der Fotos sei gewissermaßen von der Realität losgelöst. Der Austausch mit ähnlich denkenden Menschen im Internet habe ihn dabei in seiner Ansicht bestärkt und hinsichtlich des wachsenden Interesses für jüngere Frauen für einen „Aha-Effekt“ gesorgt.

Württembergischen Polizei war dem Angeklagten auf die Schliche gekommen

Als er die zwölfjährige, lediglich im Bikini bekleidete Nachbarstochter im Frühsommer 2020 zufällig in ihrem Garten gesehen hatte, „hat das irgendwie einen Schalter umgelegt“ und ihn das Mädchen spontan von seinem Arbeitszimmer aus fotografieren lassen. Dass dies einen Grenzübertritt bedeutete, sei ihm schon damals klargewesen. Dennoch habe ihn der Trieb übermannt und er sich sein Verhalten im Nachgang schöngeredet.

Den Kindern habe er zu keinem Zeitpunkt etwas Böses gewollt. Neben seiner eigenen Familie hatte vor allem die der Geschädigten unter seinem Handeln zu leiden. Folglich habe er versucht, ihnen bestmöglich aus dem Weg zu gehen, „weil ich gewusst habe, dass meine Anwesenheit eine Belastung ist“, teilte er mit.

Dem Angeklagten war man letztlich dank der württembergischen Polizei auf die Schliche gekommen. Diese hatte Ermittlungen gegen einen Mann eingeleitet, dem der Angeklagte zwölf kinderpornografische Internetbilder zugesandt hatte. Auf Speichermedien des 49-Jährigen konnten 90 weitere Dateien ähnlichen Inhalts sichergestellt werden. Diese waren dem Angeklagten zufolge im Internet „erstaunlich einfach zugänglich“ gewesen.

Während der Hausdurchsuchung hatte er sich kooperativ gezeigt und sämtliche Passwörter herausgerückt, teilte ein Polizeibeamter mit. Tags darauf hatte er schließlich auch eingestanden, das Mädchen fotografiert zu haben. Im weiteren Tatnachgang habe er sich selbstständig nach einem Therapieplatz umgesehen und letztlich auch vier Sitzungstermine wahrgenommen.

Familie lehnt Täter-Opfer-Ausgleich ab

„Unbehagen und wahnsinnige Verunsicherung“ würden die Familie seither begleiten, betonte die Vertreterin der Nebenklage. Vom Angeklagten verfasste Nachrichten in Internetchats, die bisweilen „massiven Gesprächsinhalt“ aufweisen und aus den frühen 2010er-Jahren stammen, ließen sie die Vermutung äußern, dass ein ganzes Jahrzehnt wohl kaum in nur vier Stunden therapiert werden kann. Den relativ kurzfristigen Vorschlag eines Täter-Opfer-Ausgleichs lehnte die Familie ab.

An „pädophilen Nebenströmungen“ hatte der Staatsanwalt keine Zweifel. Trotzdem habe der Mann ein „glaubhaftes Geständnis“ abgeliefert. Er forderte – ebenso wie die Vetrteterin der Nebenklage – eine zweijährige Bewährungsstrafe, eine Geldauflage in Höhe von 15 000 Euro und weitere therapeutische Maßnahmen. Die Anwältin bedauerte, dass der Mann in der Vergangenheit nie an die Nachbarsfamilie herangetreten war. „In der Situation kann man es als Angeklagter fast nicht richtig machen“, entgegnete der Verteidiger und forderte hinsichtlich der hohen Gutachtenskosten, auf eine Geldauflage zu verzichten.

Das Urteil erfüllte letztlich die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Auch wenn Richterin Franziska Braun dem bislang unbescholtenen Mann eine positive Sozialprognose attestierte und sein Nachtatverhalten größtenteils positiv sah, vermutete sie, aufgrund des langen Zeitraums möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs gesehen zu haben.

von Folrian Zerhoch

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