24-Jährige in Peißenberg zur Prostitution gezwungen? Mann muss sich vor Gericht verantworten

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Ein Mann musste sich vor Gericht verantworten, weil er eine Frau zur Prostitution gezwungen haben soll. (Symbolbild) © K. Steinkamp/imago

Prostitution ist in Peißenberg verboten, trotzdem wird dieses Gewerbe auch dort betrieben. Eine 24-Jährige soll dazu gezwungen worden sein.

Peißenberg – Laut Kripo war die 24-Jährige eines Tages in Garmisch-Partenkirchen, ihrem neuen Wohnort, bei der Polizei aufgetaucht. Sie wollte ihren Mann anzeigen, wegen häuslicher Gewalt und Vergewaltigung. Bei der Vernehmung gab sie wohl auch an, zur Prostitution gezwungen worden zu sein. Bei der Vorlage von verschiedenen Fotos erkannte sie einen Mann wieder, es folgte die Verbindung zum Angeklagten, der ihr auch Kokain überlassen hatte. Im Juli 2023 kam er in U-Haft.

Die Kripo ermittelte über einschlägige Online-Portale, dass die 24-Jährige unter den Decknamen Marlen, Laura und Livia zu freundschaftlichen Dates angeboten worden war oder sich selbst angeboten hatte. In den Anzeigen sprach sie den Wunsch nach einem Taschengeld aus. „Das ist das Co-Wort für Bezahlung“, berichtete ein Weilheimer Beamter als Zeuge vor Gericht. In der Regel würden sich die Damen dort, wo Prostitution nicht erlaubt sei, als Models bezeichnen.

Verteidigerin wirft Polizisten indirekt schlampige Arbeit vor

Die 24-Jährige hatte sich angeblich nur mit dem Verkauf von Nacktfotos im Internet aus ihrer angespannten finanziellen Lage retten wollen, hieß es in der Anklage. Deshalb ging sie zum Angeklagten. Der hingegen überredete sie im März 2021 zur Prostitution und zwang sie weiterzumachen, als sie nach einem Monat aufhören wollte. Sämtliche Internet-Accounts wurden durchforstet, doch wer ihre vermeintlichen Freier waren, blieb unbekannt.

Aufgrund der Barzahlung im besagten Gewerbe musste davon ausgegangen werden, dass die Kartenzahlung im besagten Zeitraum gerade für kleine Beträge ausblieb. Doch das war nicht der Fall. Verteidigerin Juli Weinmann ließ kein gutes Haar an den vernehmenden Polizeibeamten, warf Ihnen indirekt schlampige Arbeit vor. „Das sind rudimentäre Ermittlungen. Es ist unwürdig, wenn ich dafür Menschen einsperre, das ist bedenklich“, schimpfte die Anwältin.

Prozess wird im Februar fortgesetzt

Die vermeintlich Geschädigte erschien nicht zum Termin. Die Verteidigerin hatte nichts anderes erwartet. Die Frau hatte angeblich verlauten lassen, dass sie befürchte, der Angeklagte werde sie an die polnische Mafia verkaufen. Dass sie die Ladung nicht bekommen hatte, wurde stark bezweifelt. Angeblich gibt es sogar einen Bekannten, der das bezeugen kann.

Die Verteidigerin äußerte stattdessen den Verdacht, dass die 24-Jährige auf eigene Faust weiter der Prostitution nachgehe. Dafür spricht ein Prostitutions-Account, der erst mit Beginn der Ermittlungen eingerichtet wurde und deshalb nicht vom Angeklagten stammen kann.

Der Prozess wird im Februar fortgesetzt. Dann wird vermutlich die Polizei dafür sorgen müssen, dass die Geschädigte zum Verfahren kommt.

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