Nicht EU-konforme Bebauungspläne werden „geheilt“: Stadtrat muss nachbessern

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Die Wiese zwischen Seidl-Weg und Isarleiten-Bebauung drängt sich nach Auffassung von Bauamtsleiter Christian Fürstberger förmlich für eine Nachverdichtung auf. © cs

Bei gleich zwei Bebauungsplänen muss der Stadtrat in Bad Tölz muss nachbessern. Grund ist ein Urteil, wonach die Pläne nicht europarechtskonform sind.

Bad Tölz – Zweimal hat die Stadt Bad Tölz in den vergangenen Jahren einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (Paragraf 13b Baugesetzbuch) aufgestellt: Am „Hintersberg 2“ sowie beim geplanten Wohngebiet „Isarleitenweg West“. Im Sommer 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem aufsehenerregenden Urteil den „13b“ für nicht europarechtskonform erklärt. Hunderte Kommunen in Deutschland waren betroffen.

„Heilung“ von Verfahrensfehler: Stadt holt fehlende Umweltprüfung nach

Die Stadt Tölz hat zur „Heilung“ des Verfahrensfehlers am Hintersberg die fehlende Umweltprüfung nachgeholt. Wie Bauamtsleiter Christian Fürstberger in der jüngsten Stadtratssitzung erläuterte, war dies nicht ausreichend, da auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung nötig ist. Das wurde nun nachgeholt.

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Erneut beklagten Anlieger der Heißstraße den zunehmenden Verkehr. 200 Kraftfahrzeuge am Tag, so meint das Bauamt aber bei seiner Abwägung, seien hinnehmbar. Die alternative Erschließung des Gebiets über die Baustraße hält die Verwaltung für „Flächenfraß“.

Wegen Lärmbelastung: Landratsamt hat Einwand bezüglich Wärmepumpen

Interessant war ein Einwand des Landratsamtes bezüglich der Lärmbelastung von Luft-Wärmepumpen. Die würde gerne fern vom eigenen Schlafzimmer errichtet, berichtete Fürstberger. Es wurde nun der Hinweis aufgenommen, dass im Zuge des Immissionsschutzes auf Mindestabstände zu benachbarten „schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen“ zu achten sei.

In der Diskussion fragte Gabriele Frei (CSU) nach, ob der Artenschutzbericht von 2017 überhaupt noch aktuell sei. Müsse man den nicht nachbessern. „In sieben Jahren hat sich viel verändert.“ Der Meinung war Fürstberger überhaupt nicht. „Nach 2017 haben wir Straßen, Häuser und Kanäle gebaut. Warum sollten wir jetzt mehr Arten haben als damals?“ Der Einwand sei nicht nachvollziehbar. Bürgermeister Ingo Mehner pflichtete ihm bei: „Wir haben das Gebiet damals im hochwertigeren Zustand angeschaut.“ Frei blieb bei ihrer Auffassung. Sie war die einzige Gegenstimme bei der „Satzung“ des, so die Hoffnung, nunmehr rechtssicheren Bebauungsplans „Hintersberg 2“.

Grüne befürchten, dass der Baumbestand leidet

Etwas anders gelagert ist der Fall „Isarleitenweg West“ im Badeteil, wo die Stadt auf einer Wiese günstigen Wohnraum errichten will. Ob mit Baugenossenschaft oder Bauträger steht noch nicht fest. Für die von dem 13b-Urteil betroffene Fläche muss ein gänzlich neuer Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt werden. Dafür muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Stadtrat fasste gegen die Stimmen von Gabriele Frei (CSU), Doris Bigos und Johanna Pfund (beide Grüne) den Aufstellungsbeschluss.

Frei und Pfund fanden, dass der Gabriel-von-Seidl-Weg zu stark von den Baumaßnahmen betroffen sein und der Baumbestand leiden könne. Der Umweltbericht besage, dass die Abstände zwischen Baumkronen, Wurzelwerk und Baustelle ausreichend seien, erwiderte Christian Fürstberger. Er war ganz grundsätzlich der Auffassung, dass sich die Fläche zwischen Weg und Isarleiten-Bebauung geradezu für eine Nachverdichtung aufdränge. Mehner ergänzte: „Wenn wir günstigen Wohnraum schaffen wollen, werden wir das nur so schaffen.“ (cs)

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