„Fragen Sie nicht nach der Sinnhaftigkeit“: Stadt versucht, nicht EU-konforme Bebauungspläne zu „heilen“

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23 Bauparzellen vergibt die Stadt am Hintersberg 2. Zwölf sind verkauft, für zwei Bauwerber muss noch Baurecht geschaffen werden. Neun Wohneinheiten sollen in einem zweiten Verfahren in Erbpacht vergeben werden. Wann, steht laut Rathaus noch nicht fest. © cs

Nach einem Gerichtsurteil versucht die Stadt Bad Tölz, nicht EU-konforme Bebauungspläne zu „heilen“. Der Hintersberg und der Isarleitenweg sind betroffen.

Bad Tölz – Ein Jahr ist es her, dass das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ein Urteil fällte, das zahlreiche Bebauungspläne in Deutschland unwirksam machte. Nämlich die im beschleunigten Verfahren, die unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Umweltprüfung verzichteten. In Tölz ist sowohl am Hintersberg als auch am Isarleitenweg ein, so das Gericht, nicht EU-konformer Bebauungsplan aufgestellt worden. Nun müssen sie, so der Fachbegriff, „geheilt“ werden.

Nicht EU-konforme Bebauungspläne: Gerichtsurteil trifft im Landkreis nur Bad Tölz

Vordringlich ist der Hintersberg, wo bisher zwölf Wohnparzellen veräußert wurden. Zwei Bewerber für die Grundstücke können die Beurkundung beim Notar erst vornehmen, wenn gültiges Baurecht vorliegt. Die Stadt kann in einem zweiten Schritt dann noch neun Wohneinheiten vergeben, die bisher in drei Dreispännern geplant waren und in Erbpacht vergeben werden sollten. Die Modalitäten dafür würden, so Rathaussprecherin Birte Stahl, erst geklärt, wenn das erste Verfahren abgeschlossen sei. Das werde man „zu gegebener Zeit veröffentlichen“.

Man habe nun für die zwei Bauwerber einen Umweltbericht nachgeholt, sagte Bauamtsleiter Christian Fürstberger in der jüngsten Stadtratssitzung. Sie besage im Ergebnis, dass keine besonders geschützten Arten betroffen sind und auch keine wesentlichen Eingriffe in die Natur vorliegen. „Geht das denn überhaupt im Nachhinein?“, wollte Gabriele Frei (CSU) wissen. Landschaftsplaner können das schon beurteilen, war Fürstberger überzeugt. Bürgermeister und Jurist Ingo Mehner (CSU) ergänzte, „dass man bitte nicht nach der Sinnhaftigkeit des Verfahrens fragen solle. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat nichts mit uns zu tun. Das trifft viele Kommunen.“ Im Landkreis allerdings nur Bad Tölz

Die Stadt hat nun den Ausgleichsbedarf ermittelt und wird 32 000 Wertpunkte vom städtischen Ökokonto bereitstellen, erklärte Fürstberger das „Heilungs“-Verfahren. „Diese 32 000 Punkte sind für uns jedenfalls kein Problem.“  

„Wann wird Rechtssicherheit für die Bauwerber bestehen?“, wollte Willi Streicher (SPD) wissen. In etwa 14 Tagen, antwortete der Bauamtschef.

Bad Tölz: Stadträtin beklagt Raser in Heißstraße

Gabriele Frei hatte noch ein Anliegen zum Hintersberg. Die neu zugezogenen Hintersbergler würden viel zu schnell auf der Heißstraße fahren. Man werde das dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland mitteilen, damit er auch im hinteren Bereich der Heißstraße Geschwindigkeitskontrollen durchführe, sagte Fürstberger.

Was den Bebauungsplan Isarleitenweg betrifft, wo die Stadt auf einer Wiese zum Gabriel-von-Seidl-Weg Wohnungsbau ermöglichen will, wird nun der Umweltbericht nachgeholt, kündigte Fürstberger an. Es komme auf die Ergebnisse an, ob der Bebauungsplan zu „heilen“ oder ob am Ende sogar ein neuer Bebauungsplan im Regelverfahren nötig ist. (cs)

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