Grundsteuer: Irschenberg senkt und bekommt mehr

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Die Hebesätze stehen fest: Der Irschenberger Gemeinderat hat die neue Grundsteuer A und B festgelegt. © Jens Büttner

Es ist derzeit ein bisschen wie bei der Papstwahl. Steigen oder sinken die Hebesätze? Für die einzelne Immobilie hat diese Entscheidung aber noch keine Aussagekraft. Dies betonte Irschenbergs Bürgermeister Klaus Meixner (CSU) bei der Grundsteuerberatung im Gemeinderat: „Einige zahlen mehr, einige zahlen weniger.“

Für die Gemeinde Irschenberg sei es schwierig gewesen, einen passenden Hebesatz zu finden. Denn einerseits gibt es das Gebot der Aufkommensneutralität, nach der die Kommunen die Anpassung nicht ausnutzen sollen, um sich Mehreinnahmen zu verschaffen. „Aber die Gemeinde hat auch Kosten“, betonte Meixner. „Es soll schon etwas Geld in der Kommune bleiben, damit wir etwas zum Arbeiten haben und nicht auf null gehen.“

Wie Kämmerer Josef Teucher verdeutlichte, soll das Aufkommen bei der Gemeinde auf einem ähnlichen Niveau bleiben. Aber selbst, wenn die Gemeinde das schaffe, könne es beim einzelnen Bürger einen steigenden oder sinkenden Grundsteuerbeitrag geben. Dies hänge eben vom Bemessungsbetrag ab, den das Finanzamt ermittelt habe.

Hebesatz sinkt – Einnahmen steigen

Bei der Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, bleibt der Hebesatz bei 300 Prozent. Damit sinken die Einnahmen von bislang 65 600 Euro auf 39 050 Euro. Die Grundsteuer B für Wohnen und Gewerbe wird dagegen von 330 auf 300 Prozentpunkten gesenkt. Dennoch erhöht sich die gemeindliche Einnahme von 296 100 auf 379 350 Euro.

Bauernwohnhäuser wandern zur Grundsteuer B

Was hierbei zu beachten ist: Die Wohngebäude der Land- und Forstwirtschaft werden künftig nicht mehr über die Grundsteuer A, sondern über B erfasst. Schon allein daraus ergibt sich eine Erhöhung des Aufkommens.

Teucher stellte fest, dass die Gemeinde in dieser Umstellungsphase einen Puffer brauche. So seien noch nicht alle Bemessungsbeträge ermittelt, und es könnten weitere Widersprüche eingehen. Wie sich die vorgeschlagene Hebesatzanpassung bei der neuen Bemessungsgrundlage auswirken könnte, hat Teucher mit drei Beispielen vorgestellt.

Beispiele zeigen Vielfalt

Im ersten Fall sinkt der Messbetrag bei der Grundsteuer A (Landwirtschaft) von 124,86 auf 88,66 Euro. Damit sinkt auch die Grundsteuer bei gleichbleibendem Hebesatz, und zwar von 374,58 auf 265,98 Euro. Hinzu kommt neu die Grundsteuer B für das Wohnhaus, die bei einem Messbetrag von 107,1 Euro und einem Satz von 300 Prozent mit 321,30 Euro hinzukommt, was in diesem Beispiel Mehrkosten von 212,70 Euro bedeute.

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In einem anderen Beispiel der Grundsteuer B sinkt der Messbetrag von 81,46 auf 80,56 Euro, was bei den neuen 300 Prozent eine Ersparnis von 27,08 Euro pro Jahr bedeutet. In einem anderen Fall der Grundsteuer B steigt der Messbetrag von 87,87 auf 166,72 Euro, was einen Mehraufwand ab 2025 von 210,19 Euro pro Jahr darstellt. Mit diesen Beispielen will Teucher zeigen: Aufgrund der individuellen Messbeträge gibt es Gewinner und Verlierer – unabhängig vom Hebesatz der Gemeinde. Und Bürgermeister Meixner betonte: „Wir schauen uns das mal so an. Wenn es wirklich erforderlich ist, können wir es ja wieder ändern.“ 

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Dem schloss sich Klaus Waldschütz (parteilos) an: „Zur Not müssen wir nachbessern. Ich möchte nicht, dass es große Erhöhungen und große Mehrbelastungen gibt.“ Kathleen Ellmeier (FW Reichersdorf) wollte wissen: „Kann man bei der Grundsteuer A noch a bissl runtergehen? Ist das eine Option?“ Ist es laut dem Kämmerer nicht: „Das Aufkommen von 39 000 Euro ist eh schon niedrig. Wenn, dann bei B.“ Aber dann würde das für so ziemlich alle gelten. Was Meixner bekräftigte: „Es werden Härtefälle dabei sein, aber die rühren sich schon.“

Der Gemeinderat segnete in der Folge einstimmig die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B mit jeweils 300 Prozent ab. Der Gewerbesteuersatz, der ebenfalls Bestandteil der Realsteuerhebesatzsatzung ist, bleibt unverändert bei 380 Prozent. 

Wie Teucher im Gespräch mit unserer Zeitung ergänzt, sei bei einem Immobilienverkauf zu beachten, dass die Grundsteuer eine Jahressteuer sei. Der Bescheid werde demjenigen zugestellt, der am 1. Januar Eigentümer ist. Reklamationen bei der Gemeinde seien da zwecklos. Die Kommunen handelten bei der Grundsteuer in Abhängigkeit des Finanzamts. Erst wenn dort die Änderungen vorgenommen seien, bekäme die Gemeinde die neuen Daten und könne dann erst, auch während des Jahres, Messbescheide verschicken.

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