Grundsteuer Weyarn: Senkung zahlt sich nicht für alle aus

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Mit dem Hebesatz für die Grundsteuer hat sich auch der Weyarner Gemeinderat befasst (Symbolbild). © Jens Büttner

In Weyarn wird die Grundsteuer B ab dem kommenden Jahr auf einen Hebesatz von 300 Prozent gesenkt. Für viele wird es dadurch aber nicht billiger.

Weyarn – Mit der bundesweiten Reform der Grundsteuer legen viele Kommunen neue Hebesätze fest. So auch Weyarn. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Werte der Grundsteuer für Bauland und bebaute Grundstücke zu senken. Das bedeutet aber nicht in jedem Fall, dass Grundstückseigentümer künftig weniger zahlen.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelten ab dem 1. Januar 2025 neue Berechnungsgrundlagen. In Bayern ist dies ein werteunabhängiges Flächenmodell. Für Bürger, die ihre Grundstücke gleich nutzen, also etwa mit einem Wohnhaus, heißt das konkret: Je größer das Grundstück, umso höhere Steuern müssen sie zahlen. Die Grundsteuer B errechnet sich aus dem Messbetrag, den das Finanzamt anhand des Verkehrswerts festlegt, und aus dem Hebesatz, den die Kommunen festlegen. In Weyarn liegt der Hebesatz der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei 250 von Hundert und für Grundstücke B bei 380 Prozent. Letzerer wird ab 2025 bei 300 liegen. Darauf hat sich der Gemeinderat mehrheitlich geeinigt.

Die Entscheidung war dem Gremium nicht leicht gefallen. Schon bei der Vorberatung im Finanzausschuss sei ausführlich diskutiert worden, und es hätten mehrere Abstimmungen stattgefunden, informierte Bürgermeister Leonhard Wöhr (CSU). Nicht ohne Grund. Das Landratsamt Miesbach mahne bei der Gemeinde zum Ausgleich der knappen Finanzen stets eine Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes an, erinnerte Geschäftsführerin Christel Altenweger. Seit Jahren ist dies bei jeder Aufstellung des Haushalts ein Thema. Und die Ausgaben werden in den kommenden Jahren noch steigen. So hat Wöhr bereits bei der Bürgerversammlung angekündigt, dass mit der Pflichtaufgabe einer Betreuung der Grundschulkinder voraussichtlich Investitionen nötig werden, für welche die Gemeinde vielleicht sogar wieder Schulden aufnehmen muss. Auch bei anderen kommunalen Pflichtaufgaben wird es teurer. Altenweger nannte als Beispiele Baukosten und Unterhalt von Straßen, neue Vorgaben nach dem Gebäudeenergiegesetz und zum Brandschutz, höhere Versicherungsbeiträge wegen höherer Schadensdichte, Ausgaben für die Digitalisierung und eine gestiegene Kreisumlage. Zwar steige auf der Einnahmenseite auch der Anteil an der Einkommenssteuer, doch das könne Inflation und höhere Ausgaben nicht auffangen.

Zur Debatte stand deshalb, den Hebesatz für die Grundsteuer B bei 380 zu belassen, um einen Teil dieser Kosten auffangen zu können. Die Geschäftsführerin empfahl diesen Weg. Doch einige Mitglieder des Finanzausschusses brachten als Gegenargument, dass sogar mit einer gleichbleibenden Grundsteuer B für manche Grundstücksbesitzer die Belastung enorm steigen werde. Die Mehrheit hatte deshalb für eine Senkung dieses Hebesatzes plädiert und eine entsprechende Empfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen. Bei der Grundsteuer A ergeben sich mit der Reform kaum Änderungen. Sie soll deshalb unverändert bleiben, empfahl der Finanzausschuss.

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Im Gemeinderat wurde erneut diskutiert. Albert Zinsbacher und Leonhard Stielner (beide CSU) sprachen sich dafür aus, den Hebesatz sogar unter 300 Prozent zu senken. Zinsbacher forderte, dass die Gemeinde dafür mehr sparen sollte. Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat dann aber einen Hebesatz von 300 für die Grundsteuer B. Die Hebesätze für Grundsteuer A (250) und Gewerbesteuer (360) bleiben gleich. Die Höhe der Einnahmen aus der Grundsteuer B für die Gemeinde steht noch nicht endgültig fest, weil einige Bescheide wegen Einspruchs der Grundeigentümer noch offen sind. Eine aktuelle Prognose ergibt rund 460 000 Euro.

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