„Die Klause“: Schriftzug an Haslbergers neuer Gaststätte in Bad Wiessee muss wieder weg

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In großen Lettern prangt der Name von Haslbergers neuester Gastronomie auf der Stützmauer. So darf der Schriftzug allerdings nicht bleiben. © Thomas Plettenberg

„Die Klause“: Schon seit Längerem prangt dieser Schriftzug an der Stützmauer der umgebauten Söllbachklause und kündet von der neuen Gastronomie. Nun muss die Werbung wieder weg.

Bad Wiessee - „Schade, schade.“ Florian Sareiter (CSU) bedauerte es am Donnerstagabend (19. September) in der Sitzung des Wiesseer Bauausschusses ausdrücklich, dass es die Gemeinde wieder einmal mit einem nachträglichen Bauantrag von Unternehmer Franz Haslberger zu tun bekam. Diesmal ging es um die gewünschte Nachlegalisierung einer bereits angebrachten Werbeanlage bei der neuen Söllbachklause. Auf einer stattlichen Größe von 6,20 auf 1,33 Metern präsentiert sich auf der Stützmauer der Gaststätte der Namens-Schriftzug „Die Klause“. „Hier hat der Bauherr abermals eine voreilige Entscheidung getroffen“, kommentierte Sareiter den Sachverhalt.

Für Schriftzug wären drei Ausnahmen von der Satzung nötig

Tatsächlich ist es so, dass die großzügige Werbeanlage in drei Punkten der gemeindlichen Werbeanlagensatzung widerspricht: Sowohl die Anbringung des Schriftzugs an der Stützmauer als auch die Größe der Ansichtsfläche über vier Quadratmeter und die Buchstabenhöhe selbst sind laut Bauamtsleiter Anton Bammer so nicht zulässig. Deshalb hatte Haslberger in allen drei Fällen Abweichungsanträge gestellt.

Bauamtsleiter Bammer: Schrift wirkt „überdimensioniert“

Aus Sicht der Bauverwaltung könnte der Anbringung der Werbeanlage an der Stützmauer durchaus zugestimmt werden. „Es macht Sinn, das an dieser Stelle zu machen“, sagte Bammer. Aufgrund der Zufahrts- und Hangsituation sei der Schriftzug hier am besten ersichtlich. Die übrigen Parameter der Werbeanlagensatzung seien jedoch einzuhalten, denn die angebrachte Schrift wirke „überdimensioniert“, machte der Bauamtsleiter deutlich. Er empfahl dem Ausschuss, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.

Die Gemeinderäte sahen es nicht anders. „Das schaut schön aus, ist aber viel zu groß“, meinte Florian Sareiter. Eine solche Werbeanlage könnte Nachahmer auf den Plan rufen. „Das können wir nicht genehmigen, da muss er sich etwas Neues einfallen lassen“, meinte der CSU-Sprecher.

SPD-Gemeinderat empört über Vorgehen Haslbergers

Regelrecht ungehalten über den nachträglichen Antrag zeigte sich Benedikt Dörder (SPD). „Es irritiert mich zunehmend, wie der Bauherr vorgeht – das ist inakzeptabel, ich mache das nicht mehr mit“, zürnte er. Von seiner Seite aus werde es keine Ausnahmen mehr für die Projekte Haslbergers geben. Grünen-Gemeinderat Johannes von Miller hatte den Ausführungen seines Vorredners nicht mehr viel hinzuzufügen. Er betonte lediglich: „Drei Abweichungen gehen überhaupt nicht.“ Wenn die Gemeinde hier ihr Okay gebe, müsste sie die ganze Satzung überdenken. Laut Bammer ist der „Klause“-Schriftzug mehr als doppelt so groß wie in der gemeindlichen Satzung zulässig. Kurt Sareiter (CSU) betonte: „Das ist keine Schikane von uns, aber das können wir nicht durchgehen lassen.“

Einstimmig lehnte der Ausschuss die nachträgliche Legalisierung der Werbeanlage ab. Bedeutet für Haslberger: Er muss den Schriftzug umgehend wieder entfernen und die Größe entsprechend der Satzung anpassen.

Haslberger kann Aufregung um Schriftzug nicht verstehen

Auf Nachfrage, warum der Antrag für die Werbeanlage nicht schon vor Errichtung gestellt wurde, erklärte der Sprecher Haslbergers gestern: „Der Schriftzug wurde bereits Ende 2023 in der Tektur eingereicht.“ Damals habe es seitens der Gemeinde keinerlei Beschwerden gegeben. „Erst nach der Errichtung wurden wir gebeten, für den Schriftzug außerhalb der Tektur einen gesonderten Werbeanlagen-Antrag zu stellen“, teilt der Sprecher mit. Die Aufregung über den Schriftzug könne das Unternehmen „auch aufgrund des bisher positiven Feedbacks“ nicht verstehen. Aber natürlich müsse man sämtliche Entscheidungen der Behörden akzeptieren. Was die Söllbachklause selbst betrifft, so hoffe man immer noch, „bald eröffnen zu dürfen“, erklärt der Sprecher. Einen Termin für den Start der Klause gibt es also weiterhin nicht.

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