Einigung beim TVöD: 2,5 Millionen Arbeitnehmer erhalten mehr Urlaubstage
Rund 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst bekommen ab 2027 einen Urlaubstag mehr. Einige können sogar noch drei Tage mehr geltend machen.
Frankfurt – Ab Januar 2027 dürfen sich rund 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst über einen zusätzlichen Urlaubstag freuen. Bei einer Fünf-Tage-Woche steigt der Anspruch damit auf 31 Urlaubstage pro Jahr. Diese Verbesserung ist Teil der Tarifeinigung zwischen Bund, Kommunen und Gewerkschaften vom 6. April 2025, die neben mehr Urlaub auch höhere Gehälter und flexible Arbeitszeitmodelle bringt. Auch Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten profitieren.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst bekommen mehr Urlaub – aber Gehalt lässt auf sich warten
Die Tarifverhandlungen zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), des Bundes, der Gewerkschaft ver.di sowie des dbb Beamtenbundes fanden nach intensiven Gesprächen in Potsdam am 6. April ihren Abschluss. Die Vereinbarung umfasst laut dem Bundesinnenministerium (BMI) etwa 2,5 Millionen Beschäftigte in den Kommunen unter dem Dach der VKA sowie rund 132.000 Tarifbeschäftigte des Bundes. Allerdings merken die Betroffenen davon bislang wenig.
Die im April beschlossene Lohnsteigerung haben viele Beschäftigte noch nicht erhalten. Der Thüringer Beamtenbund (tbb) bezeichnete die Verzögerung als „Schlag ins Gesicht der Beschäftigten“ und wies darauf hin, dass es noch Wochen dauern könnte, bis die rückwirkende Auszahlung auf den Konten der Betroffenen erscheint. Die Ursachen für die Verspätung sind bisher ungeklärt. Sowohl Gewerkschaften als auch Beschäftigte drängen auf eine rasche Klärung und Auszahlung.
Mehr Geld oder mehr Freizeit? Beschäftige im öffentlichen Dienst dürfen sich entscheiden
Ab 2026 führen die Tarifpartner das „Zeit-statt-Geld-Modell“ ein. Diese Neuerung ermöglicht es Beschäftigten, einen Teil ihrer Jahressonderzahlung (JSZ) in zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Pro Jahr sind höchstens drei Umwandlungstage möglich. So können Beschäftigte individuell wählen, ob sie zusätzliches Geld oder mehr freie Zeit vorziehen.

Der Umtausch von Geld in freie Zeit erfolgt nach einem festgelegten Berechnungsschlüssel: Ein freier Tag entspricht etwa 5,4 Prozent der Jahressonderzahlung. Beschäftigte, die alle drei verfügbaren Umwandlungstage in Anspruch nehmen, verzichten somit auf rund 16 Prozent ihres Sonderbetrags. Beträgt die Jahressonderzahlung eines Beschäftigten zum Beispiel 2000 Euro, entspricht ein freier Tag rund 108 Euro. Wer alle drei Umwandlungstage nutzt, verzichtet also auf 324 Euro.
„Zeit-statt-Geld-Modell“ mit einer Ausnahme: Das müssen TVöD-Beschäftigte wissen
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Nicht alle Beschäftigten profitieren gleichermaßen von der neuen Regelung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im stationären Bereich sind von dem „Zeit-statt-Geld-Modell“ ausgenommen. Stattdessen wurde für sie als Ausgleich die Jahressonderzahlung erhöht. Konkret steigt sie für die Entgeltgruppen S 2 bis S 9 auf 90 Prozent.
Für andere Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst gibt es ebenfalls Erhöhungen. Die Jahressonderzahlung ab 2026 beträgt beim Bund:
- Entgeltgruppen 1 bis 8: 95 Prozent
- Entgeltgruppen 9a bis 12: 90 Prozent
- Entgeltgruppen 13 bis 15: 75 Prozent
Bei kommunalen Verwaltungen sind es einheitlich für alle Entgeltgruppen 85 Prozent.
Die im Jahr 2022 eingeführten Regenerationstage und Möglichkeiten zur Umwandlung von Bestandteilen des Arbeitsverhältnisses im Sozial- und Erziehungsdienst bleiben erhalten. Als Neuerung wird das Langzeitkonto-Modell ausgebaut: Zukünftig können Beschäftigte auch über betriebliche Vereinbarungen Zeitguthaben ansammeln. Dabei werden verbindliche Regelungen für Übertragung oder Auszahlung beim Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst festgelegt. (cln)