Es geht um 9000 Euro: Fünf Jahre nach der Pandemie: Friseurin soll Corona-Soforthilfe zurückzahlen
Als im Jahr 2020 die Corona-Pandemie dazu führte, dass quasi über Nacht das öffentliche Leben zum Erliegen kam und Einzelhändler, Friseure der Gastronomiebetriebe zeitweise zusperren mussten, zeigte sich der Staat großzügig: Schnell und unbürokratisch, so das Versprechen, wurden Corona-Hilfen ausgezahlt. Insgesamt mehr als 71 Milliarden Euro.
Die Sofort-Hilfen, die meist ohne größere Formalien vergeben wurden, umfassten 9000 Euro pro Antrag. Erst später kam die Frage auf, ob denn jeder, der sich meldete, auch bedürftig war – und ob der Staat das nicht doch besser überprüfen müsse.
Förderbank will Belege sehen
Noch heute werden vor allem Kleinunternehmer und -unternehmerinnen davon überrascht, dass plötzlich ein Rückzahlungsbescheid in den Briefkasten flattert. So wie bei der Friseurmeisterin Kristin R., über deren Geschichte „Bild.de“ berichtet.
Die Besitzerin eines Friseursalons im sächsischen Erzgebirge erhielt kürzlich, Post von der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Unter der Betreffzeile „Rückmeldung zum Soforthilfezuschuss Bund startet jetzt!“ fordert die Bank jetzt Nachweise, wofür das Geld damals ausgegeben wurde. Rechenberg hatte damals 9000 Euro „Corona-Soforthilfe“ erhalten. Jetzt will die SAB Belege sehen.
Altmaier versprach „großzügige Hilfen, die keiner zurückzahlen müsse“
R. kann nicht verstehen, dass man ihr unterstellt, sie habe das Geld unrechtmäßig kassiert. Es sei doch als ein Geschenk des Staates versprochen worden, um Arbeitsplätze zu sichern, sagte sie der „Bild“: „Ich sehe noch den damaligen Wirtschaftsminister Altmaier im TV, wie er betonte, das seien großzügige Hilfen, die keiner zurückzahlen müsse“, sagte sie der Zeitung.
Damals habe sie ihren Laden über Nacht schließen müssen. Doch Material-, Personal- und Gemeinschaftskosten liefen weiter. Ihren Mitarbeiterinnen, für die sie Kurzarbeit beantragt hatte, stockte sie das Gehalt auf. Denn „von 60 Prozent eines Friseurgehaltes kommt man nicht über die Runden“, sage sie der „Bild“. Auch sie selbst, die keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat, habe sich einen kleinen Unternehmerlohn ausgezahlt.
Die Schließung habe sie insgesamt 15.000 Euro gekostet, sagt Kristin Richter. Später, in der zweiten Corona-Welle, sei das Ganze nochmal von vorn losgegangen.
Bundesregierung rechnet mit 700 Millionen Euro an Rückzahlungen
So wie R. erging es in den vergangenen Jahren schon einigen Kleingewerbetreibenden. Dass die Friseurin so spät zum Nachweis ihrer Ausgaben aufgefordert wird, erscheint ungewöhnlich. Aber sie ist offenbar nicht die einzige.
Erst kürzlich hatte ein Bericht des ZDF-Magazins „Frontal“ gezeigt, dass dem Bund offenbar tatsächlich hunderte Millionen Euro durch zu Unrecht beantragte und nicht zurückgezahlte Corona-Hilfen entgangen sind. Die Bundesregierung erwarte bis zu 700 Millionen Euro an Rückzahlungen, berichtete „Frontal“. Allerdings sei die Prüfung durch die Länder „noch nicht abgeschlossen“.
Sie wurden ebenfalls erst kürzlich zur Rückzahlung Ihrer Corona-Hilfen aufgefordert und möchten uns Ihr Problem schildern? Oder Sie liegen noch immer im Streit mit den Ämtern über die Sofort-Hilfen? Schreiben Sie uns eine Mail an mein-bericht@focus.de.