Supermarkt: Einen Satz können Sie sich beim Einkaufen an der Kasse sparen

Eier, Saft, ein Schokohase – kurz vor Ostern wird es an der Supermarktkasse besonders voll. Viele Kundinnen und Kunden möchten freundlich sein und sagen: „Stimmt so.“

Doch was nett gemeint ist, kommt oft nicht bei den Mitarbeitenden an. Warum das so ist und worauf Sie stattdessen achten sollten, lesen Sie hier.

Trinkgeld? Im Supermarkt nicht vorgesehen

In der Gastronomie gehört Trinkgeld zum Alltag. An der Supermarktkasse sieht das anders aus. Laut t-online dürfen viele Mitarbeitende das Extra-Geld gar nicht behalten. Das liegt an den internen Regeln vieler Unternehmen. Alles, was zu viel in der Kasse liegt, muss dokumentiert und weitergegeben werden – oft als „sonstiger Ertrag“.

Auch die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht

Die Verbraucherzentrale warnt davor, freiwillig auf Rückgeld zu verzichten. Denn: Jeder Betrag muss korrekt gebucht werden. Stimmt der Kassenstand später nicht, kann das für die Mitarbeitenden unangenehme Folgen haben.

Strenge Kassenführung in Supermärkten

Viele Arbeitsverträge enthalten sogenannte Mankovereinbarungen. Diese verpflichten das Kassenpersonal, exakt abzurechnen. Gibt es einen Überschuss, darf dieser nicht behalten werden. Noch komplizierter wird es bei kleinen Geschenken. Ein Schokoriegel, ein Osterhase oder ein Getränk – all das ist oft nicht erlaubt. Solche Gesten gelten als Verstoß gegen die internen Richtlinien, manchmal sogar als Bestechung.