Illegale Wildfütterung in Rottach-Egern: Polizei ermittelt

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Aufgerissene Siloballen, hier in Haslau: Die Jagdgenossen haben wegen illegaler Wildfütterung Anzeige erstattet. © Jagdgenossenschaft Rottach-Egern

Nachdem die Jagdgenossenschaft Rottach-Egern die Rotwildfütterung auf absolute Notzeiten reduziert hat, bietet mancher im Ort dem Wild auf eigene Faust Nahrung an. Der Jagdvorstand hat wegen illegaler Wildfütterung Anzeige erstattet.

Rottach-Egern – Als studierter Forstwirt ist Landrat Olaf von Löwis in Sachen Wald und Wild ein Mann vom Fach. Im Zwist um die Wildfütterung in Rottach-Egern will er sich demnächst bei einem Ortstermin selbst ein Bild der Lage machen. Wie berichtet, hat dort die Entscheidung der Jagdgenossen, also der Grundbesitzer, die bisher praktizierte Fütterung einzustellen und künftig auf echte Notzeiten zu beschränken, Empörung ausgelöst. Dabei gehen die Auffassungen, was eine Notzeit ist, stark auseinander. Nach Ansicht des Jagdvorstands kann in Anbetracht des milden Winters derzeit davon keine Rede sein. Die Jägerschaft, Tierschützer und viele Bürger sehen das anders.

Tierschutzverein findet bei Minister Aiwanger Gehör

Johanna Ecker-Schotte, Vorsitzende des Tierschutzvereins Tegernseer Tal, hatte sich mit einem Hilferuf an das Bayerische Wirtschaftsministerium als Oberste Jagdbehörde gewandt. Sie will erreichen, dass die drei Futterstellen in Rottach-Egern wie in den Vorjahren betrieben werden. Zudem setzt sie sich dafür ein, dass auch in Kreuth-West – nach rund 15 Jahren Pause – wieder eine Fütterung stattfindet. Ihr Schreiben an Minister Hubert Aiwanger (FW) fand Gehör: Anfang der Woche war sie zu einem Gespräch mit Vertretern der Obersten Jagdbehörde geladen. Zum Inhalt hält sie sich bedeckt. Sie wolle, dass jetzt wieder Frieden einkehre, meint Ecker-Schotte. Ihrem Ziel sieht sie sich aber ein Stück näher: „Ich will, dass die Fütterungen wieder aktiviert werden.“

Untere Jagdbehörde schaltet sich ein

Inzwischen haben die Rottacher Jagdgenossen Post vom Landratsamt als Untere Jagdbehörde bekommen. Es handle sich um ein Anhörungsschreiben, teilt Landratsamt-Sprecherin Sabine Kirchmair mit. Darin sei es um die Rechte und Pflichten der Revierinhaber gegangen.

Laut Quirin Berghammer und Lorenz Kandlinger, den beiden Vorsitzenden der Jagdgenossen, ist in dem Schreiben der Unteren Jagdbehörde von einer Notzeit die Rede, weshalb eine Fütterung angezeigt sei. Doch die Grundbesitzer bleiben bei ihrer Haltung. „Wir haben das Schreiben an die Regierung von Oberbayern weitergeleitet“, berichtet Kandlinger. Dort ist die Obere Jagdbehörde angesiedelt. Die möge prüfen, ob das Rotwild bei der aktuellen Witterung in Not sei. Kandlinger und Berghammer sind sicher, dass dem nicht so ist und sehen sich auf einer Linie mit dem Amt für Landwirtschaft und der Waldbesitzervereinigung.

Polizei ermittelt wegen illegaler Wildfütterung

Unterdessen hat die Online-Petition „Fortsetzung der Fütterung der Wildtiere in Rottach-Egern“ bis gestern Nachmittag 2239 Unterstützer gefunden. Und mancher im Ort bietet dem Wild stillschweigend auf Wiesen Futter an. „Das sind illegale Wildfütterungen“, sagt Kandlinger. Die Jagdgenossen haben Anzeige bei der Polizei Bad Wiessee erstattet. Wie ein Polizeisprecher bestätigt, laufen Ermittlungen dazu. Sie seien noch nicht abgeschlossen.

Auch das Landratsamt weist darauf hin, dass die Fütterung von Wild durch Dritte illegal ist und bittet dringend, davon abzusehen. Falsches Futter könne die Tiere krank machen, betonen Kandlinger und Berghammer. Leider, so Kandlinger, hätten sich viele Menschen inzwischen so weit von der Natur entfernt, dass sie die Zusammenhänge nicht verstünden: „Eigentlich sind wir die Tierschützer.“ Es gehe darum, Wald und Wild in Einklang zu bringen. Der katastrophale Wildverbiss im Revier zeige, dass das bisherige Fütterungskonzept nicht das richtige gewesen sein könne.

Fütterungsanordnung durch Landratsamt als „Ultima Ratio“

Rechtlich liegt die Entscheidung, wann und wie Wild mit zusätzlicher Nahrung versorgt wird, bei der Jagdgenossenschaft. Allerdings könnte das Landratsamt die Fütterung auch anordnen, wenn es die Tiere in Not sieht. Eine solche Ersatzvornahme sei aber „die Ultima Ratio“, heißt es aus dem Landratsamt. In diesem Fall würde die Behörde die Fütterung beauftragen und dem Revierinhaber in Rechnung stellen. Derzeit befinde man sich aber mit allen Beteiligten im Gespräch.

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