Haftstrafen für Betrug mit Payback-Punkten

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Tegernsee
  4. Rottach-Egern

Kommentare

Die Betrüger wandelten an den Supermarktkassen die ergaunerten Payback-Punkte in Bankguthaben um. Unser Symbolfoto zeigt ein Smartphone mit Payback-App. © Sina Schuldt

Rund 200 000 Euro hat eine Familie aus Baden-Württemberg ergaunert, indem sie Payback-Bonuspunkte in Bankguthaben umgewandelt hat. Das Amtsgericht Landshut verhängte Haftstrafen für den Payback-Betrug.

Rottach-Egern - Mit einer durchaus ungewöhnlichen Aktivität hat ein Ehepaar aus Baden-Württemberg seine Freizeit ausgefüllt. Mit Kindern und Schwiegersohn fuhr es bayernweit Super-, Drogerie- und Verbrauchermärkte sowie Gartencenter an – allesamt Partner der Firma Payback. Ziel dabei war aber nicht das Sammeln von Bonuspunkten. Die Familie wollte „ihren Lebensunterhalt durch die unberechtigte Einlösung von Payback-Punkten zahlreicher Geschädigter und Umwandlung dieser in Bankguthaben finanzieren“, so die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Zentralstelle für Cybercrime in Bayern. Am Ende belief sich der Schaden auf knapp 200 000 Euro. Eltern und Sohn wurden jetzt vom Amtsgericht Landshut zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Betrug mit Payback-Punkten fand auch in Rottach-Egern statt

Ziele der „Familienausflüge“, die zwischen Frühjahr 2020 und Mai 2021 stattfanden, waren unter anderem Rottach-Egern, Landshut, Vilsbiburg, Ergolding, München, Erding, Allershausen, Traunstein, Eggenfelden, Pfarrkirchen, Vilshofen, Regensburg, Rosenheim und Passau. In der 50 Seiten umfassenden Anklageschrift, die bereits am 25. November vergangenen Jahres vor dem Schöffengericht mit Richter Christian Lederhofer verlesen worden war, ist detailliert niedergelegt, welches Familienmitglied welche illegalen Schritte unternommen hat, um sich schlussendlich in die Konten der Geschädigten einloggen und nach diversen weiteren Schritten die unerlaubt aufgeladenen Gutscheinkarten einlösen zu können. Dabei nutzten die Täter an der Kasse einen Bezahlservice, der es ihnen ermöglichte, die ergaunerten Payback-Punkte in Bankguthaben umzuwandeln.

Bei allem, so die Anklage, handelten die drei „in familiärer Verbundenheit“. Der Sohn musste sich wegen Computerbetrugs in 399 Fällen, die Eltern in 274 Fällen verantworten. Der 29-jährigen Tochter und deren Mann legte die Staatsanwaltschaft jeweils Beihilfe zum Computerbetrug zur Last. Das in Bad Reichenhall lebende Paar hatte im Sommer 2020 ebenfalls Konten bei Banken eröffnet und diese den Hauptangeklagten zur Verfügung gestellt. Nach stundenlangen Rechtsgesprächen mit dem Ziel einer Verständigung hatten sich die Verfahrensbeteiligten vergangenen November darauf geeinigt, im Januar erneut zusammenzukommen. Dem Vernehmen nach wollten einzelne Familienmitglieder unbedingt für alle Bewährungsstrafen, dies kam für die restlichen Prozessbeteiligten jedoch aufgrund diverser Punkte nicht infrage. Nun sollten sich die Angeklagten zu dem ihnen unterbreiteten Verständigungsvorschlag äußern.

Sohn und Eltern nahmen das Angebot an. Der 28-Jährige wurde in Folge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Eltern erhielten jeweils Haftstrafen von einem Jahr und fünf Monaten. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für den Sohn drei Jahre und für die Eltern ein Jahr und sieben Monate gefordert. Einer Verständigung verweigert haben sich die Tochter und deren Mann. Ihre Verfahren sind daher abgetrennt worden. Über sie wird nun gesondert verhandelt.

Die verbliebenen Angeklagten hatten im Rahmen ihrer Geständnisse die ihnen zur Last gelegten Tatbeiträge eingeräumt und die Verantwortung dafür übernommen. Für die erhöhte Strafe bei dem Sohn war insbesondere ausschlaggebend, dass er mehrfach und einschlägig vorbestraft war. Zudem wurde eine Verurteilung wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften mit einbezogen.

Maßgeblich für die Straffindung war, dass die Taten schon länger zurückliegen. Zudem haben die Angeklagten dem Gericht durch ihre Geständnisse eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart. Allein die Befragung von Polizeibeamten und Ladenangestellten sowie die Sichtung des Videomaterials der Überwachungskameras hätte einige Zeit in Anspruch genommen. Schließlich waren die Einzelschäden nicht besonders hoch, wenngleich der Gesamtschaden nicht unerheblich ist.

Wie am Rande des Prozesses zu vernehmen war, hatte die Polizei bis zu einem Einsatz in einem Supermarkt in Laufen im Mai 2021 nicht gewusst, mit wem sie es zu tun hat. Ein Mitarbeiter der Firma Payback habe den Beamten dann mitgeteilt, dass der Täter sich gerade im Moment am Payback-Terminal eingeloggt habe, so ein Polizist. Nach der vorläufigen Festnahme von Vater und Sohn habe die bayernweite Payback-Gaunerei schlagartig aufgehört.

Auch interessant

Kommentare