Rentnerin (74) will sich in Rettungsgasse vorbeimogeln und rammt Familienwagen
Am Samstag, den 2. August 2025, ereignete sich auf der Autobahn 1 zwischen dem Autobahndreieck Stuhr und der Anschlussstelle Bremen/Brinkum ein Verkehrsvorfall. Eine 74-jährige britische Autofahrerin war in Richtung Hamburg unterwegs, als sie sich aufgrund des Verkehrsaufkommens entschied, die Rettungsgasse zu befahren.
Die Rettungsgasse wird normalerweise für eine ungehinderte Zufahrt von Hilfsfahrzeugen freigehalten. Die Nutzung durch Pkw ist streng verboten und kann zu Bußgeldern ab 240 Euro und Fahrverbot führen. Doch in einem Nachbarland haben bestimmte Privat-Fahrzeuge freie Fahrt.
Rentnerin rammt Familienwagen: Blechschaden, Bußgeld und zwei Punkte
Während der Weiterfahrt kollidierte die Fahrerin mit einem anderen Fahrzeug, das regulär auf einem Fahrstreifen unterwegs war, beschreibt die Autobahnpolizei Ahlhorn den Unfallhergang in einer Mitteilung. Im Fahrzeug befanden sich ein 42-jähriger Fahrer und seine beiden jugendlichen Kinder. Sowohl die Familie als auch die Unfallverursacherin und ihr 76-jähriger Beifahrer blieben glücklicherweise unverletzt.
Die Autobahnpolizei Ahlhorn stellte einen erheblichen Sachschaden fest, der auf etwa 20.000 Euro geschätzt wird. Gegen die britische Autofahrerin wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wie die Autobahnpolizei Ahlhorn mitteilte. Sie zahlte einen Bußgeldbetrag von 345 Euro direkt vor Ort. Zusätzlich muss sie mit zwei Punkten in Flensburg rechnen.

"Das ist verantwortungslos": Immer wieder Verstöße in der Rettungsgasse
Erst im Mai kam es zu einem schweren Verstoß gegen die Verkehrsordnung, als ein Autofahrer auf der A7 bei Kaltenkirchen in der Nähe von Neumünster in der Rettungsgasse zum Geisterfahrer wurde. Nachdem das Fahrzeug eines Abschleppdienstes den Opel ausgebremst hatte, wendete er und fuhr entgegen der Fahrtrichtung zur nächsten Ausfahrt.
Gleich 50 Fahrzeuge nutzten bei einem Vorfall im August vergangenen Jahres in Österreich die Rettungsgasse, ebenfalls entgegen der Fahrtrichtung. Ein Augenzeuge beschrieb dem Nachrichtenportal "heute.at", dass es zu einer "Kettenreaktion" kam, als ein erster Fahrer sich für das gefährliche Manöver entschied. Der Zeuge zeigte sein Unverständnis für die Aktion: "Das ist verantwortungslos."
Diese Strafen drohen für Rettungsgassen-Sünder
Über die wichtigsten Rechte, Pflichten und Strafen im Kontext von Rettungsgassen informiert der bussgeldkatalog.org:
- Bildungspflicht: Die Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr oder Schrittgeschwindigkeit gebildet werden. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Fahrstreifen und ohne zeitliche Verzögerung.
- Bußgelder: Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit mindestens 228,50 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen die Strafen deutlich.
- Unberechtigte Nutzung: Wer die Rettungsasse unerlaubt befährt, zahlt 268,50 Euro und bekommt zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot. Die Bußgelder steigen bei Behinderung des Verkehrs (308,50 Euro), Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (328,50 Euro) und Beschädigungen (348,50 Euro).
- Standstreifen: Der Standstreifen darf grundsätzlich nicht befahren werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Polizei dies ausdrücklich anordnet oder die Rettungsgasse anders nicht gebildet werden kann.
- Baustellenregelung: Auch im Baustellenbereich muss eine Rettungsgasse gebildet werden, obwohl der Platz oft begrenzt ist. Fahrzeuge sollten möglichst weit rechts fahren, um Einsatzkräften die Durchfahrt zu ermöglichen.