"Das ist verantwortungslos" - 50 Autofahrer verlieren in Rettungsgasse die Geduld - und drehen einfach um
Am Sonntag (11. August) geriet ein Pkw auf der österreichischen Innkreisautobahn (A8) in Brand und musste in eine Pannenbucht gelenkt werden. Laut "Heute.at" konnte der 25-jährige Fahrer aus Deutschland sich und seine Lebensgefährtin rechtzeitig in Sicherheit bringen. Das Fahrzeug stand anschließend in Flammen, wodurch auch eine Böschung zu brennen begann.
Autofahrer drehen in der Rettungsgasse um
Wegen des Fahrzeugbrandes musste die Autobahn kurzfristig gesperrt werden. Zahlreiche Autofahrer kehrten daraufhin in der Rettungsgasse um und fuhren entgegen der Fahrtrichtung zurück zur Auffahrt.
Gegenüber dem Nachrichtenportal "Mein Bezirk" berichtet ein Augenzeuge von einer Art Kettenreaktion: "Einer hat dann angefangen, umzudrehen und ist dann über die Auffahrt Pichl wieder abgefahren. Das hat sich dann so entwickelt, dass weitere Autos über die Rettungsgasse als Geisterfahrer zur Abfahrt gefahren sind".
Augenzeuge spricht von 50 Beteiligten
Ein weiterer Augenzeuge berichtete gegenüber "Heute.at", dass mindestens 50 Fahrzeuge versucht haben, dem Stau durch das riskante Manöver zu entkommen. Der Mann zeigte wenig Verständnis: "Das ist verantwortungslos", betont der Autofahrer. Er könnte zwar nachvollziehen, dass viele Autofahrer bei den hohen Temperaturen ungeduldig werden, allerdings dürften dadurch nicht andere Autofahrer oder Einsatzkräfte in Gefahr gebracht werden, betont der Augenzeuge gegenüber der österreichischen Zeitung.
Die Polizei kritisierte das Verhalten ebenfalls scharf. "Heute.at" berichtet, dass den Fahrern nun Anzeigen wegen Geisterfahrt, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Missbrauch der Rettungsgasse drohen.
In Deutschland drohen hohe Geldstrafen
In Deutschland ist die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, in der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt. Dort heißt es in § 11 Abs. 2 StVO: Wer hiergegen verstößt, muss im Rahmen eines Bußgeldverfahrens mit 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg, welche erst nach fünf Jahren getilgt werden, sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei Gefährdung steigt das Bußgeld auf 240 Euro, bei Behinderung gar auf 280 Euro.
Zudem können sich Menschen, die die Rettungsgasse blockieren, wegen einer unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen. Wer sich beispielsweise im Zusammenhang mit der Bildung einer Rettungsgasse falsch verhält und Rettungskräfte daran hindert, eine Unfallstelle zu erreichen, und so die Versorgung von Verunglückten behindert, kann strafrechtlich belangt werden.