Oberhachinger furzt bei Verhaftung Polizisten an

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Weil er sich gegen eine Durchsuchung wehrte, legten die Polizisten einem Oberhachinger Handschellen an. Jetzt musste er sich wegen tätlichen Angriffs auf Beamte vor dem Amtsgericht verantworten. (Symbolbild) © Bundespolizei

Er widersetzte sich einer Durchsuchung und beleidigte die Einsatzkräfte: Ein Oberhachinger musste sich wegen des tätlichen Angriffs auf Beamte vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten.

Holzkirchen – Es war nicht das erste Mal, dass der Oberhachinger auf der Anklagebank saß. Neu war ihm hingegen das Amtsgericht Miesbach, vor dem er sich wegen des tätlichen Angriffs gegen vier Vollstreckungsbeamte, sowie Widerstand gegen Beamte und Beleidigung verantworten musste.

Die Tat soll sich am Bahnhof Holzkirchen abgespielt haben: Nach einem Streit mit einem 29-jährigen Tegernseer hatte dieser die Polizei angerufen, weil er dachte, der Angeklagte führe ein Messer bei sich und wolle ihn damit bedrohen. Da sie von einer „Messerlage“ ausgingen, wollten die Beamten den Angeklagten durchsuchen, allerdings soll er sich vehement dagegen gewehrt haben. Dabei sollen die vier Polizisten Schürfwunden, Hämatome oder sogar Prellungen erlitten haben. Zudem habe er die Polizisten schwer beleidigt und angefurzt.

Oberhachinger war alkoholisiert

Der Angeklagte, der ohne Anwalt erschienen war, konnte sich an die Tat nicht mehr wirklich erinnern. Nicht verwunderlich, da er zum Tatzeitpunkt einen Alkoholwert von 1,65 Promille im Blut hatte. „Das klingt aber nach mir, ich will es nicht abstreiten“, sagte der Münchner. Der Müllentleerer wollte sich jedoch noch daran erinnern, dass die Polizisten gleich tätlich gegen ihn wurden. „Das hat mich zintig gemacht.“ Wie der 43-Jährige erklärte, war er an diesem Abend mit einer Bekannten in einem Pub in Holzkirchen. Auf dem Weg zum Bahnhof sei er dann mit dem Tegernseer aneinandergeraten und habe ihm „eine geschmiert.“

Der 29-jährige Zeuge erklärte, dass er meinte, ein Messer gesehen zu haben und deshalb die Polizei alarmierte. Der Tegernseer beobachtete die Situation weiter aus der Ferne. Er konnte die Vorwürfe gegen den Münchner bestätigen. Die Beamten mussten den Mann schließlich zu dritt zu Boden bringen, um ihm Handschellen anzulegen. „Er hat mit Händen und Füßen rumgeschlagen und versucht, sich zu wehren.“

Polizisten bei Verhaftung verletzt

Auch die vier Beamten schilderten die Tat übereinstimmend. Während der Verhandlung brachte der 43-Jährige immer wieder den Einwand, die Polizisten hätten ihn sofort gefesselt, ohne vorher mit ihm zu sprechen. Die Polizisten verneinten dies übereinstimmend. „Wenn sie stillgehalten hätten, wäre der Achter gleich drangewesen. Sie mussten sie aber zu Boden schmeißen, damit sie ihn hinmachen konnten“, entgegnete Leitner.

Eine Polizistin berichtete, dass ihr Arm unter dem Angeklagten eingeklemmt war. Als sie versuchte, ihn zu befreien, habe der Oberhachinger noch versucht, das zu verhindern. Der Angeklagte entschuldigte sich dafür. Die Polizisten berichteten von Abschürfungen oder teils Prellungen, die durch die Rangelei des Angeklagten entstanden waren. Drei der Beamten hatten Schmerzensgeld gefordert, das der Münchner schon teilweise bezahlt hatte.

Bereits acht Einträge im Zentralregister

Der 43-Jährige war der Polizei nicht zum ersten Mal begegnet: In den vergangenen 15 Jahren war er acht Mal vor Gericht, unter anderem wegen Körperverletzung, Trunkenheit im Steuer, Besitz von Waffen und Besitz von Betäubungsmitteln. 2013 wurde er bereits wegen Körperverletzung zu einer Bewährung verurteilt.

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„Auf Widerstand gegen Beamte mit tätlichem Angriff stehen mindestens drei Monate Freiheitsstrafe“, erklärte Leitner. Der Richter verhängte in diesem Fall zehn Monate, einen Monat weniger als die Staatsanwältin gefordert hatte. Aufgrund seiner positiven Sozialprognose – der Münchner ist berufstätig und kümmert sich um seine zwei Kinder – wurde die Strafe zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Angeklagte 1800 Euro, einen Monatslohn, an die Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft spenden, die sich für traumatisierte Polizeibeamte einsetzt. „Das war jetzt ein einmaliger Ausrutscher. Danach ist Ruhe“, ermahnte Leitner den Angeklagten. (sf)

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