Nach Einstufung als rechtsextrem: AfD-Abgeordneter zieht persönliche Konsequenzen – „Muss mein Umfeld schützen“

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Die AfD wurde durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“eingestuft. Ein Abgeordneter im Bundestag zieht Konsequenzen.

Berlin – Die AfD verliert nach der neuen Einstufung der Partei durch den Bundesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einen Bundestagsabgeordneten. Der erst bei der Wahl im Februar neu in den Bundestag eingezogene Baden-Württemberger Sieghard Knodel erklärte seinen Austritt sowohl aus der Bundestagsfraktion als auch aus der AfD. 

Ein Fraktionssprecher bestätigte einen entsprechenden ZDF-Bericht. In einer E-Mail schrieb Knodel, „angesichts der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, muss ich mein privates und geschäftliches Umfeld schützen“.

Als rechtsextremistisch eingestuft: Abgeordneter tritt aus AfD aus

Er erachte den Schritt als unvermeidlich, auch wenn er ihn sehr ungern gehe, fügte der Abgeordnete hinzu. Sein Bundestagsmandat werde er künftig als fraktionsloser Abgeordneter fortführen. Die AfD im Bundestag zählt damit noch 151 Abgeordnete. Sie hatte die Zahl ihrer Sitze bei der Wahl von 77 am Ende der letzten Legislaturperiode auf 152 nahezu verdoppelt.

AfD Parteiverbotsverfahren: Berliner SPD-Landesvorstand fordert konkrete Vorbereitungen

Der Umgang mit der AfD sorgt weiterhin parteiübergreifend für Diskussionen. Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch fordert der Berliner SPD-Landesvorstand, mit konkreten Vorbereitungen für ein AfD-Verbotsverfahren zu beginnen. „Sollte sich die Einstufung der AfD – die voraussichtlich einer gerichtlichen Prüfung unterzogen wird – als gerichtsfest erweisen, müssen wir die notwendigen Konsequenzen ziehen“, erklärte die SPD-Landesvorsitzende Nicola Böcker-Giannini zu einem entsprechendem Beschluss des Parteigremiums. 

„Wir fordern, für diesen Fall eine umgehende Bundesratsinitiative vorzubereiten, um mit den vereinten Kräften der Bundesländer einen rechtssicheren und gegen die Strukturen der AfD gerichteten Parteiverbotsantrag zu stellen.“ Die Ideologie der AfD sei mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren. 

Die AfD-Fraktion im Bundestag wird um einen Abgeordneten kleiner.
Die AfD-Fraktion im Bundestag wird um einen Abgeordneten kleiner. © Michael Kappeler/dpa

Unionsolitiker zeigen sich zum AfD Verbotsverfahren zurückhaltend – Partei reicht Klage ein

Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft hat, geht die AfD juristisch gegen die Entscheidung vor. Ein entsprechendes Schreiben sei dem zuständigen Verwaltungsgericht Köln übermittelt worden, bestätigte Daniel Tapp, Sprecher von Parteichefin Alice Weidel.

Führende Unionspolitiker zeigen sich weiterhin zurückhaltend. „Um die AfD zu verbieten, müsse als Wesensmerkmal das Aggressiv-Kämpferische gegen die Demokratie nachgewiesen werden“, sagte der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Bericht aus Berlin. SPD-Chef Lars Klingbeil hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, die AfD politisch „kleinzukriegen“.

Faeser spricht sich für eine sehr vorsichtige Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens aus

Die scheidende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach sich für eine sehr vorsichtige Prüfung eines möglichen Verfahrens aus. „Es gibt jedenfalls keinerlei Automatismus“, sagte sie nach der Verfassungsschutz-Einstufung. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte der Bild-Zeitung mit Blick auf ein mögliches Verfahren: „Ich halte da nichts von. Die meisten Wähler wählen die AfD aus Protest. Und Protest kann man nicht verbieten.“ Friedrich Merz selbst hat sich bislang nicht zur Entscheidung des Verfassungsschutzes geäußert. (jal/dpa)

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