Zoff bei SPD und BSW in Brandenburg: Wie umgehen mit einer „gesichert rechtsextremistischen“ AfD?
Die AfD in Brandenburg gilt nun als „rechtsextremistisch“. Wie geht die Regierungskoalition in Potsdam damit um? Die SPD will ein Parteiverbot prüfen.
Potsdam – Die AfD in Brandenburg verstoße gegen die Menschenwürde und die Verfassung des Bundeslandes: Zu diesem Ergebnis zumindest kommt der brandenburgische Verfassungsschutz und stuft die Partei vor Ort als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Doch die ist größte Opposition in Potsdam, entsprechend diskutiert die Landesregierung über mögliche Konsequenzen. SPD und BSW regieren gemeinsam unter Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).
Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion ist die Einstufung rechtlich und politisch ein Wendepunkt und ein Alarmsignal. „Wir nehmen den Bericht als Auftrag, alle Schutzmechanismen unseres Rechtsstaats zu nutzen – auch ein Parteiverbot muss geprüft werden“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Erik Stohn nach der Vorstellung des sogenannten Einstufungsvermerks am Donnerstag (14. August).
BSW widerspricht SPD beim Umgang mit der AfD in Brandenburg
Das BSW hingegen sieht in der Diskussion um ein AfD-Verbot die Stärkung der Partei. „Behördlich oder rechtlich gegen die AfD vorzugehen, hat der Partei eher genützt. Wer den juristischen Weg einschlägt, verkennt zudem oft die realen Probleme in der Gesellschaft, für die nicht selten die AfD ein Ventil ist“, sagte Fraktionschef Niels-Olaf Lüders. Zum vorgelegten Gutachten kommentierte er: „Einige der aufgeführten Zitate sind lediglich Ausdruck eines rechts-konservativen Weltbilds. Wir teilen dies ausdrücklich nicht, aber es ist keine verbotene Meinung.“

Keine „verbotene Meinung“? „Die AfD in Brandenburg ist klar rechtsextrem. Das zeigt der Einstufungsvermerk jetzt für alle einseh- und nachlesbar schwarz auf weiß“, findet SPD-Generalsekretär Kurt Fischer, wobei sich die Sozialdemokraten neben einer Anstrengung eines Verbotsverfahrens ebenso für eine Weiterentwicklung des Verfassungstreue-Checks aussprechen. Auch hier reagiert das BSW zurückhaltend bis kritisch.
AfD-Landesverbände: Wo werden sie als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft?
Neben der jüngsten Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ der AfD Brandenburg durch den Landesverfassungsschutz in Brandenburg gilt dies gleichermaßen für:
- AfD in Sachsen-Anhalt (seit November 2023)
- AfD in Sachen (seit Dezember 2023)
- und AfD in Thüringen (seit März 2021)
In Niedersachsen, Bremen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg gilt die Partei in ihren jeweiligen Landesverbänden als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Die Bundes-AfD um Alice Weidel und Tino Chrupalla wurde vom Verfassungsschutz im Mai „als gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Dagegen klagte die AfD. (mit dpa)