Zu viele glauben dran: Die größten Rechts-Irrtümer im Alltag

Viele Mythen ranken sich rund um das Thema Scheidung und Familienrecht. Doch was stimmt wirklich – und was ist schlicht falsch? Familienrechtsanwältin Sandra Günther klärt auf und erklärt, welche Irrtümer sich hartnäckig halten und was das Gesetz tatsächlich vorsieht.

Mythos 1: Wenn die Ehe nur kurz gedauert hat entfällt das Trennungsjahr und man wird schneller geschieden.

Falsch!

Grundsätzlich muss das sogenannte Trennungsjahr eingehalten werden. Die Eheleute müssen somit mindestens ein Jahr von Tisch und Bett getrennt leben, damit die Scheidung beantragt werden kann. Dabei ist es egal, ob die Eheleute 2 Jahre, 12 oder 20 Jahre verheiratet waren.

Sandra Günther, TV-Expertin, Co-Autorin und Podcasterin, spezialisiert sich als Rechtsanwältin auf Familien- und Strafrecht. Sie ist Teil unseres EXPERTS Circle. Die Inhalte stellen ihre persönliche Auffassung auf Basis ihrer individuellen Expertise dar.

Mythos 2: Interessierte Verwandte und Freunde dürfen im Scheidungstermin dabei sein.

Falsch!

Eine familienrechtliche Verhandlung ist grundsätzlich nicht öffentlich. Dies dient u. a dem Schutz der Privatsphäre. Und das ist gut so. Oder würden Sie wollen, dass unbeteiligte Dritte im Detail von ihren familienrechtlichen Problemen erfahren? Ich würde das jedenfalls nicht wollen.

Mythos 3: Scheidungsverfahren sind so teuer, dass nur reiche Menschen sich das leisten können.

Falsch!

Für finanziell schlechter gestellte Menschen oder Leistungsempfänger gibt es die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. Der zuständige Familienrichter muss diese nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bewilligen. Wenn dies geschehen ist, werden die Kosten des Scheidungsverfahrens von der Landeskasse übernommen.

Achte: Das Familiengericht darf jedoch 4 Jahre lang prüfen, ob sich die finanzielle Situation geändert hat. Somit ist bleibt eine Scheidung nicht nur den reichen Menschen vorbehalten. Es gilt der Grundsatz: Je mehr Du verdienst, desto teurer kann die Scheidung werden.

Mythos 4: Die Gründe für die Scheidung müssen dem Familiengericht mitgeteilt werden.

Falsch!

Seit 1977 gilt nicht mehr das Verschuldensprinzip sondern das Zerrüttungsprinzip. Das Familiengericht interessiert sich somit nicht mehr für die Gründe, die zu einer Trennung geführt haben. Das Familiengericht arbeitet auch nicht die Eheprobleme eines Ehepaares auf. Dies ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Das Familiengericht fragt bei einer Scheidung nur drei Dinge: Wann haben Sie geheiratet, wann haben Sie sich getrennt und wollen Sie immer noch geschieden werden? Kurz und knapp. Der kürzeste Scheidungstermin, den ich erlebt habe, lag unter 6 Minuten.

Mythos 5: Erbschaften gehören in den Zugewinn.

Falsch!

Auch wenn ein Erbe das Vermögen erhöht, gilt es nicht als Zugewinn. Die Erbschaft soll nämlich lediglich das Vermögen des Erben vermehren. Erbschaften, sowie auch Schenkungen, die während der Ehe erhalten wurden, zählen somit zum Anfangsvermögen und erhöhen nicht den Zugewinn.

Mythos 6: Das Sorgerecht wird im Rahmen der Trennung und Scheidung auf einen Elternteil übertragen.

Falsch!

Das Sorgerecht spielt im Scheidungsverfahren keine Rolle und es wird somit auch nicht übertragen. Dies bedeutet, dass es zunächst bei der gemeinsamen Sorge verbleibt. Nur wenn das Kindeswohl durch die Ausübung der gemeinsamen Sorge gefährdet ist, sind Entscheidungen zu treffen, die Teile des Sorgerechts betreffen können.

Mythos 7: „Ein Ehevertrag kann nur vor der Hochzeit geschlossen werden“.

Falsch:

Eheverträge können zu jedem Zeitpunkt vor und während de Ehe und sogar innerhalb der Trennungsphase geschlossen werden. Ich erarbeite sehr häufig im Rahmen einer Trennung sogenannte Trennungsfolgevereinbarungen. Sie sparen im Zweifel viel Geld ein und sorgen dafür, dass eine Scheidung reibungslos funktioniert. Eine Trennungsfolgevereinbarung ist ein Ehevertrag.

Mythos 8: „Gewalt in der Ehe rechtfertigt eine Scheidung ohne Ablauf des Trennungsjahres.“

Falsch:

Das Trennungsjahr muss in der Regel trotzdem eingehalten werden. Die sogenannte Härtefallscheidung spielt in der Praxis in aller Regel keine Rolle. Ich habe es noch nie erlebt, dass eine Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden, geschweige denn aufgehoben wird. Dies ist für Opfer von Partnerschaftsgewalt teilweise sehr schwierig, einzusehen. Für mich im Übrigen auch. Aber die Gesetzeslage ist leider so. Auch wenn Du körperlich und seelisch misshandelt wurdest musst Du das Trennungsjahr abwarten. Was absurd ist, wenn man bedenkt, dass das Trennungsjahr dazu da ist, für sich zu prüfen, ob man möglicherweise wieder zusammenkommt. Bei Opfern häuslicher Gewalt ist dies doch nahezu ausgeschlossen.

Mythos 9: Eine Trennung muss immer räumlich sein!

Falsch.

Auch eine Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung wird als Trennung anerkannt. Wichtig ist nur das die sogenannte Trennung von Tisch und Bett erfolgt.

  • Sandra Günther

    Bildquelle: Sandra Günther

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