Wut, Verzweiflung, Untreue - Anwältin erklärt: Das sollten Sie im Trennungsjahr beachten
Das Trennungsjahr sollte von scheidungswilligen Menschen dazu genutzt werden, sich über ihre Rechte zu informieren. Sicher, das Internet ist das ein guter Anfang, aber Menschen in Trennungssituationen laufen bei der Internetrecherche auch immer Gefahr, sich gefährliches Halbwissen anzueignen. Der Weg zu einem Scheidungsanwalt ist da die bessere und sichere Variante. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht kennt die Tücken, die Betroffene in Trennungssituationen erwarten können, er weiß, welche Ansprüche eingefordert werden müssen und er zeigt Lösungswege für schwierige, rechtliche Konstellationen.
Auch sollten sich Scheidungswillige darüber Gedanken machen, inwieweit Vermögensgüter fair aufgeteilt werden können, wer welches Auto behält und wie das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern ausgestaltet werden kann.
Wichtig ist, und das möchte ich hier betonen: Ein eigenes Bankkonto. Es gibt leider immer noch viele Frauen, ja es sind meistens Frauen, die kein eigenes Bankkonto haben. Die Finanzen wurden in der Ehe von dem Ehemann geregelt und somit ist die Ehefrau innerhalb der Ehe finanziell unselbstständig geblieben.
Betroffene sollten auch überlegen, wo die Kinder ihren Erstwohnsitz haben werden. Wenn ein Wechselmodell angestrebt wird ist es natürlich wichtig, dass die Eheleute nicht zu weit voneinander entfernt wohnen. Das Wechselmodell soll schließlich praktikabel sein. Ferner sollten im Trennungsjahr unterhaltsrechtliche Ansprüche geklärt werden. Wichtig: Betroffene sichern sich unterhaltsrechtliche Ansprüche nur für die Vergangenheit, wenn der Pflichtige zur Zahlung aufgefordert wurde. Dies nennt sich in Verzug setzen. Ohne schriftliche Aufforderung kann rückwirkend kein Unterhalt mehr geltend gemacht werden. Insgesamt können Betroffene froh sein, wenn sie mit der Entscheidung, sich scheiden zu lassen, klar sind. Das neue Leben wartet, und das ist auch gut so.
Welche rechtlichen Konsequenzen kann Fremdgehen in einer Ehe haben und wie kann ich mich davor schützen?
Fremdgehen hat in rechtlicher Hinsicht nahezu keine nennenswerten Konsequenzen. Es gilt seit 1977 das Zerrüttungsprinzip und nicht mehr das Verschuldensprinzip. Es ist ein Irrglaube, dass bei Untreue eine Eheaufhebung in Betracht kommt. Es ist ebenfalls nicht die Regel, dass bei Untreue unterhaltsrechtliche Ansprüche ausgeschlossen sind. Dazu muss schon mehr passieren.
Haben wir es mit einer Person zu tun, die beispielsweise in 5 Ehejahren mit 15 verschiedenen Personen fremdgegangen ist und sich dabei auch noch mit Krankheiten angesteckt und diese an den Ehepartner übertragen hat, kann über die sogenannte Verwirkung von Unterhaltstatbeständen diskutiert werden. Aber das vorgenannte Beispiel ist natürlich nicht die Regel, sondern die Ausnahme.
Wenn Untreue auch keine rechtlichen Auswirkungen hat, so hat es häufig schwerwiegende emotionale Auswirkungen auf den oder die Betrogene. Betroffene verlieren meist die Fähigkeit, zu vertrauen. Ihr Selbstwertgefühl ist angegriffen und die Verzweiflung ist groß. Besonders dann, wenn der oder die Geliebte aus dem eigenen Freundeskreis stammt. Aber mal ehrlich: Gefühle lassen sich nicht steuern und auch nicht schriftlich festlegen. Es ist in diesen Fällen daher wichtig, zu akzeptieren, was geschehen ist. Die wenigsten Menschen schaffen es meiner Erfahrung nach, nach einem Vertrauensbruch wieder zueinander zu finden.
Zwar versuchen es viele Eheleute noch eine Weile miteinander, sei es wegen der Kinder oder der Tradition, nach spätestens ein bis zwei Jahren sind derartige Versuche aber meist erledigt. Ich rate trotzdem meinen Mandanten dazu, es nochmal zu versuchen, wenn sie sich unsicher sind, ob sie die Trennung wirklich wollen.
Wie gehe ich mit Eifersucht und Untreue in meiner Beziehung um und welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
Das Gefühl der Eifersucht kann Menschen aufzehren. Eifersüchtige Menschen können zu Stalkern werden, viele werden aus Wut und Verzweiflung handgreiflich und sind unfähig, loszulassen. Eifersucht belastet Beziehungen erheblich. Das liegt daran, dass eifersüchtige Menschen, wenn das Gefühl sie sehr einnimmt, in jedem Verhalten des Ehepartners eine Gefahr für sich und die Beziehung sehen. Wenn Menschen unter einer krankhaften Eifersucht leiden, dann sollten sie sich Hilfe suchen. Es gibt viele Beratungsstellen, Therapeuten und Coaches, die sich mit der Thematik auskennen und Betroffene in die Heilung bringen. Es gibt jedoch auch die Menschen, die berechtigt eifersüchtig sind. Dies ist meist dann der Fall, wenn der Partner untreu geworden ist.
Aber auch in diesen Fällen sollten Betroffene aufpassen, sich in dem Gefühl nicht zu „verlieren“. Ist der Partner einmal fremdgegangen oder hat sogar eine längerfristige Affäre, ist es keine gute Idee, zu klammern. Ich rate dringend dazu, dies nicht zu tun. Betroffene verlieren dabei ihre Würde und treiben den geliebten Menschen in der Regel noch weiter von sich weg, in die Arme einer anderen Frau oder eines anderen Mannes.
Es ist in diesen Situationen wichtig, sich um sich selbst zu kümmern. Schwierig, zugegeben. Aber es ist die einzige Möglichkeit, mit dem Gefühl der Verletztheit und der Eifersucht umzugehen. Eine gewisse Coolness, selbst wenn man betrogen wurde, führt manchmal sogar dazu, dass „Fremdgänger“ wieder zurückkommen und ihr Verhalten bereuen. Dies habe ich in meiner anwaltlichen Praxis häufig erlebt.
Allerdings war es dann meist so, dass die oder der Betrogene sich dann schon anderweitig orientiert oder emotional abgeschlossen hatte. Es ist in solchen Situationen stets ratsam, das sogenannte Trennungsjahr einzuleiten und sich damit zunächst einmal zu trennen. Eine räumliche Trennung ist, sofern die Möglichkeit besteht, ratsam. Aber auch innerhalb der ehelichen Immobilie kann eine Trennung erfolgen, je nach Wohngröße natürlich. Stets im Blick sollten die gemeinsamen Kinder sein. Diese leiden oft mehr, als Erwachsene denken.