Cannabis-Clubs in der Warteschleife – Antragstellung erst ab Juli möglich

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Für den Privatgebrauch dürfen Erwachsene nun Cannabis-Pflanzen anbauen, aber dafür gibt es strenge Regeln. © ABIR SULTAN

Nach der Legalisierung von Cannabis ist es möglich, für den Privatgebrauch Pflanzen selbst anzubauen. Allerdings nur, wenn man sich an die entsprechenden Vorschriften hält. Und Cannabis-Clubs dürfen erst ab Juli gegründet werden.

Erlaubt ist der Anbau von Cannabis nur am eigenen Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort – das kann auch eine Wohnung sein. Die Cannabispflanzen müssen dabei allerdings gut geschützt aufbewahrt werden, damit Kinder nicht an sie herankommen. Im eigenen Garten ist der Anbau möglich, aber nur dann, wenn ausgeschlossen werden kann, dass die Nachbarn von den starken Gerüchen der Pflanze nicht beeinträchtigt werden. Hier gilt: Beschwert sich der Nachbar, muss der Anbau eingestellt werden.

Mitgliedschaft in „Anbauvereinigung“ soll möglich werden

Eine weitere Möglichkeit, legal selbst Cannabis anzubauen, wäre die Mitgliedschaft in einer „Anbauvereinigung“, einem Cannabis Social Club. Das ist im Prinzip ein Verein, in dem sich bis zu 500 Mitglieder zusammentun, um gemeinsam das Rauschmittel anzubauen. Solche Clubs dürfen laut Gesetz ab dem 1. Juli gegründet werden. Auch hier gelten umfangreiche Auflagen. So müssen die Vereinigungen unter anderem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erarbeiten und vorlegen.

Genehmigungen erteilt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

Zuständig für die Erteilung der Genehmigungen ist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Dort wird, wie das Amt auf Anfrage mitteilte, gerade eine zentrale Kontrolleinheit eingerichtet. Sie ist dafür zuständig, die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zu überprüfen. Vorher muss die Anbauvereinigung allerdings noch als Verein oder Genossenschaft eingetragen werden.

In Geretsried hat sich bereits ein „Highmatverein“ gegründet

Eines gilt aber bereits als sicher: Vor dem 1. Juli ist keine Antragstellung beim LGL möglich. Rechnet man dann noch ein, dass das Genehmigungsverfahren sicher auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist davon auszugehen, dass noch einige Zeit vergehen wird, bis die Anbauvereinigungen ihre Arbeit aufnehmen können. Im Landkreis Weilheim-Schongau sind entsprechende Pläne noch nicht bekannt, in Geretsried hat sich bereits ein sogenannter „Highmatverein“ gegründet.

Das Gesundheitsamt warnt vor den Folgen der Cannabis-Legalisierung.

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