Eskalation wegen Falschparker: Verkehrsüberwacher übel beleidigt – Wirt und Kellner vor Gericht
Eine Entgleisung rund um einen Falschparker endet vor Gericht. Ein Gastronom und ein Kellner haben zwei Verkehrsüberwacher übel beleidigt.
Bad Tölz-Wolfratshausen – Der Fahrer eines Jaguars hatte es beim Rangieren in der kleinen Parkbucht nicht so genau genommen. Mit zwei Reifen stand sein Fahrzeug so weit auf dem schmalen Gehweg, dass mit Kinderwagen oder Rollstuhl kein Durchkommen war.
Geldstrafen für Wirt und Kellner: Streit mit Parküberwachern läuft aus dem Ruder
So stellte sich die Situation für zwei Mitarbeiter des Zweckverbands Kommunale Dienste dar, die den Falschparker vor einem Restaurant im Landkreis bemerkten. Als sie den Bußgeldbescheid über 55 Euro unter den Scheibenwischer klemmen wollten, eskalierte die Situation. Ein Kellner und ein Gastronom sollen die zwei Herren massiv beleidigt und bedroht haben: Beide wurden nun vom Amtsgericht Wolfratshausen zu Geldstrafen verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich am 4. Mai vorigen Jahres gegen 20 Uhr. Als erster habe der Kellner (31) die Verkehrsüberwacher bemerkt. Er soll sich vor dem Mann aufgebaut und ihn als „Arschloch“ bezeichnet haben. Wenig später sei er gemeinsam mit seinem Chef (57) wieder auf die Straße gekommen. Dann sei die Sache völlig aus dem Ruder gelaufen. Der Gastronom habe den Behördenmitarbeiter als „Wichser“ tituliert und ihn während seiner Schimpftiraden zweimal ins Gesicht gespuckt. Der Kellner habe dem hinzugeeilten zweiten Verkehrsüberwacher gedroht: „Ich schlage Dir die Augen blutig.“ Soweit die Anklage.
Beschuldigte bestreiten Vorwürfe zunächst
Die Beschuldigten bestritten diese Vorwürfe zunächst. Er habe gebeten, auf ein Knöllchen zu verzichten, weil es sich bei dem Jaguar-Fahrer um einen Gast gehandelt habe, der nur Essen abhole und schnell wieder wegfahre, berichtete der Kellner. Dazu habe er dreimal angesetzt. „Aber ich habe keine Antwort bekommen. Der ältere der beiden hat nur gesagt: Schleich‘ dich, lass uns unsere Arbeit machen.“
Der Inhaber des Restaurants bestätigte diese Version und ließ durchblicken, dass man „seit sechs Jahren ein Problem mit dem Parken“ habe. Der über Jahre anhaltende Ärger darüber, dass seinen Gästen ständig Knöllchen an die Windschutzscheiben geheftet werden, „hat jetzt wohl das Fass überlaufen lassen“, mutmaßte der Verteidiger des Gastronomen später in seinem Plädoyer.
Angeklagte geben Sachverhalt zähneknirschend zu
Die Geschädigten, 54 und 42 Jahre alt, schilderten in ihren Zeugenaussagen detailliert den Tathergang, den sie schon im Mai vorigen Jahres bei der Polizei protokolliert hatten. Auf ihren Aussagen basierte die Anklage. Nachdem sie im Gericht noch einmal ihre Erinnerungen an den lauen Maiabend vorgetragen hatten, bat Richter Helmut Berger die zwei Verteidiger sowie den Staatsanwalt zum „Rechtsgespräch“ hinter verschlossenen Türen.
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Danach war die Verhandlung rasch beendet, zwei weitere Zeugen wurden ungehört entlassen. Über ihre Anwälte ließen beide Angeklagten – sichtlich zähneknirschend und schweren Herzens – erklären, dass sie „den Sachverhalt vollumfänglich einräumen“ und ihnen die Sache „sehr leid tue“. „Die Wahrheit dürfte in der Mitte liegen“, erklärte der Verteidiger des Restaurantchefs, dass es aus seiner Sicht „sicher nicht so war, dass die Geschädigten gar nichts gemacht haben.“
Die späten Geständnisse ermöglichten es dem Gericht, milde Strafen zu verhängen, nämlich 90 Tagessätze zu je 40 Euro (insgesamt 3600 Euro) für den Restaurantchef und 60 Tagessätze à 30 Euro (insgesamt 1800 Euro) für dessen Mitarbeiter. (rst)