27-Jähriger macht Exfreundin Leben zur Hölle: Stalker muss 600 Euro an Frauenhaus zahlen
Monatelang stellt ein 27-Jähriger seiner Exfreundin nach. Lauert ihr immer und immer wieder auf, vor der Arbeit, zuhause. Nun musste sich der Mann dafür vor dem Amtsgericht verantworten.
Dachau – Schlafstörungen, Angst, vor die Tür zu gehen, Angst, wenn das Telefon klingelt, oder das Gefühl, verfolgt zu werden. All das musste eine junge Dachauerin durchmachen, weil ihr Exfreund sie über Monate belästigte.
Der 27-Jährige musste sich nun wegen Nachstellung vor dem Dachauer Amtsgericht verantworten. Allerdings fand die Verhandlung ohne ihn statt. „Er hatte sich den falschen Tag notiert“, erklärte er seiner Anwältin am Telefon. Dank Vollmacht konnte sie ihn in der Hauptversammlung aber vertreten.
Vom Amtsgericht Dachau: 27-Jähriger stellt Exfreundin nach
Was die Exfreundin (27) des Angeklagten vor Gericht schilderte, gleicht einem Albtraum: Im Juni vergangenen Jahres trennt er sich von ihr. Doch dann will er das Ende der Beziehung nicht akzeptieren, will sie unbedingt zurück. Er lauert ihr zuhause auf, immer und immer wieder. Sitzt im Gemeinschaftsgarten des Mietshauses, in dem sie wohnt, passt sie vor ihrer Arbeitsstelle ab, steht mit seinem Auto vor ihrem Haus. Das Ganze passiert so oft, dass die junge Frau sich an ihre Nachbarin wendet. Sie darum bittet, ihr zu sagen, wann die Luft rein ist, damit sie sicher das Haus verlassen kann.
Auch die Nachbarin schilderte vor Gericht, wie bedrückend die Situation über mehrere Monate gewesen sei. „Einmal die Woche war er mindestens da“, das habe ihre Freundin sehr belastet und deshalb auch verändert: „Sie ist sehr ängstlich geworden, war immer vorsichtig beim Rausgehen.“
Stalker bombardiert Exfreundin mit Anrufen und Nachrichten
Was die Aussage der Exfreundin zeigt: Der Mann lauerte ihr nicht nur auf, er terrorisierte sie auch mit Anrufen – teils mit unterdrückter Nummer – und „Millionen Nachrichten“, wie sie sagte. Immer wieder habe sie ihn gebeten, damit aufzuhören, doch er ignorierte ihr Flehen, sie „bitte endlich einfach Ruhe zu lassen“. Sie blockierte seine Telefonnummer, sperrte ihn bei sämtlichen Nachrichtendiensten. Doch er suchte immer weiter ihre Nähe.
Ich fühlte mich bedroht, hatte Angst, dass er mir was tut.
Bei einem „letzten klärenden Gespräch in einem Café, „damit ich nicht alleine mit ihm sein musste“, machte sie ihm klar: „Wenn du mich nicht in Ruhe lässt, muss ich zur Polizei gehen“. Doch er habe nur gesagt: „Dann geh doch“, und: „Das wird kein gutes Ende nehmen“. Die 27-Jährige erklärte vor Gericht: „Ich fühlte mich bedroht, hatte Angst, dass er mir was tut.“ Handgreiflich sei er allerdings nie geworden.
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Als sich die Situation monatelang nicht besserte, ging sie schließlich zur Polizei. Trotz der Ängste, trotz der schlaflosen Nächte, zeigte sie keinen übermäßigen Belastungseifer vor Gericht: „Ich wollte ihn ja nicht anzeigen, aber er hat mir keine andere Wahl gelassen.“
Ihm ist jetzt klar, dass dies der völlig falsche Weg war, das zu zeigen.
Die Verteidigerin erklärte, dass sich ihr Mandant in einer Ausnahmesituation befunden habe. Kurz bevor er mit der Dachauerin zusammen kam, starb sein Vater auf besonders tragische Weise. „Das belastet ihn heute noch sehr“, erklärte die Verteidigerin. Seine Exfreundin sei immer seine Stütze gewesen, die er nicht verlieren wollte. „Ihm ist jetzt klar, dass dies der völlig falsche Weg war, das zu zeigen.“
Richterin, Staatsanwältin und Verteidigerin einigen sich, Verfahren einzustellen
Die einzig gute Nachricht: Laut der Dachauerin ist seit „ein paar Monaten tatsächlich Ruhe“. Am Ende einigten sich Richter, Staatsanwältin und Verteidigerin darauf, das Verfahren gegen einige Bedingungen vorerst einzustellen. Zum einen muss der Angeklagte sich an ein sechsmonatiges Kontaktverbot halten, zum anderen muss der Sozialhilfeempfänger 600 Euro an das Dachauer Frauenhaus zahlen.
Gegen Ende will der Richter wissen, ob die Einstellung für die 27-Jährige in Ordnung gehe, und ob sie die Entschuldigung, die die Verteidigerin für ihren Mandaten überbrachte, annehmen könne. Beides schien für die Dachauerin absolut nebensächlich – unter einer Voraussetzung. Wichtig schien ihr nämlich nur eine einzige Sache: „Dass er mich einfach in Ruhe lässt“!
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