Fußtritt führt zu Geldstrafe: Richter wird sauer: „Wenn es ihm hier nicht gefällt, kann er gerne gehen“

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Richter Helmut Berger zeigte keinerlei Verständnis. © David Ebener/dpa

Ein 25-Jähriger rastete bei Lenggrieser Festwoche aus und trat gegen ein Auto. Das war nicht seine erste Straftat. Der Richter drohte nun mit Haft.

Lenggries – Der Besuch der Lenggrieser Festwoche im vergangenen Jahr hatte für einen 25-Jährigen ein Nachspiel am Amtsgericht in Wolfratshausen. Der junge Mann, der damals in Lenggries wohnte, wurde wegen Sachbeschädigung zu 2200 Euro Geldstrafe verurteilt.

Angeklagter streitet Vorwürfe ab

In der Nacht vom 4. auf den 5. August 2023 soll der Angeklagte auf dem Parkplatz am Volksfestplatz einen Pkw demoliert haben, indem er mit dem Fuß gegen die Fahrertür trat. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 1000 Euro. Der Beschuldigte selbst bestritt die Tat zwar („Ich habe dieses Auto noch nie gesehen“), aber er war beobachtet worden, als er durch die Parkreihe lief. Zudem erkannte der Geschädigte ihn im Gericht als den Mann wieder, der ihm in der Nacht entgegengekommen war und im Vorbeigehen in die Tür getreten hatte. Passanten hatten den Täter danach festgehalten und der Polizei übergeben.

2200 Euro Geldstrafe für Tritt gegen Autotür

„Was der Herr sagt, ist gelogen“, ließ der Angeklagte die Dolmetscherin nach der Aussage des Geschädigten übersetzen. Er habe an dem Tag auf dem Volksfest mitgefeiert. Als er sich auf den Heimweg gemacht habe, sei er „von sechs, sieben Jugendlichen angegriffen worden“, behauptete der Mann. Er sei bewusstlos geworden und erst auf der Polizeiinspektion wieder zu sich gekommen. An die Zeit dazwischen habe er keine Erinnerung.

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Richter Berger droht mit Haft

Das Gericht glaubte den Zeugen und verurteilte den 25-Jährigen zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 20 Euro, insgesamt 2200 Euro. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Zu Lasten des jungen Mannes wirkte sich aus, dass er seit seiner Ankunft in Deutschland bereits vier Mal die Justiz arbeiten ließ – wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln, Erschleichen von Leistungen sowie Sachbeschädigung. Weshalb das Gericht deutlich Worte an den Angeklagten richtete: „Ich weiß nicht, ob man sich so aufführen sollte, vor den schlimmen Zuständen in der Heimat fliehen und hier eine Straftat nach der anderen begehen. Wenn es ihm hier nicht gefällt, kann er gerne gehen, niemand hält ihn fest“, ließ Richter Helmut Berger übersetzen. Und er machte deutlich, dass nun eine Grenze erreicht sei: „Wenn er weiter Straftaten begeht, gibt es hier, vor diesem Gericht, beim nächsten Mal eine Haftstrafe – ganz sicher.“  

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