Solarpark im Schongauer Norden kann erweitert werden - Widerspruch der Nachbargemeinden

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Die Photovoltaik-Freiflächenanlage im Schogauer Norden kann noch einmal erweitert werden. © Sebastian Kahnert

Nun ist der Bebauungsplan für den zweiten Solarpark nördlich von Schongau an der B 17 rechtskräftig. Der Bau- und Umweltausschuss hat die Satzung beschlossen mit einem Geltungsbereich von knapp 7,3 Hektar. Allerdings gab es weiter großen Widerstand der Nachbargemeinden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans zieht sich bereits eine Weile. Die Möglichkeit, alle Voraussetzungen für die Erweiterungsfläche zu schaffen, hatte der Stadtrat bereits im Januar 2021 beschlossen. Auch bei den vorangegangenen Auslegungen hatten die Gemeinden Altenstadt und Hohenfurch teils kritische oder ablehnende Stellungnahmen formuliert, und dabei blieben sie. Die Gemeinde Altenstadt moniert einen „Beteiligungsmangel“, die bisherige Abwägung der Stellungnahmen sei „dürftig“, die Auseinandersetzung damit „nicht angemessen“ gewesen.

Abwägung für zwei Fristen erfolgte in aktueller Sitzung

„Die Abwägung beider Auslegungsfristen erfolgt nun gemeinsam in dieser Sitzung, weshalb man die Gemeinde Altenstadt vorher auch noch gar nicht informieren konnte“, erläuterte Stadtbaumeister Sebastian Dietrich. Inhaltlich habe die Abwägung aus Sicht der Stadt bisher stets sachlich und fachlich ausreichend stattgefunden. Der Hinweis aus der Nachbargemeinde, dass besser Schongaus Dächer mit PV-Anlagen belegt werden sollten, bevor Bebauungspläne für Freiflächen-PV aufgestellt würden, könne hingegen kaum fachlich angemessen abgewogen werden, da in einem Bauleitplanverfahren keine kausalen Zusammenhänge mit nicht getätigten Einzelvorhaben hergestellt werden könnten, heißt es von der Stadt.

Die Gemeinde Altenstadt kritisiert weiter, dass die Fläche auch auf Dauer für die landwirtschaftliche Nutzung verloren sein könnte. Nicht zuletzt befürchtet die Nachbargemeinde negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild. Zudem werde „der Bodenwert gemindert und das Recht auf Selbstverwaltung beeinträchtigt“. Hierzu sei keine Abwägung möglich wegen fehlender konkreter Angaben, so der Stadtbaumeister.

Einwendungen nachvollziehbar

Die Gemeinde Hohenfurch hatte ihre Einwendungen gleichlautend formuliert, äußerte außerdem erneut Bedenken bezüglich des 2019 festgesetzten Wasserschutzgebietes, in dem die neue Solaranlage liegt. Das Risiko einer Gefährdung könne nicht endgültig ausgeschlossen werden.

„Es wurde fest verankert, dass die Anforderungen für ein Wasserschutzgebiet erfüllt werden“, entgegnete Dietrich. So müsse etwa ein regelmäßiges Monitoring erfolgen. Der Stadt wurde die Befreiung der Verordnung zum Wasserschutzgebiet Hohenfurch bereits erteilt.

Bettina Buresch konnte Kritik aus Altenstadt und Hohenfurch nachvollziehen

Bettina Buresch (Grüne) konnte die Einwendungen der Nachbarn durchaus nachvollziehen. Ihren Informationen nach gebe es Vorgaben, wie viel landwirtschaftliche Fläche für PV-Anlagen genutzt werden dürfe. „Hat denn Schongau dieses Soll bereits erfüllt? Wir dürfen Schongau nicht isoliert betrachten“, meinte die Stadträtin.

Die Fläche der Solaranlage sei nicht das klassische Landschaftsbild, das sonst eine Gemeinde umgebe, sondern liege an Bundesstraße und Bahnlinie. „Sie ist bereits nachhaltig beeinträchtigt“, so Dietrich. Eine absolute Zahl, wie viel Fläche eine Gemeinde verbrauchen dürfe, gebe es nicht. Der Stadtbaumeister gab aber zu bedenken, dass die Städte ihren Energieverbrauch nie alleine decken könnten. „Das geht nur in Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden.“ Er sah es aber auch als notwendig und wichtig an, dass man sich Regeln auferlege und verwies auf den Energienutzungsplan der Stadt Schongau, der nun fertig ausgearbeitet ist.

Die bisherige Solarfläche im Schongauer Norden beträgt knapp 13,4 Hektar plus die erst im Jahr 2021 genehmigte Erweiterung von 1,1 Hektar.

Auch im Landkreis wird kräftig gebaut bei den Solaranlagen, wie unsere Untersuchung kürzlich zeigte. Es wird sogar von einem Photovoltaik-Boom gesprochen.

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