Bericht deckt Mängel in Heimen auf
In den Heimen im Landkreis Ebersberg gibt es Mängel. Hinweise kommen meist von Angehörigen, zum Teil auch von Mitarbeitern. „Oftmals auch anonym“, sagt das Landratsamt.
Ebersberg – Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Derzeit verfügt der Landkreis Ebersberg über 19 stationäre Einrichtungen im Bereich der Pflege. Dabei handelt es sich um 13 Einrichtungen vor allem für ältere Menschen und um sechs Behinderteneinrichtungen. In mehreren Einrichtungen wurden für das Jahr 2023 Mängel festgestellt. Das wurde jetzt im zuständigen Ausschuss des Kreistages deutlich. Um die Mängel zu beseitigen war laut Landratsamt in den vergangenen Jahren meist „eine Beratung ausreichend, gegebenenfalls wurden verwaltungsrechtliche Schritte eingeleitet, wie zum Beispiel Anordnungen getroffen“.
Vergleich zu den Vorjahren
Im Vergleich zu den Vorjahren habe es keine große Auffälligkeiten gegeben. „Die Anzahl der Mängel steht in einem normalen Verhältnis zu der Anzahl der Nachschauen“, sagt das Landratsamt. Eine Schließung einer Einrichtung sei bisher nicht erforderlich gewesen. Hinweise habe es meist von Angehörige gegeben, zum Teil auch von Mitarbeitern. „Oftmals auch anonym.“
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Umgang mit Hilfsmitteln
Die festgestellten Mängel betrafen vor allem die Bereiche Pflege und Dokumentation. Aufgelistet werden im aktuellen Bericht 21 Fälle in diesem Sektor. Es geht zum Beispiel um behandlungspflegerische Maßnahmen, Kontinenzförderung, Wund- beziehungsweise Ernährungs- und Schmerzmanagement, den Umgang mit Hilfsmitteln oder Erhaltung und Förderung der Mobilität.
Kritik an Hygiene
Weitere kritisierte Punkte sind im Hygienebereich angesiedelt, wo der Zustand der Bewohnerzimmer oder der Gemeinschaftsflächen beanstandet wurde. Hier sind im Beobachtungszeitraum 15 Mängel festgestellt worden.
Meine news
Hinzu kommen Mängel in der Beschwerdebearbeitung und im Qualitätsmanagement. Im Bereich Personal listet der Bericht 13 festgestellte Mängel auf.
Im Jahr 2023 fanden 30 Nachschauen in Pflegeeinrichtungen (neun turnusgemäß, 21 anlassbezogen) statt. In Behinderteneinrichtungen gab es fünf Termine.
Die Bereiche soziale Betreuung oder hauswirtschaftliche Versorgung gaben den Prüfern kaum Anlass für Beanstandungen. Gleiches gilt für die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Bei den erheblichen Mängeln werden laut Landratsamt in der Regel so genannte „mit Zwangsgeld belegte Anordnungen“ erlassen, die den Träger verpflichten, die betreffenden Mängel umgehend abzustellen. Auch anhand von Wiederholungsnachschauen wird geprüft, ob die Mängel abgestellt wurden.
Es sei aber zu beachten, so die Behörde, dass jede Nachschau nur eine Momentaufnahme darstelle und dabei auch immer nur einzelne Qualitätsbereiche überprüft würden.
Ambulante Pflege
Die ambulante Pflege liegt laut Behörde nicht im Zuständigkeitsbereich der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen und der Aufsicht des Landratsamtes. Die Überwachung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Gegenüber dem Landratsamt bestehe keine Berichts- oder Rechenschaftspflicht.