Neue Obergrenzen: Amt übernimmt mehr Miete

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Bad Tölz
  4. Bad Tölz

Kommentare

Der Landkreis passt die Miet-Obergrenzen an © IMAGO/Michael Bihlmayer

Das Leben im Landkreis ist teuer. Das gilt auch für Mieten. Der Landkreis passt daher die Obergrenzen für Mieten, die für bedürftige Menschen übernommen werden, an.

Bad Tölz-Wolfratshausen – Wer auf der Suche nach einer Mietwohnung im Landkreis ist, weiß: Das ist meist kein günstiges Vergnügen. Und weil das Niveau immer weiter steigt, hat der Kreis-Sozialausschuss in seiner jüngsten Sitzung die Obergrenzen neu festgelegt, was eine vom Landkreis für Sozialhilfe- und Bürgergeldempfänger bezahlte Wohnung kosten darf. „Die Erhöhung der Obergrenzen fällt aber nicht so dramatisch aus, wie wir befürchtet haben“, beruhigte Sozialamtsleiter Thomas Bigl.

Berliner Firma wertet Mietwohnungsanzeigen aus

Um herauszufinden, welche Obergrenze angemessen ist, wurde das Mietangebot im Landkreis in den vergangenen zwei Jahren ausgewertet. Gesichtet wurden dafür Immobilienanzeigen auf Internetseiten und in Zeitungen. Eine Berliner Firma erledigte das im Auftrag des Landkreises. 1928 Angebote wurden registriert. Klar sei aber auch, dass bei Weitem nicht alle verfügbaren Wohnungen öffentlich ausgeschrieben werden. „Vieles wird unter der Hand vergeben. Diese Mieten stehen nicht zur Berechnung zur Verfügung“, sagte Bigl.

Zwei Vergleichsräume im Landkreis

Da die Mietpreise im Landkreis ein gewisses Gefälle aufweisen, wurden die Durchschnittswerte für zwei verschiedene Räume – Nord und Süd – ermittelt. Zu Ersterem gehören die Kommunen Geretsried, Wolfratshausen, Eurasburg, Icking und Münsing, zu Letzterem alle anderen 16 Gemeinden. Bei der letzten Ermittlung gab es noch eine Einteilung in drei Vergleichsräume. Nicht geändert haben sich dagegen die Quadratmeterzahlen, die je nach Größe der Bedarfgemeinschaften angemessen sind. Sie reichen von bis zu 50 Quadratmetern für eine Person bis 105 Quadratmeter für fünf Personen.

Im Vergleich ergibt sich eine etwa zehnprozentige Erhöhung

Die Obergrenzen ergeben sich aus den statistischen Werten praktisch von selbst. Entscheiden muss der Ausschuss aber, ob man das untere Fünftel, das untere Viertel oder untere Drittel des Mietmarkts als Grundlage heranzieht. Bigl plädierte wie zuletzt für den Mittelweg. „Dadurch erkaufen wir uns ein bisschen mehr Flexibilität“ und die Preise würden länger Gültigkeit behalten. Als Berechnungsgrundlage gebe es auch „genügend Angebote in diesem Preissegment“, sagte der Sozialamtsleiter.

(Unser Bad-Tölz-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus Ihrer Region. Melden Sie sich hier an.)

Mit Blick auf die alten Obergrenzen habe sich im Schnitt eine etwa zehnprozentige Erhöhung ergeben. So liegt die Mietobergrenze im Raum Nord für einen Ein-Personen-Haushalt bei 640 Euro, zuvor waren es 590 Euro. Im Süden stieg sie von 490 auf 560 Euro. Bei einem Fünf-Personen-Haushalt übernimmt das Amt nun im Norden 1250 Euro (vorher 1100), im Süden 1100 Euro (1000 Euro).

Aus dem Ausschuss regte sich kein Widerstand. „Ich finde es gut, dass wir das steigern“, sagte Sabine Lorenz (CSU). In Kraft tritt die neue Richtlinie im Januar 2025.

Auch interessant

Kommentare