„Wollte meiner Familie helfen" - „Habe für 7800 Euro Kind ausgetragen": Kim schildert Erfahrungen als Leihmutter
Kim Cotton war 1985 die erste kommerzielle Leihmutter in Großbritannien. Das Baby kam am 4. Januar 1985 im Victoria Maternity Hospital in London zur Welt. „Gegen eine Gebühr von 6500 Pfund (7800 Euro) trug ich ein Kind für ein unbekanntes Paar aus." Heute ist Kim 68 Jahre alt und blickt zurück. Ihre Geschichte erzählt sie dem „Mirror".
Während der Geburt wurde Kim von den Medien belagert und vom Sozialamt verhört. „Ich hatte keine Ahnung, dass ich die Erste sein würde oder wie die Reaktionen ausfallen würden“, erinnert sich Cotton. Sie musste sich im Badezimmer einschließen, um sich zu beruhigen.
Baby musste nach Geburt sieben Tage allein im Krankenhaus bleiben
„Damals wollte ich meiner kleinen Familie helfen. Wir waren in ein baufälliges Haus gezogen, und ich dachte, das würde mir helfen, es zu reparieren“, erzählt sie. „Aber als ich das Geld schließlich bekam, war es nach all der Zeit bedeutungslos.“
Nach der Geburt hatte Kim die Gelegenheit, das Baby zu knuddeln, aber nicht lange genug, um sich mit ihm anzufreunden. Während des siebentägigen Gerichtsverfahrens musste das Baby im Krankenhaus bleiben. „Es war schrecklich. Die Eltern konnten sie nicht mit nach Hause nehmen, und ich konnte es auch nicht, also wurde sie dort gelassen und vom Krankenhauspersonal versorgt. Es war die schlimmste Woche meines Lebens, ein schockierendes Ende von etwas, das so schön hätte sein sollen“, sagt Kim.
„Habe den Eltern das Geschenk des Lebens gemacht.“
Wenn sie nun mit 68 Jahren zurückblickt, bereut sie ihre Entscheidung nicht. „Ich habe den Eltern das Geschenk des Lebens gemacht.“
Eine kleine Hoffnung hat sie allerdings, denn sie sei absolut offen dafür, das Baby, das sie ausgetragen hat, zu treffen. „Sie wird im Januar 40, könnte also selbst eine junge Mutter sein.“ Aus diesem Grund geht sie jetzt mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit und hat ihre DNA auf einer Ahnenforschungs-Website veröffentlicht.
Leihmutterschaft in Deutschland verboten
Leihmutterschaft ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG) verboten. Dies bedeutet, dass es illegal ist, eine Leihmutter zu beauftragen oder eine Leihmutterschaftsvermittlung anzubieten. Auch Verträge, die mit einer Leihmutter in Deutschland geschlossen werden, sind rechtlich nicht durchsetzbar. Daher ist sowohl die kommerzielle als auch die altruistische Leihmutterschaft in Deutschland nicht erlaubt.
Paare, die dennoch auf eine Leihmutterschaft angewiesen sind, wenden sich oft an andere Länder, in denen Leihmutterschaft legal ist. Allerdings können auch in solchen Fällen rechtliche und ethische Schwierigkeiten bei der Anerkennung der Elternschaft und der Rückführung des Kindes nach Deutschland auftreten.
Christian Lindner will Leihmutterschaft und Eizellenspende ermöglichen
Christian Lindner (FDP) sprach sich gerade dafür aus, Eizellenspenden und Leihmutterschaft in Deutschland zuzulassen. Es sei angebracht, „unerfüllte Kinderwünsche in unserem Land leichter erfüllbar machen, also durch die legale Leihmutterschaft und Eizellenspende ohne kommerzielle Interessen“, sagte er.