Arbeiten bis 67? So können Sie früher in Rente gehen
Viele Deutsche wollen nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. So gelingt der Start in die Frührente – für einige Jahrgänge sogar ohne Abschläge.
München – Das Rentensystem in Deutschland bietet Arbeitnehmern verschiedene Möglichkeiten, vorzeitig in Rente zu gehen. Die Frührente kann aus unterschiedlichen Gründen attraktiv sein. Sei es aufgrund gesundheitlicher Probleme, nach einem langen Berufsleben oder einfach aus dem Wunsch heraus, mehr Freizeit zu genießen. Das sollte man bei einem frühen Renteneintritt beachten.
Rente in Deutschland: Normalerweise ab 67 Jahren

Die reguläre Altersrente in Deutschland beginnt für viele Versicherte mittlerweile erst ab dem 67. Lebensjahr. Eine vorzeitige Altersrente ist bereits ab dem 63. Lebensjahr möglich, allerdings mit Abschlägen. Und das nicht mehr lange. Die „Rente mit 63“ wurde 2014 eingeführt und ermöglichte damals vielen Menschen, nach Ende des 63. Lebensjahres in den Ruhestand zu gehen. Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze wird die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ jedoch derzeit auf 65 Jahre angehoben. Wer zwischen 1953 und 1963 geboren wurde, kann mit 64 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand gehen. Alle späteren Jahrgänge müssen bis 65 warten.
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„Rente für besonders langjährig Versicherte“: Das ist zu beachten
Um von der „Rente für besonders langjährig Versicherte“ zu profitieren, müssen Versicherte zunächst eine sogenannte Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Das bedeutet, man muss mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, um vorzeitig in den Ruhestand gehen zu können. Wer diese Bedingung erfüllt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen.
Es gibt jedoch ein Missverständnis: Viele Menschen glauben, dass sie nach 45 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse abschlagsfrei in Rente gehen können. Dies ist jedoch nicht korrekt. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein: die 45-jährige Wartezeit und das Erreichen des 64. oder 65. Lebensjahres. Wer nur eine der beiden Bedingungen erfüllt, kann noch nicht ohne Abschläge in den Ruhestand gehen.
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Hier drohen Abschläge bei der Frührente
Wer die beiden Kriterien noch nicht erreicht hat, kann aber beispielsweise die „Altersrente für langjährig Versicherte“ wahrnehmen. Sie gilt für Versicherte, die mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können. Betroffene Personen können so ab dem 63. Lebensjahr eine vorzeitige Altersrente beziehen. Diese ist jedoch mit Abschlägen verbunden: Pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme reduziert sich die Rente um 0,3 Prozent. Bei einer Rente mit 63 Jahren würde das einem Gesamtabschlag von 14,4 Prozent entsprechen.
Der Weg zur Frührente beginnt mit einem Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Eine umfassende Beratung ist laut vielen Experten zu empfehlen, um die finanziellen Auswirkungen und alle Optionen zu verstehen. Beratungsgespräche können in den Servicezentren der Deutschen Rentenversicherung, online oder telefonisch vereinbart werden.