Im Streit um die Erweiterung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzings hat das Landratsamt entschieden, das Verfahren zu gegebener Zeit auszusetzen. Die Behörde folgt damit der Petition aus dem Kreis Miesbach und ignoriert Forderung der Stadt München.
Was dieser Schritt in München auslöst, wird sich wohl erst dieser Tage zeigen. Jedenfalls hat das Landratsamt Miesbach angekündigt, das Verfahren zu Ausweisung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing auszusetzen, sobald der gerade laufende Verfahrensschritt abgeschlossen ist. Damit folgt die Kreisbehörde der Petition, die dieses Aussetzen gefordert hatte. Erst solle die Frage der Altrechte zur Wasserentnahme der Stadt München in der Reisach-Quelle geklärt werden. Der Umweltausschuss des Landtags hatte die Petition „berücksichtigt“, was faktisch einem vollumfänglichen Erfolg des Petenten gleichkommt.
Nächsten Verfahrensschritte werden nicht eingeleitet
Pikant wird die Mitteilung, weil das Landratsamt damit das genaue Gegenteil dessen tut, was im Anschluss an die Petition die Stadt München gefordert hatte – nämlich das Verfahren „umgehend wieder aufzunehmen und abzuschließen, damit die wichtigste Quelle der Münchner Trinkwasserversorgung ausreichend geschützt wird“ (wir berichteten). Wobei es somit die Landeshauptstadt war, die das Landratsamt in die Zwickmühle spannte, entweder den Wünschen der Stadt oder dem Spruch des Landtagsausschusses zu entsprechen. Nun ist also klar: „Nach Abschluss der derzeit noch andauernden Prüfung der Antragsunterlagen“ werde das Ausweisungsfahren ausgesetzt. Erst nach gerichtlicher Prüfung der Altrechte-Frage komme die Einleitung weitere Schritte infrage. Bei den vergangenen Verfahren waren das etwa die Beteiligung der betroffenen Gemeinden und die öffentliche Auslegung der Unterlagen, gefolgt vom Erörterungstermin.
Stadtwerke: Fortführung ist gesetzliche Pflicht
Die Stadtwerke München bewerten die Sachlage erwartungsgemäß anders: „Aus Sicht der SWM und auch der höheren Behörden besteht die gesetzliche Pflicht, das Verfahren fortzuführen und zum Abschluss zu bringen. Der Beschluss des Umweltausschusses ändert an dieser Rechtslage nichts“, heißt es auf eine Anfrage unserer Zeitung hin.
Wenn das Landratsamt bei seiner Haltung bleibt, ist gewissermaßen das Verwaltungsgericht München am Zug. Dort liegt seit Ende 2022 ein Verfahren, das durch eine andere Handlung des Landratsamts ausgelöst wurde. Die Behörde hatte den Stadtwerken beschieden, dass die Altrechte der Stadt München, im bestehenden Ausmaß in alle Ewigkeit Wasser im Mangfalltal zu gewinnen, nicht bestehen. Man solle sie nach aktueller Gesetzgebung neu beantragen. Gegen diesen Bescheid legte München Widerspruch ein, und über diesen hat das Verwaltungsgericht zu entscheiden. Das kann erfahrungsgemäß Jahre dauern.
Landrat will Urteil zu Altrechten abwarten
Die Petition hatten verschiedene Gemeinden, Vereine und Privatpersonen eingereicht. Deren Sprecher, Miesbachs Bürgermeister Gerhard Braunmiller (CSU), hatte sich im Stadtrat hierfür auch Kritik anhören müssen. Vor allem aber ärgerte die Petenten die Umstände, unter denen es zu der Forderung Münchens gekommen war. Im dortigen Stadtrat war der Eindruck erweckt worden, als bestünde aktuell gar keine Schutzzone. Ferner war zum damaligen Zeitpunkt das Verfahren gar nicht gestoppt worden, was eben bis heute nicht der Fall ist, wie aus der Mitteilung des Landratsamts hervorgeht. In dieser wird Landrat Olaf von Löwis (CSU) so zitiert: „Für die rechtssichere Durchführung des Neuausweisungsverfahrens ist die Entscheidung über die Altrechte maßgeblich.“ Braunmiller stärkt dem Landratsamt erwartungsgemäß den Rücken: „Wenn der Beschluss des Ausschusses umgesetzt wird, begrüße ich das natürlich.“
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Was noch niemand ernsthaft gefordert hat, ist, München das Wasser abzudrehen. Ziel der Protagonisten im Landkreis ist es vielmehr, die Wassergewinnung verträglich zu gestalten, also die Einschränkungen für Gemeinden, Gewerbe und Bauern gering zu halten.