Windkraft: Bürgerinitiative schaltet Rechtsaufsicht ein - Gemeinde soll Stellungnahme abgeben

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Die Windkraft wirft ihre Schatten voraus: In Gauting sollen acht Anlagen entstehen, vier im Forst von Königswiesen und vier im Buchendorfer Wald. © Marcus Brandt

Die Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting hat Rechtsaufsichtsbeschwerde eingereicht. Die Gemeinde soll gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz verstoßen haben.

Gauting – Am 8. November vergangenen Jahres fand im Bosco eine Infoveranstaltung statt, auf deren Inhalt viele Bürger gespannt waren. Mit wie vielen Windkraftanlagen geht die Gemeinde Gauting in die Planung? Und wo werden sie stehen? Danach herrschte Klarheit: Acht Windkraftanlagen sollen es werden, je vier im Königswieser Forst und im Wald bei Buchendorf. Der Beschluss war nahezu einstimmig im Oktober in nicht öffentlicher Sitzung gefasst worden. Auch die Rechtslage kam zur Sprache: Wie Matthias Simon vom Bayerischen Gemeindetag erläuterte, sind Windkraftanlagen im Außenbereich qua Gesetz privilegiert und bedürfen nicht der Zustimmung des Gemeinderats. Dass der Landkreis Starnberg schon vor zehn Jahren Konzentrationsflächen ausgewiesen habe, habe von Weitsicht gezeugt, denn damit könne dem Wildwuchs, wie er anderswo herrsche, Einhalt geboten werden.

BI sieht „schwerwiegenden Verstoß“

Seither hakte die Bürgerinitiative (BI) Umwelt-Energie-Gauting mit Friedrich Huber, Beatrice Giehr, Anette Bäuerle und Bernhard Fliedner mehrfach nach, am 21. November in der Bürgersprechstunde und am 3. Dezember schriftlich bei Bürgermeisterin Dr. Brigitte Kössinger. „Sachfragen zum genauen Beschlusswortlaut und zur Rechtsgrundlage des Öffentlichkeitsausschlusses blieben offen“, schreibt die BI nun in einer Pressemitteilung. Daraufhin habe sie die Angelegenheit juristisch prüfen lassen – mit dem Ergebnis, dass die geheime Beschlussfassung gegen die Bayerische Gemeindeordnung, insbesondere gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz, verstoße. Daher hat die BI Rechtsaufsichtsbeschwerde eingereicht, mit dem Ziel, dass die gefassten Beschlüsse sofort aufgehoben werden. Ihr Fazit: „Der Gemeinderat hat gegen das Demokratie- und Transparenzprinzip schwerwiegend verstoßen.“

Gemeinde beruft sich auf Vertragsangelegenheiten

In der Antwort der Bürgermeisterin, die die BI ihrer Pressemitteilung anhängt, wird darauf verwiesen, dass das Thema Windkraft im Gemeinderat regelmäßig öffentlich thematisiert worden sei. Brigitte Kössinger versichert: „Gegenstand nicht öffentlicher Beschlussfassungen sind gerade nicht kommunalpolitische Richtungsentscheidungen, sondern Verträge mit Privaten, welche nicht öffentlich zu behandeln sind, die gegenüber unbeteiligten Dritten auch nicht außerhalb des Gemeinderates offengelegt werden.“ Eine Beschlussfassung zu diesem Thema sei auch gar nicht „angezeigt“, denn: „Nach aktueller Rechtslage können in Deutschland Windkraftprojekte auch ohne die Entscheidung von Kommunen realisiert werden.“

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Die BI hält diese Position nicht nur für rechtswidrig, sondern auch für „politisch untragbar“. „Die Bürger wurden bei der Informationsveranstaltung am 8. November vor vollendete Tatsachen gestellt, obwohl sie von den Entscheidungen unmittelbar betroffen sein werden.“ Die Errichtung von acht jeweils 255 Meter hohen Windindustrieanlagen, für die bei Königswiesen und Buchendorf angeblich 48 000 Quadratmeter Wald abgeholzt werden müssen, stellen laut BI „einen massiven Eingriff in den Gautinger Naherholungsraum und das Landschaftsbild im Allgemeinen dar“.

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Wenn die Gemeinde schon aktiv energiepolitisch zweifelhafte Naturzerstörung vorantreibe, müssten sich die Gemeinderäte wenigstens in einer öffentlichen Abstimmung zu dieser Entscheidung bekennen. Allgemein kündigt die BI an, weiterhin das Vorgehen der Kommunalpolitik bei diesem Thema genau zu beobachten und „alle verfügbaren politischen und juristischen Mittel einzusetzen, um die Opferung von Waldgebieten zu verhindern.“ Dies gelte „selbstverständlich“ auch für die Gemeinde Krailling.

Bei der Rechtsaufsicht ist das Schreiben der BI eingegangen. Stefan Diebl, Sprecher des Landratsamts, erklärt das weitere Vorgehen wie folgt: „Wir werden zunächst die Gemeinde um Stellungnahme zu diesem Vorgang bitten. Erst wenn uns diese vorliegt, können wir eine Bewertung vornehmen.“

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