Mit Argwohn hat der Warngauer Gemeinderat den Entwurf für das Landschaftsschutzgebiet Egartenlandschaft aufgenommen. Eine Mehrheit lehnt die Aufnahme des einstigen Gemeindegebiets Wall rundweg ab. Zumindest aber fordert das Gremium einige Änderungen.
Warngau – In einer Sondersitzung am Dienstagabend befasste sich der Warngauer Gemeinderat mit der Neuausweisung des Landschaftsschutzgebiets (LSG) „Egartenlandschaft um Miesbach“ – eigentlich also am Tag nach Fristablauf für Stellungnahmen, die Gemeinde hatte allerdings eine Fristverlängerung bis 15. August bekommen. Zur Sitzung hatte Bürgermeister Klaus Thurnhuber (FWG), zugleich Vorsitzender der Arbeitsgruppe Landschaftsschutzgebiete auf Kreisebene, auch Josef Faas und Matthias Fuchs von der Unteren Naturschutzbehörde geladen. Die erklärten, wie es zum Entwurf gekommen war. Und Faas betonte, dass es sich um einen Entwurf handle, an dem nun mit den Einwendungen gefeilt werden müsse: „Keiner von uns kann eine Verordnung aus dem Ärmel schütteln, und die passt dann.“ Faas erklärte auch, dass sich andere Gemeinden eine Handhabe wünschten gegen unerwünschte Entwicklungen bei Bebauung oder Freizeitverhalten. Die Sorgen ausräumen konnten er und Fuchs dabei nicht.
Der Geltungsbereich des LSG Egartenlandschaft mit ihren schützenswerten Hagen soll – wie bisher schon – auch das Gebiet der früheren Gemeinde Wall umfassen. Drei ursprünglich Waller Gemeinderäte – Max Bauer, Harald Stanke und Florian Rank (alle FWG) – waren den Entwurf durchgegangen. Sie forderten, die gesamten Ortschaften Einhaus und Bernloh sowie Bürg, Hummelsberg und Schusterhäusl mit allen bebauten Grundstücken aus dem Geltungsbereich des LSG zu nehmen. Auch die Fläche für Fußballgolf und der alte Sportplatz in Wall dürften nicht mit dem LSG belegt werden.
Verordnungstext weckt viele Sorgen
Im Verordnungstext stieß das Trio auf einiges, das Sorgen ins Kraut schießen ließ. Vor „selbst ernannten Umweltverbänden“, die gegen Waller vor Gericht ziehen könnten, die im eigenen Garten den Grill anwerfen oder ein Trampolin für die Kinder aufstellen, weil die Verordnung offene Feuerstellen untersagt und die Anlage neuer Sportstätten einschränkt. Vor Richtern, die die Verordnung in zehn, 15 Jahren vielleicht zu genau nähmen und „Umweltterroristen“ auch noch recht gäben. Dass Gewerbebetriebe ihren Fuhrpark künftig womöglich nicht mehr auf dem Firmengelände im LSG abstellen dürften. Dass die Vereine keine Feste mehr veranstalten würden, weil ihnen der bürokratische Aufwand zu hoch werde, um Parkflächen auf Wiesen ausweisen zu können.
Auch Thurnhuber betonte, die Formulierungen müssten klar sein. Er habe die Problematik verstanden, sagte Faas.
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Die Experten und der Bürgermeister wiesen darauf hin, dass das LSG kein Ausschlusskriterium sei. So erinnerte Thurnhuber daran, dass der Gemeinderat im bisherigen und künftigen LSG Baurecht für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Einhaus ausweist – mit dem Segen der Unteren Naturschutzbehörde. Das Trio kritisierte allerdings den bürokratischen Aufwand.
Mehrheit lehnt Ausweisung ganz ab
Zur Abstimmung rückte Max Bauer in der Sitzung mit der eigentlichen Stoßrichtung raus: Dass weiterhin die Grenzen der alten Gemeinde Wall herangezogen wurden und damit ein Ortsteil vom LSG betroffen ist, andere Gemeindeteile oder Gemeinden aber nicht, die doch nicht weniger schön seien, erschien dem Trio willkürlich – auch wenn Faas erläuterte, dass dem der Regionalplan zugrunde liege.
Bauer beantragte eine namentliche Abstimmung, die Aufnahme der Warngauer Ortsteile ins LSG abzulehnen. Nach einem Hin und Her zwischen Ratstisch und Verwaltung rang sich das Gremium schließlich zum Beschluss durch. Gegen die Stimmen von Thurnhuber, Michael Spannring und Reinhard Bücher (beide Grüne) kassierte das LSG mit 11:3 eine Abfuhr. Thurnhuber prophezeite, dass dies das LSG nicht ganz verhindern werde. Für diesen Fall segnete der Gemeinderat einstimmig die Stellungnahme mitsamt den Einwendungen des Waller Trios ab.