Die Tücken von Tempo 30: Wer hat Vorfahrt?

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Holzkirchen
  4. Warngau

Kommentare

Pflasterstreifen als Haltelinie: Wer in der Tempo-30-Zone von der Wirtsbreite in die Riedstraße (r.) will, muss Vorfahrt gewähren. Sowohl Schilder als auch Tempo 30 seien überflüssig, findet ein Anwohner. © Thomas Plettenberg

Muss Tempo 30 immer sein? Die Riedstraße in Oberwarngau ist seit 2022 auf 30 km/h gedrosselt – die Gemeinde entsprach damit dem Wunsch einiger Anlieger. Das habe zu einer überflüssigen Schilderflut geführt, kritisiert ein anderer Anwohner und beantragte die Rückkehr zu Tempo 50. Das Rathaus will jetzt Tempomessungen durchführen.

Warngau – Die Tieferlegung der B318 im Jahr 2018 schuf in Oberwarngau neue Verkehrsverhältnisse. Die Bundesstraße verlor ihre trennende Wirkung, gleichzeitig wurde die Riedstraße im Süden, die zuvor eine Zufahrt von der B318 in Richtung Ortsmitte (Rathaus) darstellte, „abgehängt“ und mutierte zur reinen Anwohnerstraße. Allerdings münden in sie zwei weitere Wohnstraßen ein, der Allerheiligenweg und die Wirtsbreite.

Schon vor der Tieferlegung, etwa vor zehn Jahren, hatten sich Anwohner Tempo 30 gewünscht. Der Gemeinderat ließ daraufhin etwa eine Woche lang das Tempo messen – und kam zum Ergebnis, dass auch ohne Regelung kaum jemand schneller als 30 km/h fuhr. Man sah deswegen von einer Tempo-30-Zone ab.

Anders im Sommer 2022: Auf Anregung der Bürgerversammlung stimmte der Gemeinderat einstimmig der Ausweisung einer Tempo-30-Zone zu. „Es ist eine Wohnstraße, ich kann mir das gut vorstellen“, sagte damals Bürgermeister Klaus Thurnhuber (FWG). Engelfried Beilhack (CSU) stellte seinerzeit fest: „Man kann dort sowieso nicht schneller fahren.“

Der Gemeinderat habe es sich mit dem Beschluss zu einfach gemacht und die Folgen nicht bedacht, findet Karl Herbst, der in der Wirtsbreite wohnt. Als Knackpunkt sieht er die Vorfahrtsregelung. Denn seit der Kanalisierung Ende der 90er Jahre ziehe sich eine die Fahrbahn optisch verengende Pflasterlinie durch die Riedstraße, die an den Einmündungen des Allerheiligenwegs und der Wirtsbreite auch als „Haltelinien“ verstanden worden sei. „Wer von den zwei Straßen in die Riedstraße einfuhr, gewährte dieser Vorfahrt, ohne dass es ein Verkehrszeichen gebraucht hat“, erklärt Herbst. Das eigentlich gültige Rechts-vor-Links sei damit faktisch ausgehebelt worden.

Diese „Gewohnheit“ war in einer Tempo-30-Zone, die grundsätzlich Rechts-vor-Links bedingt, nicht mehr duldbar. Die Gemeinde reagierte, indem sie die den Allerheiligenweg und die Wirtsbreite bei der Vorfahrt unterordnete. „In der Folge bekamen wir acht zusätzliche Verkehrsschilder“, sagt Herbst. Ausgerechnet die Riedstraße, die man habe beruhigen wollen, verleite als Vorfahrtsstraße nun zum Schnellerfahren. Herbst stellte deswegen den Antrag, die Tempobeschränkung zurückzunehmen und die aus seiner Sicht „überflüssigen“ Verkehrsschilder abzubauen.

Wie Thurnhuber in der jüngsten Ratssitzung erklärte, habe es einen Ortstermin mit Herbst und der Polizei gegeben. „Die Beschilderung der Vorfahrtsregelung ist dort geboten“, erklärte der Bürgermeister. Andere Regelungen zu treffen oder gar den straßenbaulichen Zustand zu ändern, hält er für „sehr schwierig“.

Um mehr Aufschluss zu bekommen, wie schnell aktuell in der Riedstraße gefahren wird, sollen dort erneut an zwei Stellen Geschwindigkeits-Messungen stattfinden. „Wir wollen ein Gefühl bekommen, was nötig ist“, sagte der Rathauschef. Ob Handlungsbedarf bestehe, könne der Gemeinderat dann anhand frischer Daten entscheiden.

(Übrigens: Alles aus der Region gibt‘s jetzt auch in unserem regelmäßigen Holzkirchen-Newsletter.)

Auch interessant

Kommentare