Das Landratsamt Miesbach reagiert auf den zunehmenden Unmut und verspricht eine weitere Einwendungsrunde bei der Neuausweisung der sechs Landschaftsschutzgebiete. Das entschärft Drucksituation
Das dürfte einigen Groll mindern: Das Landratsamt hat am Freitag entschieden, dass unter Berücksichtigung der bisher eingegangenen Einwendungen mindestens noch eine zweite Auslegung der Landschaftsschutz-Verordnungsentwürfe durchgeführt werden soll – und zwar „unter allen Umständen“, wie es in der Pressemitteilung heißt.
Mit dieser Entscheidung reagiert Landrat Olaf von Löwis auf die anhaltende öffentliche Kritik bezüglich Zeitpunkt und Dauer der Auslegung. Die Frist zur Einwendung im Rahmen der ersten Auslegung zu den sechs neuen Landschaftsschutzverordnungen endet – wie bereits berichtet – aufgrund der gesetzlichen Regelung am Montag, 11. August, und kann laut Landratsamt „verwaltungsseitig nicht verlängert werden“.
Im Rahmen der weiteren Auslegung können nicht nur Einwendungen zu etwaigen Änderungen vorgetragen werden. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Einwendungen wirksam geltend gemacht werden können, die sich gegen Inhalte des aktuell ausliegenden Entwurfs richten. Es gebe kein Ausschluss oder Fristversäumnis.