Neue Landschaftsschutzverordnungen: Zweite Auslegungsrunde ist in Sicht

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Miesbach
  4. Miesbach

Kommentare

Schwieriges Regelwerk: In den neuen Verordnungen sollen Landschaftsschutz und Kulturlandschaft gleichermaßen Berücksichtigung finden. © tp

Es ist zumindest ein Teilerfolg für jene, die den Zeitplan für das Ausweisungsverfahren zu den Landschaftsschutzgebieten im Landkreis kritisieren. Die vielfach gewünschte Verlängerung der Abgabefrist für Einwände gibt es nicht, aber wahrscheinlich eine zweite Auslegungsrunde.

Die Ausweisungsverfahren für die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Miesbach nähern sich der Zielgeraden. Dementsprechend drängt die Zeit. Denn Einwände der Bürger können nur noch bis Montag, 11. August, an umwelt recht@lra-mb.bayern.de geschickt werden. Dabei hatte die Frist im Vorfeld vielfach für Unmut gesorgt, denn gerade Landwirte sehen sich kaum in der Lage, fristgerecht ihre Einwände zu Papier zu bringen.

Doch den gewünschten Zeitaufschub wird es nicht geben. Wie das Landratsamt auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt, sei eine Verlängerung der Frist nicht möglich. „Wir sind an geltende Verfahrensvorschriften gebunden“, heißt es aus der Pressestelle. Allerdings sei es aufgrund der eingegangenen Einwände und Änderungswünsche „sehr wahrscheinlich, dass wir ein zweites Auslegungsverfahren durchführen werden“.

„Kritische Rückmeldungen gehören dazu“

Ein Schritt, der sinnvoll ist. Denn es lässt sich im Rahmen einer zweiten Sichtung prüfen, ob die Einwendungen im gewünschten Umfang berücksichtigt wurden. Dabei wird seitens der Behörde ausdrücklich betont: „Kritische Rückmeldungen gehören ausdrücklich zum Sinn und Zweck eines solchen Verfahrens. Der vorliegende Entwurf soll allen die Möglichkeit geben, sich einzubringen und mitzuwirken. Wir freuen uns deshalb nicht nur über Kritik, sondern auch über weitere Anregungen, Vorschläge und Hinweise.“

Sorge um die Kitzrettung

Bei einer Kritik liegt eine inhaltliche Lösung auf dem Tisch. So hatte Markus Seemüller (Freie Liste) vor Kurzem im Miesbacher Stadtrat den Drohneneinsatz bei der Kitzrettung kritisiert. Laut Verordnungsentwurf soll der Einsatz ferngesteuerter Drohnen grundsätzlich erlaubt werden können, jedoch muss diese Erlaubnis das Landratsamt erteilen. Dazu braucht es einen Antrag mit ausreichend zeitlichem Vorlauf – was Seemüller bei der Kitzrettung als nicht umsetzbar ansieht: „Dazu fehlt die Zeit. In der Praxis lassen sich Drohnen oft nur sehr kurzfristig besorgen, ebenso Leute, die sie fliegen. Auch muss die Witterung für die Mahd passen.“

Behörde bietet Lösung an

Doch hier wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde eine Lösung erarbeitet. Für die Rehkitzrettung gilt laut Pressestelle, „dass sich die Piloten einmalig telefonisch bei der Unteren Naturschutzbehörde registrieren. Danach dürfen sie ihre Einsätze, einschließlich notwendiger Übungsflüge, ohne weitere Einzelanmeldungen durchführen“. Dieses Verfahren sei von Anfang an vorgesehen gewesen und werde künftig in den Unterlagen noch klarer formuliert, um Missverständnisse zu vermeiden.

Nach der ersten Auslegungsphase, die am 11. August endet, werden laut Landratsamt alle Einwände bearbeitet und zusammengefasst, ehe erneut die Arbeitsgruppe unter Leitung von Warngaus Bürgermeister Klaus Thurnhuber mit Vertretern der Fraktionen und betroffenen Gruppen zusammenkommt und die Verordnungsentwürfe überarbeitet.

„Sind verpflichtet, Natur zu erhalten“

Dass es zu einer weiteren Auslegung kommt, kann laut Landrat Olaf von Löwis gut sein: „Wir wollten von Anfang an den demokratischen Prozess in Gang setzen – das ist uns gelungen.“ Das Erstellen der Landschaftsschutzverordnungen sei ein dynamischer Prozess. „Wir sind uns und nachkommenden Generationen dazu verpflichtet, unsere einzigartige, unter anderem von der Landwirtschaft geprägten Kulturlandschaft zu erhalten.“

Seit drei Jahren und noch für das Jahr 2026 gilt die einstweilige Sicherstellung für die betroffenen Gebiete. Diese beinhaltet im Großen und Ganzen die gleichen Aussagen wie die vorliegenden Verordnungsentwürfe der einstweiligen Sicherstellung. „Wir haben hier aber einiges angepasst, zum Beispiel in Absprache mit Landwirten, und nur weniges neu integriert“, sagt Josef Faas von der Naturschutzbehörde. „Jetzt sind die Umgriffe der Landschaftsschutzgebiete fachlich begründet und werden auch dem Anspruch einer großflächigen Regelung des Erholungsverkehrs gerecht.“

Auch interessant

Kommentare