Streit um Privat-Kraftwerk: Diese Solaranlage am Balkon soll wieder weg

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Fürstenfeldbruck
  4. Fürstenfeldbruck

Kommentare

Die Balkon-PV-Anlage seines Mieters soll wieder runter. Vermieter Nikolaus Laub will das verhindern. © lif

Solaranlagen auf Balkonen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Doch es kann auch zu Problemen kommen. In diesem Fall sogar zu einem weitreichenden.

Fürstenfeldbruck - Nikolaus Laub aus Fürstenfeldbruck versteht die Welt nicht mehr. Der 72-Jährige ist Eigentümer einer Wohnung an der Balduin-Helm-Straße. Sein Mieter hat vor Kurzem mit Laubs Einverständnis eine PV-Anlage auf dem Balkon montiert. Jetzt soll das Gerät wieder runter, sagt die Hausverwaltung. Der 72-Jährige weigert sich, der Aufforderung zu folgen.

Vor ein paar Monaten noch, hatte Laub mit seinem Mieter über Balkonkraftwerke gesprochen. „Ich habe ihm gesagt, wenn er eines installieren möchte, unterstütze ich ihn finanziell“, sagt der 72-Jährige. Kurze Zeit später ging er an dem Wohngebäude vorbei und sah, dass nach den Worten schon Taten geschehen waren. Laubs Mieter hatte bereits eine Balkon-PV-Anlage montiert. „Ich habe mich sehr gefreut, dass er es so schnell gemacht hat“, sagt der Vermieter. „Überall wird nur darüber geredet. Und jetzt kommt ein junger Mensch und packt das an.“

Fehlende Absprache

Die PV-Anlage am Balkon ist eine bauliche Veränderung und bedarf einer Genehmigung, argumentiert die Hausverwaltung.
Die PV-Anlage am Balkon ist eine bauliche Veränderung und bedarf einer Genehmigung, argumentiert die Hausverwaltung. © Lisa Fischer

Kurz darauf kamen Vertreter der Stadtwerke Fürstenfeldbruck vorbei und nahmen die Anlage ab. Dass es mit dem Balkonkraftwerk Probleme geben könnte, damit rechnete Laub aus mehreren Gründen nicht.

Immer wieder Konflikte

So hatte der Fürstenfeldbrucker eigentlich vor, die Hausverwaltung beziehungsweise Eigentümerversammlung vorab zu informieren, wie er erzählt. Doch das Thema Balkonkraftwerke stand bei der Versammlung in seinem Wohnhaus ein paar Straßen weiter selbst auf der Tagesordnung. „Der Hausverwalter hat das Thema aber von der Tagesordnung gestrichen, da es dazu ein neues Gesetz im Bundestag gibt“, sagt Nikolaus Laub. Deshalb – und weil er auch von jenem neuen Gesetz gelesen hatte, das den Ausbau von Photovoltaik vereinfach beziehungsweise beschleunigen soll – fühlte sich der 72-Jährige in seinem Vorhaben bestätigt. „Außerdem sieht man ja mittlerweile überall an Mehrfamilienhäusern solche Anlagen installiert“, sagt Laub.

Das Balkonkraftwerk verschattet den darunterliegenden Balkon, heißt es.
Das Balkonkraftwerk verschattet den darunterliegenden Balkon, heißt es. © Lisa Fischer

Dagegen argumentiert die Hausverwaltung, die Allgemeine Wohnungs- und Bautreuhand GmbH (AWB) aus Olching: Zu den Aufgaben der Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft gehöre auch, die Einhaltung von Regeln zu überwachen und einzufordern, heißt es in einem Schreiben. „Dies führt leider immer wieder auch zu Konflikten. In diesem konkreten Fall hat sich der Bewohner der Wohnung unter dem Balkonkraftwerk mit der Beschwerde an uns gewandt, dass die Aussicht aus seinem Balkon gestört ist und dieser teilweise auch verschattet wird.“ Da es keine Genehmigung für die Montage gab, habe die Hausverwaltung tätig werden und den Rückbau des Balkonkraftwerkes einfordern müssen.

Gilt als bauliche Veränderung

„Aus wohnungseigentumsrechtlicher Sicht stellt die Montage eines Balkonkraftwerkes eine bauliche Veränderung dar. Hierzu muss ein Gestattungsbeschluss auf der Eigentümerversammlung herbeigeführt werden“, erklärt ein Sprecher in einem Schreiben an unsere Zeitung. „Ohne Beschluss darf keine bauliche Veränderung vorgenommen werden.“

Weiter heißt es seitens der AWB Olching: „Um die Installation von Balkonkraftwerken in Eigentümergemeinschaften zu erleichtern, hat der Bundestag im Juli 2024 beschlossen, die Balkonkraftwerke in die Liste der privilegierten baulichen Veränderungen aufzunehmen.“ Das Gesetz müsse allerdings noch vom Bundesrat verabschiedet werden, das sei wohl für den 27. September geplant.

Hoffnung auf Kompromiss

Ulrike Kirchhoff, Vorsitzende von „Haus und Grund Bayern“, betont: „Antrag und Zustimmung werden im Übrigen auch benötigt, wenn der Gesetzentwurf vom Bundesrat verabschiedet wurde.“ Zudem werde es dann in den meisten Fällen einen Anspruch auf Zustimmung geben. Deshalb rät sie der Eigentümergemeinschaft in Bruck bereits heute, die Genehmigung zu erteilen. „Denn spätestens ab Herbst kann der Antrag erneut gestellt werden, liegen dann keine besonderen Gründe vor, wird die Gemeinschaft dem Antrag stattgeben müssen.“

Nikolaus Laub hofft bis dahin auf einen Kompromiss. „Ich habe angeboten, dass man den Winkel der PV-Anlage ändern kann, wegen des Mieters unten drunter“, sagt der 72-Jährige. Und, da bis zur Entscheidung des Bundesrats sowie zur Eigentümerversammlung nur noch wenige Wochen sind, möchte er abwarten. „Die Balkon-PV jetzt abzubauen und dann wieder zu montieren, sehe ich als sehr unpraktisch“, sagt Laub.

Auch interessant

Kommentare