Parkartiges Grundstück mit Auflagen: Dieses Erbe hat seine Tücken

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Das Bründl-Grundstück in Puchheim zwischen Sandberg- und Münchner Straße. Dort soll nach dem Willen der verstorbenen Eigentümerin ein Park entstehen. Das gestaltet sich aber als schwierig. © Patrick Tietz

In einem Puchheimer Wohngebiet am Stadtrand soll eine öffentliche Parkanlage entstehen. So sieht es der letzte Wille der verstorbenen Puchheimerin Tamara Bründl vor. Ob es jemals so kommt, ist allerdings offen.

Puchheim - Mitten in Puchheim zwischen Sandberg- und Münchner Straße schlummert ein grünes Paradies. Auf rund 5000 Quadratmetern tummeln sich Libellen und Schmetterlinge zwischen alten und gleichsam mächtigen Bäumen. Hier lebte die Fotografin Tamara Bründl bis zu ihrem Tod. Das war 2012, Bründl wurde 74 Jahre alt.

Der Park, der dort entstehen soll, ist ihr Vermächtnis. Er soll für alle da sein, für Mensch und Tier gleichermaßen. Möglichst naturbelassen und öffentlich zugänglich. Das wollte Bründl so und so verfügte sie es auch, als sie die Bürgerstiftung des Landkreises als Erbe einsetzte.

Erbe ging an die Bürgerstiftung

„Ursprünglich sollte das Grundstück an die Stadt gehen, aber die konnte oder wollte nicht den Vorstellungen von Bründl folgen“, erläutert Günther Bertram, Finanzvorstand der Bürgerstiftung. Im Rathaus konnte man ebenso wenig versprechen, dass das Areal niemals bebaut würde. Das aber war eine der Auflagen Bründls. Deshalb sei sie vor ihrem Tod an die Bürgerstiftung herangetreten.

Diese möchte zwar den Willen der Stifterin umsetzen, aber ob sie das auch tatsächlich kann, ist noch offen. „Bis dahin gibt es noch einige Haken und Ösen die man betrachten muss“, sagt Bertram.

Stadt sieht keinen Bedarf für Park

Zuvorderst ist da die Stadt Puchheim. Die sieht bis heute keinen Bedarf für einen Park. Zumindest nicht in der Sandbergstraße. „Wenn jetzt hier Hochhäuser wären, sähe es vielleicht anders aus, aber hier hat jeder seinen Garten“, erläutert Bertram. Außerdem bringe öffentlicher Raum immer auch Probleme mit sich: Ruhestörung zum Beispiel. „Dazu kommt die Verkehrssicherungspflicht, also Dinge wie Beleuchtung und Gehwege“. Das alles kostet und will gehandhabt werden und davor scheut sich die Stadt wohl.

Aus denselben Gründen aber sieht sich die Bürgerstiftung nicht in der Lage, den Park selbst zu betreiben. Zwar hat Bründl neben dem Gelände auch ein beträchtliches Wertpapiervermögen hinterlassen, aber das Geld würde auch nicht ewig reichen. „Die Öffnung der Fläche hängt vom Willen der Stadt ab“, attestiert Bertram. 

Zumal der Park erst gestaltet werden muss. Dazu müssen unter anderem zwei Bestandsgebäude abgerissen werden: Da ist einerseits das ehemalige Wohnhaus der Künstlerin, ein altes Holzhaus, das aktuell vom Künstlerverein Gröben-Art genutzt wird und ein zweites nebenan, in dem Freunde der Stifterin leben. Und die genießen lebenslanges Wohnrecht. Man befindet sich also „in einer zweifachen Bredouille“, so Bertram. „Es verzögert sich wegen der Bewohner und der geplanten Nutzung öffentlich-zugänglicher Park“.

Erst einmal bleibt alles so

Und so verbleibt auch nach zwölf Jahren vorerst alles beim Status-quo. Startschuss für konkretere Planungen könne erst das Erlöschen des Wohnrechts sein. Um die Bewohner herum zu planen, verbiete sich: „Sie mögen hier so lange leben, wie es ihnen guttut.“ 

Die Bürgerstiftung hofft, dass die Stadt bis dahin ihre Auffassung ändert, sodass gemäß dem Willen von Tamara Bründl ein öffentlicher Park entstehen kann. Ansonsten müsse man sehen, wie eine naturnahe Nutzung möglich sei, möglichst nah am Stifterwillen.

Bei Abweichungen braucht es dann aber das Okay der Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern. Die vertritt bisher wie auch die Bürgerstiftung die Auffassung: Erst mal abwarten. Ob die Puchheimer irgendwann den Bründl-Park genießen dürfen, bleibt also vorerst offen. (Patrick Tietz)

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