„Sie stehen mit einem Fuß im Gefängnis“: Mann (30) betrügt Arbeitsagentur um tausende Euro

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Das Amtsgericht Ebersberg. © PETER KEES

Weil er seinen neuen Job nicht gemeldet und staatliche Hilfe eingesackt hat, musste sich ein 30-jähriger Mann aus Moosach vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten.

Ebersberg/Moosach – Vier Monate hat ein 30-jähriger Mann Sozialleistungen von der Arbeitsagentur erhalten, obwohl er längst einen Job hatte. Wegen Betrugs musste sich der Moosacher jetzt vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. Auf der Anklagebank zeigte sich der Mann geständig. „Ich habe das damals viel zu spät mitgeteilt. Da habe ich einen Fehler gemacht“, beteuert er.

Moosacher sackt Arbeitslosengeld ein: Jobcenter wird erst nach drei Monaten auf Betrug aufmerksam

Frisch aus der Justizvollzugsanstalt Landshut entlassen – wo er wegen gefährlicher Körperverletzung elf Monate einsaß –, meldete sich der Moosacher im August 2022 arbeitslos. Über ein Jahr lang sei er auf der Suche nach einem Job gewesen – ohne Erfolg. Erst im Januar 2023 fand er eine Anstellung als Verkäufer bei der Discounterkette Netto. Dem Jobcenter teilte der Angeklagte seine neue Beschäftigung allerdings nicht mit, sodass er weiterhin Sozialleistungen in Höhe von knapp 800 Euro pro Monat bezog.

Durch einen Datenabgleich sei eine Sachbearbeiterin dem Betrug erst drei Monate später auf die Schliche gekommen. „Im März haben wir Kenntnis davon bekommen, dass der Angeklagte zu Unrecht Leistungen bezieht“, berichtet die zuständige Mitarbeiterin vor Gericht. Mehrfach habe die Behörde den Moosacher daraufhin um eine Stellungnahme gebeten. Die Schreiben seien jedoch allesamt unbeantwortet geblieben. Ende März stellte das Jobcenter die Zahlungen schließlich ein – dennoch ging der Unterhalt noch für den Folgemonat April auf das Konto des Angeklagten ein.

„Eine erhebliche Summe“: Moosacher betrügt Staat um mehr als 3000 Euro

In der Gesamtsumme betrog der Moosacher den Staat somit um mehr als 3000 Euro. „Eine erhebliche Summe“, merkte Richter Frank Gellhaus an. Einen Teil des Betrages habe der Angeklagte schon zurückgezahlt. Wegen eines Unfalls auf dem Weg zu seiner neuen Ausbildungsstätte musste er die Zahlungen jedoch wieder einstellen. „Ich bin zwei Monate nach Ausbildungsbeginn gekündigt worden, weil ich bis jetzt krankgeschrieben war“, sagte der Mann, der derzeit wieder von Bürgergeld lebt.

Seine Ausbildung zum Koch möchte er aber unbedingt fortsetzen, nur einen passenden Betrieb habe er noch nicht gefunden. Diese Willensbereitsschaft wertete die Staatsanwältin zugunsten des Moosachers. Da der 30-Jährige aber bereits einschlägig vorbestraft ist, forderte sie eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro und einen Werteinzug in Schadenshöhe, also fast 3100 Euro.

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Richter verurteilt Angeklagten zu Geldstrafe und mahnt: „Sie mit einem Fuß im Gefängnis.“

Richter Frank Gellhaus setzte dem nichts entgegen. Einzig den Werteinzug setzte er auf 2350 Euro herab. Er befand, dass das Jobcenter die letzte Zahlung nach den erlangten Erkenntnissen über den Angeklagten nicht hätte überweisen dürfen. Angesichts der aktuellen Lebenssituation des 30-Jährigen mahnte er aber: „Wenn das bei weiteren Leistungen nochmal passiert, stehen Sie mit einem Fuß im Gefängnis.“

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